Höhere Pendlerpauschale ab 2026: Diese Auswirkung hat die Erhöhung der Pendlerpauschale

Die steigenden Kosten für den Weg zur Arbeit belasten viele Pendler. Ab dem 1. Januar 2026 soll sich das Pendeln steuerlich deutlich stärker lohnen. Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) wird nach dem Steueränderungsgesetz 2025, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde, dauerhaft auf 38 Cent je Kilometer angehoben – und zwar 38 Cent ab dem ersten Kilometer.

Die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale soll Millionen Pendler entlasten, die täglich ihren Arbeitsweg zwischen Wohnort und Arbeitsort zurücklegen. Wie sich die höhere Pendlerpauschale konkret auf Ihre Steuererklärung 2025 und 2026 auswirkt, welche Entlastung möglich ist und für wen sich eine Erklärung besonders lohnt, fasst dieser Beitrag zusammen. Die Steuerkanzlei Kettwig mit Steuerberaterin Schmidt unterstützt Sie gern dabei, alle Vorteile optimal steuerlich geltend zu machen.

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, offiziell Entfernungspauschale, ist eine steuerliche Pauschale für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstätte oder erster Tätigkeitsstätte. Sie soll Arbeitnehmer steuerlich entlasten, die regelmäßig zur Arbeit fahren.

Grundprinzip:

  • angesetzt wird immer nur die einfache Strecke (Entfernung),
  • pro Tag, an dem Sie zur Arbeit fahren, wird die Entfernung in Kilometern mit einem Cent‑Betrag je Kilometer multipliziert,
  • die so entstehenden Beträge werden als Werbungskosten in der Steuererklärung steuerlich geltend gemacht.

Wichtig: Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – ob Autofahrer, Nutzer von Bus und Bahn, Fahrradfahrer oder Fußgänger. Entscheidend ist allein, dass Sie die Strecke tatsächlich zurücklegen. Die Pauschale ist kein echtes Kilometergeld, das direkt ausgezahlt wird, sondern sie mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und wirkt sich so über die Steuererstattung aus.

Weshalb gibt es eine Erhöhung?

Die Bundesregierung plant die Erhöhung der Pendlerpauschale, um Berufstätige finanziell zu entlasten. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten soll die höhere Pendlerpauschale dazu beitragen, den Weg zur Arbeit attraktiver zu gestalten. Dies soll auch die Bereitschaft fördern, Jobs anzunehmen, die weiter vom Wohnort entfernt liegen.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben – etwa für:

  • Fahrten auf dem Arbeitsweg,
  • Arbeitsmittel und Fachliteratur,
  • Fortbildungen.

In der Steuererklärung wird automatisch die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro berücksichtigt. Erst wenn Ihre tatsächlichen Kosten darüber liegen, lohnt es sich, alles einzeln steuerlich geltend zu machen.

Die Pendlerpauschale gehört zu diesen Werbungskosten: Sie wird in der Steuererklärung eingetragen und mindert das zu versteuernde Einkommen. Wie viel am Ende erstattet wird, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Was ändert sich konkret ab 2026?

Noch im Jahr 2025 gelten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte folgende Sätze:

  • 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer,
  • 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer

Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale 38 Cent ab dem ersten Kilometer – für die gesamte Entfernung. Die Grundregeln bleiben gleich:

  • Es zählt die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
  • Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel – Auto, Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß (Flugstrecken sind ausgenommen).
  • Sie gehört zu den Werbungskosten und wirkt sich steuerlich erst aus, wenn der Arbeitnehmer‑Pauschbetrag von 1.230 € überschritten wird.

Steuerpflichtige mit geringen Einkünften sollen auch 2026 weiterhin über die Mobilitätsprämie entlastet werden. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Förderung, die deine Fahrtkosten zur Arbeit ausgleicht. Der Betrag wird dir nach Abgabe deiner Steuererklärung direkt auf dein Konto überwiesen – vorausgesetzt, du bist mit deinem Gehalt unter dem Steuerfreibetrag und dein Weg zur Arbeit beträgt mindestens 21 Kilometer (einfache Strecke). Die Steuerkanzlei Kettwig steht Ihnen gern zur Seite, um die optimale steuerliche Entlastung zu erzielen.

