Bei betrieblichen oder privaten Steuererklärungen achten wir für unsere Mandanten besonders auf die geringe Bearbeitungszeit und Termintreue. Selbst wenn eine Steuererklärung kurzfristig erstellt werden muss, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Private Steuererklärung
Insbesondere bei der Einkommensteuererklärung setzen wir uns voll für unsere Mandanten ein. Ziel ist immer, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Dazu nutzen wir alle legalen Möglichkeiten, die uns die Gesetze bieten. Zuerst schauen wir uns die individuelle Situation des Steuerpflichtigen an. Danach nehmen wir Werbungskosten und Sonderausgaben unter die Lupe und berücksichtigen diese bei der Steuererklärung.
Im Rahmen der privaten Steuererklärung beachten wir andere Einkünfte wie Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte und schöpfen eventuell vorhandene Freibeträge aus. Außerdem unterstützen wir bei der Wahl einer möglichen günstigeren Steuerklasse. Bei der Steuererklärung werden zusätzlich Erbschaften und Schenkungen, Grunderwerb sowie vieles mehr berücksichtigt.
Nach Erhalt des Steuerbescheides ist unsere Arbeit aber weiterhin nicht getan. Eingehende Steuerbescheide werden auf Richtigkeit geprüft. Sollte ein Steuerbescheid falsch sein, so legen wir für Sie Einspruch ein.
Betriebliche Steuererklärung
Unternehmen haben beim Finanzamt oft mehrere Erklärungen abzugeben.
Körperschaftsteuererklärung
Für GmbHs und kleine Aktiengesellschaften berechnen wir die Körperschaftsteuer. Hierfür rechnen wir den Handels- und Steuerbilanzgewinn aus und berücksichtigen verdeckte Gewinnausschüttungen.
Gewerbesteuererklärung
Wir errechnen mit Hilfe des Hebesatzes und der Rechtsform die anfallende Gewerbesteuer, die wir anschließend in der Gewerbesteuer angeben.
Umsatzsteuererklärung
Unter Zuhilfenahme der Umsatzsteuervoranmeldung erstellen wir die Umsatzsteuererklärung, die wir dann an das zuständige Finanzamt weiterleiten.
Kapitalertragssteuer
Beim Verkauf von Unternehmensanteilen müssen die Erträge bis zum 10. des Folgemonats an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Wir weisen sie auf die Frist hin und führen die Meldung an das Finanzamt durch.
Alle Steuerbescheide, die betriebsbedingt sind, werden von uns wie die privaten Steuerbescheide auf Richtigkeit kontrolliert.