Minijob im privaten Haushalt

Wann liegt ein Minijob vor? Private Haushalte sind verpflichtet, Haushaltshilfen mit dem sogenannten Haushaltsscheckverfahren als Minijobber anzugeben. Zu Haushaltshilfen gehören alle Personen, die innerhalb des Haushalts bestimmte Arbeiten wie z.B. putzen, staubsaugen, aufräumen, abwaschen etc. ausüben.

Im Gegensatz zum normalen Minijob muss der Arbeitgeber (der Haushälter) nicht die gleichen Abgaben zahlen. Der Arbeitgeber entrichtet 5 % Krankenversicherung, 5 % Rentenversicherung , 2 % pauschal Lohnsteuer , 1,6 % Umlage (U1= bei Krankheit, regelmäßig) , 0,7 % Umlage (U2 bei Schwangerschaft, Mutterschaft). Diese sind an die Minijob-Zentrale zu bezahlen. Das Ganze erfolgt halbjährlich bequem per Bankeinzug.

Der Minijob - Pflichten, Rechte, Bedingungen 2

Die Beiträge sind immer am 15. des jeweiligen Folgemonats zu entrichten.  Also für Januar-Juni am 15. Juli und für Juli-Dezember am 15. Januar .

Kann ich eine Person als Minijobber einstellen?

Grundsätzlich ja. Vorab ist zu klären, ob derjenige noch anderweitig einem 400€-Job als Minijobber nachgeht. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist nur noch zu prüfen, wie hoch der  Lohn sein wird.

Beispiel:

Ein Schüler mit frischem Abitur möchte zum 1.1. des Jahres als Kellner anfangen. Gegenüber dem Arbeitgeber gibt er an: “Ich möchte den Minijob längere Zeit machen. Allerdings bin ich von Anfang Juli bis Ende September im Urlaub. In dieser Zeit kann ich nicht arbeiten.” Der Arbeitgeber muss dann schauen, was der Schüler unter diesen Umständen voraussichtlich verdienen wird. Dabei sind Branchenspezifische Eigenheiten zu berücksichtigen. In der Gastronomie wird in den letzten drei Monaten des Jahres (u.a. Adventszeit, Weihnachtsgeschäft) viel mehr gearbeitet, als in den anderen Monaten .

Wir nehmen deshalb an:

Unser potenzieller Minijobber verdient wie folgt:

Von Januar bis März pro Monat 450 Euro = 1.350 Euro

Von April bis Juni (bedingt durch Sommer und Tourismus) 500 Euro pro Monat = 1.500 Euro

Von Juli bis September fährt der Arbeitnehmer wie angekündigt in seinen längeren Urlaub und verdient in dieser Zeit 0 Euro.

Nach seinem Urlaub steigt er wieder ein.

In den Monaten Oktober bis Dezember (Weihnachtsgeschäft) erhält er 950 Euro im Monat = 2.850 Euro

Somit würde der potenzielle Minijobber in einem Jahr insgesamt 5.700 Euro und im Schnitt 475,00 Euro pro Monat verdienen. Er kommt somit über die üblichen 5.400 Euro und ist damit im Vorfeld als versicherungspflichtig zu beschäftigen – er ist kein Minijobber mehr!