
Nach dem Mittelstands-Entlastungsgesetz vom 1.1.2007 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 50 Euro auf 150 Euro erhöht. Im Steuergesetz von 1.1.2004, also drei Jahre zuvor, hatte der Gesetzgeber bereits beschlossen, die Rechnungen für kleine Beträge zu vereinfachen. Der Hintergrund war, dass man kleine Unternehmen bei der Erstellung der Rechnungen entgegen kommen wollte. Der Unternehmer muss …
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