Jeden Morgen fahren unzählige Menschen früh genug los, um pünktlich an Ihrem Arbeitsplatz anzukommen. In Großstädten fahren Angestellte manches Mal sogar noch früher, um noch einen der begehrten nahe gelegenen Parkplätze zu ergattern. Oft funktioniert dies aber trotz aller Bemühungen nicht, da viele andere Menschen genau die gleiche Idee haben. Also stehen viele erst einmal Ewigkeiten im Stau und kommt nicht vorwärts. Mit einem Fahrrad könnte der Arbeitsweg oft schneller zurückgelegen werden, da man von verstopfte Straßen einfach umgehen kann. Also wäre doch ein vom Arbeitgeber gestelltes Fahrrad viel sinnvoller als etwa ein Dienstwagen.
Vorteile eines Dienstfahrrads
Das Fahrrad verhilft nicht nur pünktlich auf der Arbeit zu sein und sich nicht mehr auf die Suche nach einem Parkplatz zu machen, sondern es trägt auch zu einer verbesserten Gesundheit mit bei. Gerade Menschen mit Bürojobs haben oft Bewegungsmangel und könnten so ihren Körper aktiver fit halten. Zudem trägt man einen nicht unerheblichen Beitrag zum Klimaschutz bei, wenn man sich statt eines Dienstwagens für ein Dienstfahrrad entscheidet.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?
Bietet der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein Dienstrad zusätzlich zum Gehalt an, kann dieser das Fahrrad komplett steuerfrei nutzen. Dies gilt nicht nur für den Arbeitsweg, sondern auch für die private Nutzung. Dies hat zum Vorteil, dass Arbeitnehmer so im Vergleich zum herkömmlichen Kauf deutlich günstiger an ein hochwertiges Fahrrad kommen und somit viel Geld sparen können.
Die Auswahl des jeweiligen Fahrrads wird dem Mitarbeiter überlassen. Dabei kann der Mitarbeiter zwischen Stadtrad, Mountainbike, E-Bike, Pedelec, S-Pedelecs, Rennrad oder Lastenrad einschließlich leasingfähigem Zubehör wählen. Der Arbeitgeber kann aber eventuell eine Vorauswahl bestimmter Modelle getroffen oder eine finanzielle Obergrenze festgelegt haben.
Entweder trägt der Arbeitgeber die gesamten Kosten selbst oder er behält jeden Monat die Leasing-Rate für das Wunschrad vom Bruttolohn ein. Das Dienstrad wird also über eine sogenannte Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra finanziert. In der Regel beläuft sich die Laufzeit eines Leasingvertrags über 36 Monate. Am Ende der Vertragslaufzeit kann der Mitarbeiter dann selbst entscheiden, ob er das Fahrrad zum Restwert kaufen möchte oder einen neuen Vertrag für ein anderes Fahrrad abschließt.
Wo kann man ein Dienstfahrrad leasen?
Es gibt inzwischen einige Unternehmen, die das Fahrradleasing sowohl in Geschäften als auch im Online-Shop anbieten. Hierzu gehören unter anderem JobRad, Lease-A-Bike oder auch Mercator-Leasing. Pionier und derzeitiger Marktführer ist die JobRad GmbH, welche mit über 6000 Fachhandelspartner bundesweit kooperiert. Zu der Grundausstattung bei Jobrad erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Wunschrad die JobRad-Vollkaskoversicherung und die sogenannte Mobilitätsgarantie. Die Mobilitätsgarantie umfasst einen 24-Stunden-Notfallservice, eine deutschlandweite und über die EU hinausgehende Pannenhilfe, einen Abschleppservice nach Unfall oder Panne sowie die Rückfahrt oder ein Ersatzfahrrad. Optional kann Full Service und eine jährliche JobRad-Inspektion mit abgeschlossen werden.
Steuerlicher Vorteil mit Gehaltsumwandlung
Die steuerliche Gleichbehandlung von Dienstfahrrädern und Dienstwagen erfolgte im Jahr 2012. Inzwischen wird der geldwerte Vorteil eines Dienstrads per Gehaltsumwandlung nur noch mit 0,25 % versteuert und als Gehaltsextra ist es sogar komplett steuerfrei.
Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Arbeitsentgelts in Form eines Sachbezugs umgewandelt. Das heißt, der Arbeitnehmer erhält sein Dienstrad, welches er auch privat nutzen darf und verzichtet dafür auf einen Teil seines Bruttogehalts. Dank der neuen Steuerregelung vom Januar 2020 gilt, dass nur 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung auf volle einhundert Euro abgerundet, des geldwerten Vorteils versteuert werden müssen.
Dienstfahrrad als Gehaltsextra
Übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Leasingraten und überlässt seinem Angestellten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn statt etwa einer Gehaltserhöhung ein Dienstrad als Gehaltsextra, so ist dieses für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Finanzielle Vorteile ergeben sich auch für den Arbeitgeber, den mit dem Gehaltsextra ersparen Sie sich höhere Sozialversicherungsbeiträge, welche bei einer Gehaltserhöhung anfallen würden. Ebenso können Prämien, Weihnachtsgeld oder übertarifliche Löhne als Gehaltsextra umgewandelt und für das Fahrrad-Leasing verwendet werden.
Dienstfahrrad für Selbstständige
Selbstständige können ebenfalls vom Dienstrad-Leasing steuerlich profitieren. Sie fahren sowohl privat als auch zur Arbeit steuerfrei. Die monatlich anfallenden Leasingraten können als Betriebsausgabe geltend gemacht und somit abgesetzt werden.