Empfängerüberprüfung (VoP) bei Überweisungen: Das ändert sich – und was Sie jetzt tun sollten
Der Betrag passt, die IBAN passt – und trotzdem zeigt Ihr Online‑Banking „No match“ an. Seit dem 9. Oktober 2025 prüft die Empfängerüberprüfung (VoP – Verification of Payee) bei nahezu jeder SEPA‑Überweisung, ob IBAN und Name des Zahlungsempfängers wirklich zusammenpassen. Die Ampel vor dem Zahlungsverkehr: Match, Close match oder No match. Was nach einer kleinen Zusatzmeldung aussieht, schützt vor teuren Fehlern – und verlangt von Privatpersonen und Firmenkunden ein paar neue Handgriffe.
Worum es in unserem Beitrag geht:
Die Steuerkanzlei Schmidt in Kettwig fasst kompakt zusammen, was bei der Empfängerüberprüfung neu ist, was sich verändert hat und wie Sie jetzt richtig handeln. So wird sicher gestellte, dass Zahlungen reibungslos durchgehen, Warnhinweise korrekt eingeordnet werden und Ihre Abläufe im Alltag sicher und schnell bleiben.
Was ist neu? – VoP, Instant Payments & Echtzeitüberweisungen
- Pflicht ab Oktober 2025: Banken und Sparkassen müssen vor der Freigabe prüfen, ob IBAN und Name übereinstimmen – bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments). Rechtsgrundlage ist die EU‑Verordnung (EU) 2024/886 (Instant Payments Regulation, „Artikel 5c“). Der Dienst wird kostenfrei für den Zahler bereitgestellt.
- Ergebnis der Empfängerüberprüfung: Sie sehen vor der Autorisierung die Rückmeldung match, close match, no match (teilweise other). Sie entscheiden danach selbst, ob Sie autorisieren.
- Nicht blockierend, aber warnend: Auch bei Warnung ist die Freigabe Ihrer Transaktion möglich – dann auf eigenes Risiko. Ziel ist mehr Sicherheit im SEPA‑Zahlungsverkehr, nicht das Sperren von Zahlungen.
- Geltungsbereich: Zunächst im Euroraum; bis 9. Juli 2027 EU‑weit ausgerollt. Lastschriften sind ausgenommen.
Die neue Regelung schützt
Die neuen EU-Verordnung wurden eingeführt, um falsche oder betrügerische Überweisungen (z. B. Rechnungsbetrug) zu erschweren. Vorher mussten Banken IBAN und Name nicht abgleichen – jetzt ist die Empfängerprüfung Pflicht, damit Zahler vor der Ausführung eine klare Rückmeldung bekommen. Gleichzeitig werden Echtzeitüberweisungen zum Standardangebot – schnell und sicher. Die Empfängerüberprüfung senkt das Risiko von Tippfehlern, Verwechslungen oder betrügerischen Empfängerangaben. Sie bekommen vor der Ausführung eine klare Rückmeldung und können Fehler rechtzeitig korrigieren.
Recht & Regulierung – kurz erklärt
EU‑Verordnung zur Regulierung von Echtzeitüberweisungen (Instant Payments Regulierung) = (EU) 2024/886. Kernpunkt: Artikel 5c verpflichtet Zahlungsdienstleister, vor Ausführung eine Verification of Payee (VoP) anzubieten – kostenfrei für Zahler.
EPC (European Payments Council): VOP Scheme Rulebook (API‑basiert, ISO 20022) standardisiert den Prozess und trat ab 5. Oktober 2025 in Kraft – unterstützt die Umsetzung der Empfängerüberprüfung im Markt.
Glossar (klappbar)
Alias‑Zahlungsempfängernamen
CCT / CIP
EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
EBICS‑Freigabe (VEU – verteilte elektronische Unterschrift)
Empfängerüberprüfung (VoP)
IPR – Instant Payments Regulation
Match/ Close match / No match
Opt‑in / Opt‑out
Transportunterschrift
VEU – Verteilte elektronische Unterschrift
Verification of Payee (VoP)
Was bedeutend match, close match, no match – und wie handeln?
- match / Übereinstimmung: Daten sind korrekt ⇒ Zahlung wie gewohnt freigeben. Die IBAN (Kontonummer) und der Name des Kontoinhabers bei der Empfängerbank stimmen vollständig überein.
- close match / Nahezu Übereinstimmung: Fast passend (z. B. fehlendes „GmbH“) ⇒ Vorschlag prüfen, Schreibweise anpassen. Die IBAN und der Empfängername stimmen nahezu überein. Es gibt aber kleinere Abweichungen. Der „richtige“ Name der Empfängerin oder des Empfängers, so wie er bei der Empfängerbank hinterlegt ist, wird Ihnen angezeigt.
- no match / Keine Übereinstimmung: Übereinstimmen nicht gegeben ⇒ Abbrechen, Empfängerdaten über zweiten Kanal prüfen (Rechnung, Vertrag, bekannte Rufnummer). IBAN und Empfängername stimmen nicht überein. Die Angaben in der Überweisung sind vollständig oder in weiten Teilen abweichend. Wer trotz Warnung überweist, trägt das Risiko.
- other / Prüfung nicht möglich: Eine Prüfung konnte nicht durchgeführt werden. Dieser Fall kann zum Beispiel eintreten, wenn es zu einer technischen Störung gekommen ist und die Empfängerbank kein Prüfungsergebnis übermittelt.
