Bankkunden mit Girokonten innerhalb der EU müssen vom 01. Februar 2014 an bei allen Überweisungen die internationale Kontonummer, die so genannte IBAN-Nummer, verwenden. Sie ist aktuell lediglich bei Überweisungen in EU-Länder Pflicht.

Überweisungen sollen schneller und billiger werden

Damit Überweisungen innerhalb der EU schneller und vor allem billiger abgewickelt werden können, hat das Europaparlament bereits Anfang 2012 eine entsprechende Gesetzesverordnung ins Leben gerufen. Die „EU-Verordnung zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums“, kurz SEPA, soll künftig sowohl für Überweisungen wie auch für Lastschriften im In- und Ausland gelten. Das Ziel dieser Verordnung ist eine weitgehende Vereinheitlichung der europäischen Zahlungssysteme, sodass Überweisungen innerhalb der EU-Länder problemloser möglich sind. Mit dieser Regelung sollen die wirtschaftlichen Beziehungen von Firmen unterschiedlicher Länder erleichtert werden. Und auch Privatpersonen profitieren, die nun Bestellungen auch im Ausland tätigen und diese problemlos bezahlen können.

Die Zusammensetzung der IBAN-Nummer

Die internationale Kontonummer, die seit 2014 für alle Zahlungen eingesetzt werden muss, umfasst insgesamt 22 Stellen. Hierin enthalten ist sowohl der Ländercode DE für Deutschland, eine zweistellige Prüfziffer sowie die bisherige Kontonummer und die Bankleitzahl des Kreditinstitutes. Für viele Kontoinhaber wird diese Nummer damit ebenso leicht zu merken sein wie die bisherige Kontonummer. Die Prüfziffer innerhalb der IBAN-Nummer sorgt dafür, dass Zahlungen sicher ausgeführt und Zahlendreher sowie Tippfehler beim Onlinebanking umgehend erkannt werden können. Fehlüberweisungen und die damit verbundenen Risiken für Bankkunden können so weitgehend ausgeschlossen werden.

Einführung im Februar 2014

Die neue internationale Kontonummer wird bereits seit dem Jahr 2014 für alle Inlandsüberweisungen sowie für Lastschriften genutzt. Wenn Überweisungen nach Spanien oder Italien ausgeführt werden sollen, sind IBAN-Nummer und BIC-Code nötig. Es können auch Überweisungen innerhalb Deutschlands mit der SEPA-Überweisung abgewickelt werden, die natürlich im Vergleich zu klassischen Überweisungen nicht teurer sind und ebenso kurzfristig vereinbart werden können. Kontoinhaber können somit seit Februar 2014 sowohl bei papierhaften Überweisungen, wie auch bei Überweisungen im Online-Banking, ihre IBAN-Nummer nutzen. Auch Firmen müssen ihren Zahlungsverkehr umstellen und Lastschriften im SEPA-Verfahren einziehen. Für Verbraucher hingegen ändert sich nichts. Die Lastschriften werden auch wie bisher automatisch vom Konto gebucht.