Eine berufliche Weiterbildung zu machen wirkt sich nicht nur positiv auf Ihre berufliche Qualifikation aus, sondern kann sich auch für den Steuerpflichtigen finanziell rechnen. Wir zeigen Ihnen, wie sich eine Weiterbildung langfristig positiv auf ihr Gehalt auswirken kann.

„Ein Lohnbuchhalter (30 Jahre alt) hat 3300 Euro gespart und überlegt, wie er das Geld am besten investieren könnte.“

Alternative 1 (Aktienfonds)

Er kauft für die 3.300 Euro Aktienfondsanteile, bei denen er sich ausrechnet, dass der Wert bei einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 8% zu seinem 60. Lebensjahr 33.206,77 Euro beträgt.

Alternative 2 (Weiterbildung)

Der Steuerpflichtige könnte alternativ für die 3.300 Euro an einer Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter teilnehmen. Aktuell bekommt er als Lohnbuchhalter ein Nettogehalt von 1.400 Euro. Wenn er sich zum Bilanzbuchhalter qualifizieren sollte, verspricht sein Chef ihn als Bilanzbuchhalter einzusetzen und ihm ein monatliches Nettogehalt von 1.650 Euro zu zahlen. Dadurch bekommt der Steuerpflichtige monatlich 250 Euro netto mehr. Also entscheidet er sich an dem Kurs teilzunehmen und ist mit 32 Jahren Bilanzbuchhalter in der Firma. Bis zu seinem 60. Geburtstag verdient er damit 84.000 Euro (250 Euro x 12 Monate x 28 Jahre) mehr. Das Ergebnis ist ein interner Zinsfuß von 12,26%.

Tabelle Weiterbildungsrendite

Kapitalanlage Rendite Kapitalwert
Aktienfonds 8,00% 22.206,77 Euro
Weiterbildung 12,26% 84.000,00 Euro

Ergebnis

Die Weiterbildungsrendite ist mit 12,26% höher als die Rendite der Aktienfonds und würde sich eher für den Steuerpflichtigen lohnen, wenn er die Mühe des Weiterbildens nicht scheut.

Was in den Beispielen nicht mit berücksichtigt wurde, sind die Inflation und die Steuer (Aktienfonds). Außerdem wurde der Einfachheit halber unterstellt, dass der Bilanzbuchhalter ein gleichbleibendes Einkommen bis zu seinem 60. Lebensjahr bezieht. Dieses dürfte aber in der Praxis mit den Jahren steigen. Außerdem wurde unterstellt, dass der Steuerpflichtige die ganze Zeit über im selben Unternehmen verbleibt.

Finanzierung

Steuerberatung-Hilfe

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Eine bessere Alternative wäre es für unseren Lohnbuchhalter, dass er sich die Fortbildungskosten vom Arbeitgeber erstatten lässt. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer die 3.300 Euro in einen Aktienfond anlegen und profitiert zusätzlich von der Weiterbildungsrendite, die dann sogar höher ausfallen würde, weil er kein eigenes Kapital einbringen musste.

Seminare, Fortbildungen und Weiterbildungen

In vielen Branchen gibt es Seminare, Fortbildungen und Weiterbildungsangebote. Auch wenn die Kosten für solche Angebote relativ hoch erscheinen, können sie nichtsdestotrotz äußerst lukrativ sein. Gerade bei Verkäufern, die auf Provision bezahlt werden, kann das ein oder andere Seminar das Einkommen auf lange Sicht hin steigern. Nachrechnen lohnt sich!