Eine sogenannte Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine erwerbstätige Person als Selbständiger (zumeist Kleingewerbetreibende) innerhalb eines anderen Unternehmens auftritt, obwohl die Arbeit, welche Sie dort verrichtet, von der Art her eher einem Arbeitnehmer zuzuordnen ist. Meist werden Privatpersonen von diesen Unternehmen in eine vermeintlich besser bezahlte Selbständigkeit gelockt, in deren Rahmen sie dann für besagte Firma als unabhängiger Unternehmer arbeiten.

Der Zweck ist hier eindeutig: die für Arbeitnehmer fälligen Steuern und Sozialabgaben sparen.

Hier ist große Vorsicht geboten! Dem Arbeitgeber drohen im Falle einer Aufdeckung hohe Nachzahlungen. Diese sind insbesondere:

  1. Steuern an das Finanzamt,
  2. Sozialversicherungsbeiträge
    z.B. Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung.

Um so etwas für Sie als Arbeitgeber zu vermeiden, sprechen sie bitte vorher mit Ihrem Steuerberater und nutzen das Angebot eines unverbindlichen Kennenlerngesprächs.

Wann ist der Verdacht der Scheinselbständigkeit gegeben?

Sollte der Selbständige bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sein, aber mehr als 5/6 (fünf/sechstel) seines Gesamtumsatzes von einem Arbeitgeber beziehen, dann kann man schnell in den Verdacht der Scheinselbständigkeit geraten. Mit anderen Worten, Sie geben in Ihren Rechnungen an das Finanzamt an, dass Sie mit Ihrer Selbständigkeit für sechs Kunden arbeiten. Aber der größte Teil, nämlich über 83% Ihres Umsatzes, kommt von einem einzigen Unternehmen.

Das Home-Office eines Selbstständigen

Der Selbständige muss eine eigene Betriebsstätte haben. Nicht Selbständig ist meistens, wer eine eigene Telefonnummer/ einen eigenen Arbeitsplatz im Unternehmen hat. Entscheidend ist aber immer das gesamte Erscheinungsbild.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Scheinselbständigkeit gemacht? Waren Sie schon einmal selber davon betroffen? Oder haben Menschen in Ihrem Unternehmen eine Scheinselbständigkeit aufgebaut? Wenn Sie bisher einer Scheinselbständigkeit nachgegangen sind, dies aber selber nicht wussten, dann beraten wir Sie gerne. Gemeinsam können wir einen Weg finden, wie Sie weiterhin Ihrer Tätigkeit nachgehen können. Die Steuerberaterin in Essen Kettwig berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Thema Scheinselbständigkeit.