Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Websites barrierefrei sein. Denn ab diesem Datum tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft zu fördern.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein entscheidender Schritt zur Förderung der Barrierefreiheit in Deutschland, indem es rechtliche Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen festlegt. Gleichzeitig herrscht viel Verwirrung, wer bald verpflichtet ist, die eigene Website anzupassen, und was die Anforderungen und Konsequenzen sind.

Wir schaffen Klarheit: Hier sind die essenziellen Informationen zum BFSG.

Die wichtigsten Anforderungen des BFSG

Vorab: nicht betroffen sind Kleinstunternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter haben und weniger als 2 Millionen Euro Umsatz im Jahr machen. Außerdem ausgenommen sind reine B2B-Dienstleister. Aber wer und was ist betroffen?

Welche Produkte sind betroffen?

§ 1 Abs. 2 BFSG, § 2 Nr. 2 BFSG legt fest, dass eine Vielzahl von Produkten so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Zu den Produkten zählen:

  • Hardwaresysteme und Betriebssysteme für Computer
  • Selbstbedienungsterminals
  • Interaktive Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste
  • Interaktive Verbraucherendgeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • E-Book-Lesegeräte, Router
  • Geldautomaten

Betroffene Dienstleistungen (§ 1 Abs. 2 BFSG, § 2 Nr. 3 BFSG)

  • Telefon- und Messengerdienste (mit Ausnahme von Übertragungsdiensten von Maschine-Maschine-Kommunikation)
  • Relevante Schnittstellen von Personenbeförderungsdiensten, wie E-Tickets, Apps oder digitale Dienstleistungen.
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Onlineshops und Webseiten von Banken und Personenbeförderungsdiensten

Die Anforderungen des BFSG gelten nicht nur für neue Produkte, sondern auch für bestehende Angebote, die im Rahmen von Modernisierungen aktualisiert werden müssen.

Wie müssen Unternehmen ihre Webseiten anpassen?

Die Anpassung von Webseiten an die Anforderungen des BFSG erfordert eine gründliche Überprüfung der bestehenden Inhalte und Strukturen. Bislang nicht betroffene Unternehmen sollten ihre Webseiten dennoch gemäß den aktuellen Richtlinien zur Barrierefreiheit gestalten, denn allgemein werden folgende, erweiternde Richtlinien erwartet.

Dazu zählt die Implementierung von Technologien, die assistiven Geräten wie Screenreadern gerecht werden. Des Weiteren ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Inhalte in einfacher Sprache aufbereiten und sicherstellen, dass alle interaktiven Elemente auch ohne Maus bedienbar sind.

Die Barrierefreiheit von E-Commerce-Funktionen wie dem Bestellprozess muss auch für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sein.

Rahmenbedingungen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Barrierefreiheit wird durch verschiedene Normen und Richtlinien festgelegt, die im Rahmen des BFSG Anwendung finden. Dazu gehören unter anderem die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 („European Accessibility Act“, kurz EAA) über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht um.

Der Anwendungsbereich des BFSG wird klar definiert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Produkte und Dienstleistungen erfasst werden. Sie müssen für: „Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sein. (§ 3 Abs. 1 Satz 2 BFSG)

Fristen und Bußgelder: Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich bei Verstößen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Für Websites und andere digitale Angebote gibt es keine allgemeine Übergangsfrist im Sinne einer Bestandsschutzregelung – sie müssen ab dem 28. Juni barrierefrei sein. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob sie vom Gesetz betroffen sind und rechtzeitig Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit ergreifen.

Die Nichteinhaltung der Anforderungen des BFSG kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unternehmen, die die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nicht erfüllen, können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro rechnen (§ 37 Abs. 1, 2 BFSG).

Diese finanziellen Strafen sollen als Anreiz dienen, die gesetzlichen Vorgaben ernst zu nehmen und die Barrierefreiheit als wichtigen Bestandteil der Unternehmensstrategie zu betrachten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen sich proaktiv mit den Anforderungen des BFSG auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen. Kontrollinstanzen werden gestuft vorgehen und nicht augenblicklich Bußgelder verhängen.

Bei Erstverstößen werden Websitebetreiber zunächst zur Nachbesserung aufgefordert. Erst wenn nach Aufforderung keine Korrektur erfolgt, drohen Bußgelder bis zu Verkaufsverboten oder gar einer Abschaltung der Website. Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG wird durch die neu gegründete Marktüberwachungsbehörde der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) überwacht.

Unternehmen sind also gut beraten, sich selbst regelmäßig zu überprüfen und ihre Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich der Barrierefreiheit zu evaluieren, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wie Unternehmen die Barrierefreiheitsanforderungen umsetzen können

Unternehmen sollten mit einer umfassenden Bestandsaufnahme ihrer Produkte und Dienstleistungen beginnen, um festzustellen, inwiefern diese den Anforderungen des BFSG entsprechen. Dies beinhaltet die Identifizierung von Bereichen, in denen Anpassungen nötig sind, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Anschließend sollten Unternehmen einen konkreten Umsetzungsplan entwickeln, der sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst.

Wie können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten?

Die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen erfordert einen integrativen Ansatz, der bereits in der Entwicklungsphase beginnt. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden, indem sie etwa barrierefreie Designs und Technologien implementieren. Durch die proaktive Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, sondern auch ihre Marktposition stärken und ein positives Image bei Verbraucherinnen und Verbrauchern aufbauen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zusammengefasst

Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, die Verordnung zu beachten und ihre Angebote entsprechend anzupassen. Dies schließt sowohl technische Vorgaben als auch gestalterische Aspekte ein, die sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleiche Zugänglichkeit und Nutzererfahrung erhalten wie alle anderen Verbraucher.