Wie mache ich die Einkommenssteuererklärung?

Laut einer Umfrage (März 2016) des Hamburger Instituts Mafo im Auftrag der Gelbe Seiten Marketing Gesellschaft gibt circa jeder fünfte Deutsche keine Steuererklärung ab. Viele nannten als Grund, dass es zu viel Aufwand sei und sich nicht lohnen würde. Hier möchte ich Ihnen erklären, was alles bei der Erstellung einer Einkommenssteuererklärung zu beachten ist. Dabei gebe ich Ihnen als Steuerberaterin allerdings nur einen groben Überblick. Die Details entnehmen Sie bitte der angehängten Checkliste.

  1. Der Mantelbogen

Die Einkommenssteuererklärung beginnt mit dem Mantelbogen, welcher das Herzstück der Steuererklärung ist. Als Erstes muss abgehakt werden, ob eine elektronische Abgabe erforderlich und ob eine vorausgefüllte Steuererklärung abzurufen ist. Danach werden die allgemeinen Daten abgestimmt. Hierzu zählen unter anderem die Steuernummer, die Adresse und der Familienstand. Der nächste Schritt in dieser Rubrik ist das Prüfen des letzten Einkommenssteuerbescheids. Hier müssen vor allem die Fragen „Besonderheiten/Anmerkungen des Finanzamts?“, „Vorbehalt?“ und „Erstattungszinsen?“ beachtet werden. Zudem wird hier angekreuzt, welche Anlagen der Einkommenssteuererklärung zur Übermittlung an das Finanzamt beigefügt wurden. Der Mantelbogen beinhaltet zusätzlich fünf weitere Unterkategorien.

  • Sonderausgaben

Die Sonderausgaben in dieser Rubrik beziehen sich auf verschiedene Dinge wie zum Beispiel Rentenzahlungen, Ausgleichszahlungen, Kirchensteuer sowie Spenden oder Parteibeiträge.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unter anderem der Behinderten-/Hinterbliebenenpauschbetrag sowie Unterhaltszahlungen. Welche Änderung 2017 hierbei in Kraft trat, können Sie hier nachlesen.

  • Andere Außergewöhnliche Belastungen

Der Punkt „Andere Außergewöhnliche Belastungen“ umfasst den Eigenanteil an Krankheitskosten, Beerdigungskosten und Scheidungskosten.

  • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienst-/Handwerkerleistungen

Hier wird angegeben, ob Sie eine Haushaltshilfe beschäftigt haben, welche Aufwendungen für Betreuungsleistungen erbracht wurden und ob Handwerkerleistungen durchgeführt wurden.

  • Sonstiges: Spendenvortrag/Verlustvortrag/Einkommensersatzleistungen

Unter diesem Punkt wird erfasst, ob Spenden- und/oder Verlustvorträge für Vorjahre festgestellt und ob Einkommensersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld 1, Krankengeld etc.) bezogen wurden.

  1. Anlage Vorsorgeaufwand

Dieser Abschnitt der Einkommensteuererklärung beschäftigt sich mit Altersvorsorgebeiträgen und übrigen Versicherungsbeiträgen. Hier muss geprüft werden, ob Beitragsrückerstattungen stattgefunden haben, ob Vorauszahlungen der Basis-, Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr der Zahlung abzugsfähig sind und welche gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorliegen.

  1. Anlage AV

Die Anlage AV steht für die Anlagen der Altersvorsorgebeiträge und Riesterrente. Falls ein Riester-Vertrag abgeschlossen wurde, müssen die Anspruchsvoraussetzungen und die Anbieterbescheinigung geprüft werden. Danach wird geprüft, ob Grund- und Kinderzulagen für die Riesterverträge wirklich beantragt wurden.

  1. Anlage Kind

Diese Rubrik ist geteilt in die Punkte 4.1 Persönliche Daten/Schulgeld/Kinderbetreuungskosten und 4.2 Berücksichtigung volljähriges Kind. Unter diesen Punkten wird aber auch geklärt, ob Alleinerziehende einen Entlastungsbetrag einfordern können.

