Was sind Steuern und warum gibt es sie?

Es existiert eine Vielzahl von unterschiedlichen Steuern, mit denen wir es im Alltag zutun haben. Der Gesetzgeber hat in der Abgabenordnung Paragraph 3 definiert was eine Steuer ist.
Im Wortlaut steht im Paragraph 3 Absatz 1:
„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für besondere Leistungen darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“

Was besagt der Paragraph?

Geldleistung

Zuerst sind Steuern Geldleistungen. Wenn beispielsweise das Finanzamt eine Steuerzahlung fordert, muss diese mit Geld beglichen werden. Sie können nicht mit Naturalien beglichen werden, wie einem Fernseher oder anderen Mitteln.

Gegenleistung

Wenn die Steuer bezahlt wurde, hat man keinen Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung. Als Beispiel nennen wir die Kraftfahrzeugsteuer. Nach Zahlung der Steuer kann nicht verlangt werden,  dass die Straße in der Sie wohnen neu gemacht wird, weil diese in einem schlechten Zustand ist. Die Steuer wird vom Finanzamt eingezogen und anschließend mit den Steuern anderer Steuerpflichtiger einem Sammelkonto zugeführt. Wobei es Ausnahmen wie die Kirchensteuer gibt. Wofür die eingetriebenen Steuern genau verwendet werden beschließen die jeweiligen Regierungen.

Öffentlich rechtliches Gemeinwesen

Steuern können nur vom öffentlich rechtlichen Gemeinwesen auferlegt werden. Damit sind der Bund, Länder und die jeweiligen Gemeinden gemeint. Eine Privatperson kann demnach keine Steuer erheben.

Tatbestand

Der Tatbestand muss dabei zutreffen. Was vereinfacht heißt: Haben Sie keinen Hund, muss auch keine Hundesteuer bezahlt werden. Ob ein Tatbestand zutrifft wird in Gesetzen und Verordnungen geregelt.

Erzielung von Einnahmen

Steuern dienen Bund, Ländern und Gemeinden zur Finanzierung und sind das wichtigste Instrument zur Erhaltung. Das Erzielen von Einnahmen muss nicht unbedingt im Vordergrund stehen. Sie kann auch Nebenzweck sein. Die politische Entscheidung für eine Steuer kann auch einen anderen Hintergrund haben, wobei nicht die Erzielung von Einnahmen im Vordergrund steht.