Mit 2021 lassen wir mit der Pandemie, der Wahl einer neuen Regierung und vielem mehr ein turbulentes Jahr hinter uns und wie zu jedem neuen Jahr haben sich auch für das Jahr 2022 so einige Steueränderungen ergeben. Große oder einschneidende Steueränderungen 2022 gibt es zwar nicht, aber jede Einkommensklasse ist von ihnen betroffen, manche mehr, manche weniger.

1. Freigrenze für Sachbezüge angehoben

Seit fast 2 Jahren hat sich durch Corona in unserem Alltag einiges geändert, allerdings gibt es mit den neuesten Steueränderungen auch wieder kleinen Grund zur Freude für Arbeitnehmende. Zuwendungen und Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers – sogenannte Sachbezüge – sind seit Jahresbeginn bis zu einem Wert von 50 € (vorher 44 €) nicht länger sozialversicherungspflichtig. Davon gedeckt sind etwa Gutscheine oder Nahrung. Obacht: Überschreiten Sie innerhalb eines Monats die 50€-Marke, sind sämtliche Sachbezüge des Monats sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig.

2. Jährlicher Anstieg des Mindestlohns

Mit der Einführung des Mindestlohns ist dieser auch in den meisten Jahren nach seiner Einführung gestiegen, so auch dieses Jahr. Um 22 Cent von 9,60 € auf 9,82 € und zum zweiten Halbjahr ist auch schon die nächste Erhöhung geplant. 10,45 € wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn dann betragen. Setzt die Regierung den Koalitionsvertrag wie geplant um, ist im Oktober sogar noch eine dritte Erhöhung auf 12 € zu erwarten. Für Minijobber steigt mit dem 12 € Mindestlohn auch die monatliche Grenze von 450 € auf 520 €.

3. Grundfreibetrag soll kalter Progression entgegenwirken

Um der kalten Progression entgegenzuwirken, entschloss die Bundesregierung am 16. März, den Grundfreibetrag rückwirkend ab dem 01. Januar des Jahres auf 10.347 € zu erhöhen. So werden vor allem Menschen mit geringeren Einkommen entlastet. Ursprünglich ist der Grundfreibetrag zu Beginn des Jahres von 9.744 € auf 9.984 € gestiegen, die Folgen der Pandemie und die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine bewegte die Bundesregierung zu diesem Schritt.
Sind Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichtet, können Sie künftig einen größeren Anteil Ihrer Zahlungen steuerlich absetzen. Mit dem neuen Grundfreibetrag ist nämlich auch der Freibetrag für Unterhaltszahlungen angestiegen.

4. Neuer Höchstbetrag für die Altersvorsorge

Seit 2022 erhalten Menschen, die sich frühzeitig für die Zeit nach dem Arbeitsleben absichern wollen, weitere Vorteile, die die Altersvorsorge erleichtern. Der Anteil für abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen steigt um zwei Prozent von den 92 % des Vorjahres auf 94 %. Damit können Alleinstehende ab diesem Jahr bis zu 24.101 € als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

5. Gesenkte Umsatzsteuer in der Gastronomie

In der Gastronomie gilt die während der Pandemie erlassene Umsatzsteuer von 7 % statt 19 % nun für das gesamte Jahr. Die gesenkte Steuer gilt allerdings nur Speisen, Getränke sind von ihr ausgenommen.

6. Vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss

Wer Umsatzeinbrüche von über 30 % zu beklagen hatte und sich infolgedessen mit Eigenkapital über Wasser halten musste, kann jetzt auf Kompensationszahlungen durch den Eigenkapitalzuschuss hoffen. Schausteller und Marktleute, denen es nicht vermocht war, ihrem eigentlichen Beruf nachzugehen, profitieren in besonderem Maße von der Hilfe.

7. Die Neustarthilfe für Soloselbständige

Bis Ende März haben Soloselbstständige noch die Chance, die Neustarthilfe für Soloselbstständige in Anspruch nehmen. Die Coronahilfe in Höhe von 1.500 € soll Soloselbstständigen, die es während der Coronapandemie besonders schwer hatten, helfen wieder auf die Beine zu kommen. Berechtigt sind alle Selbstständigen, die auch schon vor dem 01. Oktober 2021 selbstständig waren, höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigen und die Selbstständigkeit als Haupterwerb ausüben.

8. Corona-Bonus für Arbeitnehmer

Ebenfalls bis Ende März lässt sich noch der Corona-Bonus auszahlen. Die Pandemie hat viele Betriebe und die dort Beschäftigen an ihre Grenzen getrieben, jetzt haben Arbeitgeber noch einmal die Chance, ihren Mitarbeitern eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und somit durch Steueränderungen 2022 Arbeitnehmern etwas Gutes zu tun. Mit dem Corona-Bonus lassen sich bis zu 1.500 € komplett steuerfrei an Arbeitnehmer auszahlen.

9. Einführung der neuen Grundsteuer

Grundstückseigentümer aufgepasst: Die Grundsteuer wird demnächst neu berechnet. Die neue Grundsteuer tritt zwar erst ab dem 01. Januar 2025 in Kraft, Auskunft über das eigene Grundstück müssen Eigentümer aber schon recht bald erstatten. Bisher wurde die Grundsteuer unangemessen berechnet, weil auf längst veraltete Daten zurückgegriffen wurde. Mit dieser neuen Berechnung versucht der Staat allerdings nicht neue Geldquellen zu erschließen, da die Summe der gezahlten Grundsteuer insgesamt gleich bleiben soll. Letztlich werden viele Grundstückseigentümer sparen können, während andere nun den fairen Preis für ihr Grundstück zahlen müssen.

10. Tabakwaren werden teuer

Ab 2022 werden Tabakwaren aller Art (Zigarettentabak, Wasserpfeifentabak, Feinschnitt) höher besteuert. Das gilt auch für sogenannte Heat-not-Burn-Produkte und ab dem 01. Juli auch für E-Zigaretten, diese müssen dafür nicht einmal Nikotin enthalten. Bis 2026 wird die Steuer auf Produkte dieser Art schrittweise erhöht.

Beratung zu den neuen Steueränderungen

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