Verkaufsportale wie Amazon und eBay sind dazu gedacht, Gegenstände und Dienstleistungen an den Kunden zu bringen. Hier tummeln sich sowohl gewerbliche, als auch private Verkäufer, wobei die Grenzen hier immer mehr verschwimmen. Diese Portale haben für den Verkäufer den Nutzen, dass durch das Internet mehr potentielle Kunden angesprochen werden, als bei gewöhnlichen Auktionen. Es ist wesentlich einfacher Käufer für die entsprechenden Gegenstände und Dienstleistungen zu finden.

Unternehmen erkannten das Potential und versuchten Waren ebenfalls über diese Plattformen zu verkaufen; mit Erfolg. Amazon und eBay haben für Onlineverkäufer ein unglaubliches Potenzial. Im Gegensatz zur Suchmaschine Google suchen Interessenten in diesen Portalen gezielt Waren mit einer Kaufabsicht. Bei Suchmaschinen wie Google werden (noch) überwiegend Informationen gesucht.

Gewerbeanmeldung

Wer zu viele Sachen auf eBay verkauft, steht für das Finanzamt im Verdacht gewerblich zu handeln. Dann muss das eBay Mitglied eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Hieraus ergeben sich dann Vor- und Nachteile für den Verkäufer.

eBay-Kosten

Gerade die eBay-Gebühren sind in den letzten Jahren angestiegen, weil das Geschäftsmodell angepasst wurde. eBay macht es seinen Verkäufern immer schwieriger Waren zu verkaufen, weil bei Konflikten Käufern mehr Rechte eingeräumt werden. Wer auf eBay als Verkäufer aktiv ist, zahlt pro eingestellte Produkt einen bestimmten Betrag, der sich am Start-Preis, der Kategorie und anschließend am Versteigerungswert orientiert. Die Kosten steigen weiter, wenn der Verkäufer verschiedene Extras wie eine bessere Platzierung oder ein „30 Tage Angebot“ erstellt.

Auch wenn eBay eine große Chance für viele darstellt, fallen monatlich eine Menge Kosten an, die der Verkäufer mit einkalkulieren muss. Diese Kosten stellen eine monatliche Belastung für den Verkäufer dar.

eBay- und Amazon-Kosten steuerlich absetzen

Gewerbsmäßige Verkäufer können die entstandenen eBay-Kosten als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Absetzbar sind die gesamten eBay-Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es bei der Auktion zu einem Verkauf kam oder nicht. Für private Verkäufer ist ein Abzug als Betriebsausgabe aufgrund des fehlenden Gewerbes, nicht möglich.