Erhöhung der Pendlerpauschale: Entlastung für Pendler?

Von der höheren Pendlerpauschale profitieren alle Pendler, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Sowohl Pendler mit kurzen als auch solche mit längeren Strecken können also einen höheren Betrag in ihrer Steuererklärung geltend machen. Dadurch profitieren insbesondere Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswegen. Die steuerliche Entlastung nimmt für sie deutlich zu, da sie bisher nur 30 Cent pro Kilometer veranschlagen konnten. Prozentual am meisten würden also Pendlerinnen und Pendler mit einem eher kürzeren Weg zur Arbeit profitieren.

  1. Berufspendler mit 10–25 km einfacher Strecke
    Diese Gruppe lag bisher oft knapp um den Pauschbetrag herum. Mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer steigen die Werbungskosten deutlich – die Steuererklärung wird häufiger spürbar Geld bringen, statt nur „Papierkram“ zu sein.
  2. Fernpendler mit mehr als 30 km Berufsweg
    Für sie galt der höhere Satz von 38 Cent bereits ab dem 21. km. Neu ist, dass jetzt auch die ersten 20 km höher bewertet werden. Besonders im ländlichen Raum mit langen Wegen zur Arbeit summiert sich das auf mehrere hundert Euro zusätzliche Werbungskosten im Jahr.
  3. Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen
    Weil Werbungskosten mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet werden, ist die absolute Entlastung bei höheren Einkünften größer – bei gleichen Entfernungen.
  4. Menschen mit einem geringen Einkommen und einem langen Berufsweg
    Sie profitieren nicht von der Pauschale selbst, aber von der entfristeten Mobilitätsprämie ab dem 21. Kilometer, sofern sie diese beantragen. Für Auszubildende, Teilzeitkräfte oder Studierende mit langer Strecke kann das ein echter finanzieller Baustein sein.

Auswirkungen: Geplante Erhöhung auf 38 Cent

Pendler tragen in der Steuererklärung ein:

  • die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort,
  • die Zahl der tatsächlichen Tage im Jahr, an denen sie zur Arbeit fahren.

Das Finanzamt setzt daraus die Entfernungspauschale an. Die Beträge werden als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht und später über die Festsetzung der Einkommensteuer teilweise erstattet.

Belege wie Arbeitsverträge, Fahrtenaufstellungen oder Nachweise über Bus und Bahn sollten Sie aufbewahren – vor allem, wenn Ihre Werbungskosten deutlich über 1.230 Euro liegen.

Steuerliche Vorteile für Autofahrer, Bus- und Bahnpendler

Die Pendlerpauschale gilt für alle, die regelmäßig zur Arbeit fahren – unabhängig vom Verkehrsmittel:

  • Autofahrer und Motorradfahrer,
  • Nutzer von Bus- und Bahnangeboten,
  • Fahrradfahrer und Fußgänger.

Sie alle können die Pauschale ansetzen, wenn sie die Strecke tatsächlich zurücklegen. Nur Flugreisen sind ausgeschlossen. Wer möchte, kann bei öffentlichen Verkehrsmitteln statt der Pauschale auch die tatsächlichen Kosten ansetzen – wenn diese höher sind als die Entfernungspauschale.

Die Steuerkanzlei Kettwig ist für Sie da!

Die geplante Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ist mehr als eine kosmetische Änderung. Sie senkt die Schwelle, ab, der Pendeln steuerlich wirklich ins Gewicht fällt, und bringt vielen Beschäftigten mit mittleren und längeren Arbeitswegen greifbare Entlastungen.

Die Steuerkanzlei Kettwig unterstützt Sie gern bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und Steuerberaterin Schmidt berät Sie umfassend zu allen steuerlichen Fragen. Kontaktieren Sie uns gerne hier!