So funktioniert VoP – Ablauf der Empfängerüberprüfung
- Eingabe: Sie erfassen die Empfängerdaten (z. B. IBAN und Name) im Online‑Banking – noch ohne Autorisieren.
- Anfrage: Ihr Zahlungsdienstleister fragt die Empfängerbank an; dort wird der Kontoinhaber gegen die Angaben geprüft.
- Rückmeldung: Binnen Sekunden erscheint Match / Close match / No match.
- Entscheidung: Sie entscheiden bei jeder Einreichung, ob Sie fortfahren.
Dieser Ablauf gilt für SEPA‑Überweisungen und Echtzeitüberweisungen gleichermaßen; das Verfahren reduziert Rückfragen und senkt Risiken. Technische Verzögerung ist selten, kann aber auftreten.
Hinweise für den Alltag:
Bestehende Daueraufträge laufen weiter. Neu angelegte/geänderte Dauer‑ und Terminaufträge werden beim Anlegen geprüft.
Papier‑Einwurf (ohne Erfassung am Schalter) kann außerhalb der Pflicht liegen.
So bleiben Ihre Zahlungen reibungslos
1) Empfängerdaten sauber führen – Sie sind für die korrekte Angabe verantwortlich
In Rechnungen/Angeboten IBAN und Name exakt ausweisen („IBAN mit dem Namen“). Nutzen Sie – wenn vorhanden – QR‑Codes/SEPA‑Datev‑Formate. Kommunikation an Ihre Zahler: Bitte Empfängerdaten exakt übernehmen.
2) Alias-Zahlungsempfängernamen hinterlegen (optional, sehr empfohlen)
Viele Institute erlauben neben dem juristischen Kontoinhaber zusätzliche Alias‑Zahlungsempfängernamen (Handels‑/Markennamen).
- Sparkasse Tauberfranken: Formular zur Prüfung von Alias‑Zahlungsempfängernamen, inkl. Nahezu‑Übereinstimmung; explizit für Geschäftsgirokonten.
- Volksbank Köln Bonn: Bis zu 5 Alias‑Namen, je 70 Zeichen; zulässig sind alternative Geschäftsbezeichnungen/Marken/Unternehmensnamen.
- BayernLB: Bis 15 Alias‑Namen je Konto, max. 70 Zeichen; Änderungen per Excel‑Datei möglich.
Nutzen: Höhere Chance auf match/close match, weniger Rückfragen, schnellerer Zahlungseingang.
3) EBICS, opt-in / opt-out & Freigaben professionell aufsetzen
- Sammelüberweisungen: Für Unternehmen ist ein opt‑out möglich (VoP‑Prüfung entfällt im Batch). Einzelüberweisungen laufen regulär (faktisches opt‑in). Dokumentieren Sie die Entscheidung.
- Verteilte elektronische Unterschrift (VEU): Nach VoP‑Prüfung muss die Datei (auch Dateien mit nur einer Transaktion) am EBICS‑Bankrechner über die verteilte elektronische Unterschrift erneut freigegeben werden. Ergebnisbereitstellung i. d. R. als pain.002 – VoP Status Report (VPZ/Status report). Passen Sie Freigabeprozesse an (Rollen/Vertretungen).
- Ablauf in Banking‑Software: Viele Anbieter haben den Ablauf der Empfängerüberprüfung bereits integriert (Anzeige der Rückmeldung, VEU‑Schritt).
Häufige Fragen aus der Kanzlei
Blockiert die Bank jetzt „falsche“ Überweisungen?
Nein. Die Empfängerüberprüfung liefert eine Rückmeldung; die Entscheidung liegt bei Ihnen. Bei No match empfehlen wir, die Zahlung zu stoppen. Wer trotz Warnung überweist, trägt das Risiko selbst.
Gilt VoP nur für Echtzeit?
Nein. Sie gilt für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen.
Was bedeuten „cct“ und „cip“?
Das sind teils bankinterne Kennungen für (Instant‑)Credit‑Transfer‑Auftragsarten im EBICS‑Umfeld. Für Anwender zählt: VoP‑Ergebnis prüfen, danach autorisieren. Technische Statusmeldungen erfolgen z. B. per pain.002 – VoP Status Report.
Rat der Steuerkanzlei Kettwig – Kund:innen rechtzeitig informieren
Damit Zahlungen nicht an einer negativen Empfängerüberprüfung scheitern, sorgen Sie frühzeitig dafür, dass Ihre Kundschaft den korrekten Empfängernamen kennt. Analysieren Sie dazu die Zahlungseingänge: Fallen Empfängernamen auf, die vom bei Ihrer Bank hinterlegten Namen abweichen, adressieren Sie diese Fälle gezielt und weisen die betreffenden Kund:innen nochmals auf die exakt zu verwendende Schreibweise hin. Ergänzen Sie außerdem Ihre Rechnungsvorlage um einen gut sichtbaren Hinweis (z. B. direkt bei der IBAN), welcher Zahlungsempfängername bei der Überweisung einzutragen ist – so lassen sich Warnungen und Abbrüche vermeiden.
Jetzt beraten lassen! Wir helfen bei der Umstellung
Wir prüfen Ihre Rechnungs‑/ERP‑Vorlagen, unterstützen bei Alias‑Namen und richten mit Ihnen einen sauberen EBICS‑Prozess (VoP‑Ergebnis → VEU‑Freigabe) ein. So setzen Sie die neuen EU‑Vorgaben effizient um – mit mehr Sicherheit im Alltag. Und Ihre Zahlungen bleiben trotz Empfängerüberprüfung schnell und sicher.