  1. Anlagen G – S – EÜR – § 34a – Zinsschranke

Unter Punkt fünf sind gleich mehrere Anlagen zusammengefasst. Diese betrifft die Anlagen G für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, S für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, EÜR für Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Zinsschranke. Sachverhalte, die sich auf diese Anlagen beziehen resultieren in der Regel aus einer selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit oder die Beteiligung an einem Unternehmen.

  1. Anlage N + N-AUS

Der Punkt sechs beschreibt Einkünfte, die durch nicht selbstständige Arbeit erwirtschaftet worden sind. Unter Anlage N werden damit die Einkünfte verstanden, die in Deutschland erwirtschaftet wurden. Unter N-AUS werden die Einkünfte geprüft, die eine ausländische Herkunft haben. Wenn ein Arbeitnehmer Einkünfte aus dem deutschen Inland wie auch aus dem Ausland hat, muss dieser beide Anlagen einreichen. Die genaue Höhe der Bezüge muss entsprechend der jeweiligen Anlage aufgeschlüsselt werden.

  1. Anlage KAP

Die Anlage KAP steht für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Seit dem 01.01.2016 sind Freistellungsaufträger nur noch mit einer ID-Nummer gültig. Daher muss geprüft werden, ob diese vorhanden ist. Zudem muss geprüft werden, ob versteuerte Einnahmen zu korrigieren sind, ob der Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist und in welchem Rahmen Werbungskosten abgesetzt werden können.

  1. Anlage V

Die Anlage V behandelt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. An dieser Stelle werden Mieteinnahmen ermittelt, Leerstandszeiten begründet und sonstige Hauskosten, die Grundsteuer, Fahrten zum Objekt sowie die ermittelte Abschreibung in Abzug gebracht. Hier werden auch Darlehenskosten und Kreditzinsen berücksichtigt.

  1. Anlage R

Anlage R – die Anlage für Renten – ist in drei Unterpunkte aufgeteilt:

  • Gesetzliche Leibrenten
  • Andere Leibrenten
  • Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen und aus der betrieblichen Altersvorsorge

Sachverhalte, die an dieser Stelle erklärt werden müssen beinhalten unter anderem:

  • „Alters-, Witwen-/Witwer- oder Erwerbsminderungsrenten? Versorgungswerk?“
  • „Renten aus ausländischen Versicherungen enthalten?“
  • „Renten aus privater Lebens-/Rentenversicherung?“
  • „Renten z.B. aus dem Verkauf eines Betriebes mit oder ohne zeitliche Befristung erhalten?“
  • „Renten z.B. aus einem „Riestervertrag“ oder einem anderen Vertrag der betrieblichen Altersversorgung?“
  1. Anlage SO

An dieser Stelle der Einkommenssteuererklärung geht es um „Sonstige Einkünfte“. Je nachdem ob Unterhaltsleistungen oder Versorgungsausgleiche empfangen wurden, müssen diese unter einer neuen Anlage aufgeführt werden. Zu überprüfen ist zudem, ob Verluste zurückgetragen werden können. In diesem Fall muss die Höhe der Begrenzung mitgeteilt werden. Hervorzuheben ist bei dieser Anlage die zu erklärenden Spekulationsgewinne, zum Beispiel aus dem Verkauf einer Immobilie.

  1. Anlage AUS

Die letzte Anlage der privaten Steuererklärung behandelt ausländische Einkünfte. Dementsprechend werden Sachverhalte wie „Ausländische Einkünfte mit Anrechnungs- oder Abzugsverfahren?“ oder „Lagen ausländische Einkünfte vor, die nach dem jeweiligen DBA dem Progressionsvorbehalt unterliegen?“ geprüft und entsprechend in die Einkommenssteuererklärung eingetragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag einen groben Einblick über die Erstellung einer Einkommenssteuererklärung geben konnte. Gerne beantworte ich Ihnen noch offene Fragen zu Ihrer Steuererklärung. Vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin!