Steuerberater sind verpflichtet, sich bei der Berechnung des Honorars an der Steuerberaterordnung und Steuerberatervergütungsverordn ung (StBVV) zu orientieren, in welchen die Kosten für die Tätigkeiten als Steuerberater festgeschrieben sind. Wir geben einen kleinen, aber nicht vollständigen Überblick, denn grundsätzlich können die Gebühren auf drei unterschiedliche Arten errechnet werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich einen Steuerberater beauftrage?
Wertgebühr
Bei vorgeschriebenen Tätigkeiten wird ein Gegenstandswert errechnet. Anschließend gibt die Gebührentabelle die entsprechend festgesetzte Gebühr wieder, welche für den Gegenstandswert zulässig ist. Danach wird der Steuerberatersatz mit dem Tabellenwert multipliziert.
Betragsrahmengebühr
Wenn beispielsweise eine Lohnabrechnung erstellt wird, wird eine Gebühr für die Lohnabrechnung fällig. Hierbei wird die Lohnabrechnung als Einheit angesehen, also als sogenannte Leistungseinheit betrachtet. Die Betragsrahmengebühr wird errechnet, indem der vorgeschriebene Wert mit dem Gebührensatz multipliziert wird.
Zeitgebühr
Für Tätigkeiten, für die keine Betragsrahmengebühr oder Wertgebühr berechnet werden kann, wird eine Zeitgebühr erhoben.
Der Steuerberater berechnet dabei jeweils angefangene halbe Stunden.
Bei der Wertgebühr und Betragsrahmengebühr existieren keine festen Gebührensätze, sondern Spannen in Euro oder Zehntelsätzen. Der Steuerberater hat eine Unter- und Obergrenze für die anzusetzende Gebühr zu beachten.
Welche Gebühr der Mandant zu zahlen hat, hängt vom Umfang und der Schwere der Tätigkeit ab.
Preise unterhalb der Untergrenze darf der Steuerberater nicht ansetzen, da sonst ein Verfahren gegen ihn eingeleitet werden kann. Jedoch darf er auch nicht einfach den Höchstsatz in Rechnung stellen. Der Steuerberater muss die Ansetzung des Höchstsatzes begründen können.
Über den Höchstsatz darf der Steuerberater nicht gehen, es sei denn, es wurde mit dem Mandanten vereinbart. Häufig geschieht dies in einer separaten Vereinbarung mit dem Mandanten.
Außerdem kann der Steuerberater in Rechnung stellen:
– Post- und Telekommunikationsdienstleistu ngen
– angefallene Umsatzsteuer
– Fahrkosten/ Übernachtungskosten als Reisekosten
– Tage- und Abwesenheitsgeld
– Schreibauslagen
Wie spare ich effektiv Steuerberatergebühren?
Generell kann der Mandant den Steuerberater bei seiner Tätigkeit unterstützen, indem er entsprechende Unterlagen gut vorbereitet und für ihn sortiert. Dem Steuerberater hilft das die Arbeiten schnell durchzuführen, was sich wiederum positiv auf eine Senkung der Gebühren auswirkt. Grundsätzlich kann und sollte man seinen Steuerberater immer fragen was genau getan werden muss, um Gebühren zu senken. Er wird ihnen gerne Auskunft darüber geben, inwieweit das möglich ist.
Wann muss ich die Gebühren bezahlen?
Eigentlich sofort nach Erledigung der angefallenen Arbeit, so steht es zumindest in der Steuerberatergebührenverordnun g § 7. In aller Regel schreibt der Steuerberater dem Mandanten nach seiner Tätigkeit eine Rechnung, was ein paar Tage in Anspruch nehmen kann. In der Regel wird in der Rechnung ein entsprechendes Zahlungsziel genannt, welches sich an anderen Dienstleistungen oder Wareneinkäufen orientiert.
Was macht ein Steuerberater kostenlos?
Generell ist nichts kostenlos. Allerdings ist bei uns ein etwa 30-minütiges Kennenlerngespräch generell kostenlos. Machen Sie einen Termin und lassen Sie sich von unserer Kompetenz überzeugen.