Den Steuerzahler wird es freuen: Bisher konnten geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz GWG) nur bis zu einem Netto-Warenwert von 410€ sofort abgeschrieben werden. Mit einem Beschluss vom 2. Juni 2017 wird sich dies ab 2018 jedoch ändern. Ab Januar sind demnach Waren bis zu einem Wert von bis zu 800€ eingeschlossen. Auch die Grenze für Sammelposten ändert sich dann von vormals 150€ auf 250€. Welche Feinheiten dabei beachtet werden sollten, kann Ihnen eine kompetente Steuerberatung selbstverständlich erklären.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Was ein geringwertiges Wirtschaftsgut im Steuerrecht darstellt, ist natürlich juristisch festgelegt. Demnach liegt ein solches Gut dann vor, wenn es sich dabei um ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Dieses sollte selbständig nutzbar sein und die Kosten dürfen den im diesen Artikel genannten Werte nicht überschreiten.

In einem Büro könnten so beispielsweise Schreibgeräte, Tablet-Computer und andere Produkte aus der Büroausstattung darunter fallen und abgeschrieben werden. Juristisch gesehen fallen aber beispielsweise Geräte wie Computermaus oder -tastatur nicht in die Kategorisierung der eigenständigen geringwertigen Wirtschaftsgüter, da diese nicht selbständig nutzbar sind, sondern ein weiteres Gerät wie einen Computer benötigen.

GWG richtig abschreiben

Als Steuerpflichtiger lässt sich ein GWG auf verschiedene Arten abschreiben. Normalerweise werden Wirtschaftsgüter aus dem Anlagevermögen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die Möglichkeit der Regelabschreibung bietet sich auch bei geringwertigen Gütern an. Als zwei weitere Möglichkeiten finden sich zusätzlich die bereits genannte Sofortabschreibung und die Bildung eines sogenannten Sammelpostens, der im Jahr 2008 eingeführt wurde. Hierbei sollten aber selbstverständlich sämtliche Feinheiten des Steuerrechts beachtet werden.

Die passende Steuerberatung wird Ihnen gerne bei Ihren Fragen behilflich sein und auch sämtliche Steuerangelegenheiten für Sie übernehmen. Hier sollte schließlich unbedingt auf den individuellen Einzelfall eingegangen werden, um die richtige Strategie auszuwählen.