Zum 01.01.2025 tritt eine neue Meldepflicht für Registrierkassen in Kraft. Diese gesetzliche Änderung betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen. Besonders kleinere Betriebe könnten vor neuen Herausforderungen stehen. In diesem Blogbeitrag möchten wir Sie über die Einzelheiten informieren und zeigen, wie wir Sie als Steuerberatung unterstützen können. Das ganze baut auf § 146a AO auf.
§ 146a AO
§ 146a der Abgabenordnung (AO) regelt die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, verpflichtet, diese mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Ziel ist es, Manipulationen zu verhindern und die Transparenz der Buchführung zu erhöhen. Die Regelung umfasst auch Meldepflichten der Kassen bei den Finanzbehörden. Verstöße können zu empfindlichen Strafen führen. Der § 146a AO stellt damit eine zentrale Vorschrift zur Sicherstellung steuerlicher Ordnungsmäßigkeit dar.
Welche Änderungen bringt die Meldepflicht mit sich?
Die neue Meldepflicht sieht vor, dass alle Registrierkassen in Deutschland bei den Finanzbehörden gemeldet werden müssen. Ziel ist es, Manipulationen an Kassensystemen zu verhindern und eine transparente Buchführung sicherzustellen, was zu weniger Steuerhinterziehung führen soll. Die Daten der Kassen sollen künftig durch eine einheitliche technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt ein digitales Meldesystem über „Mein ELSTER“ implementiert, das die zuvor ausgesetzte Meldepflicht wieder in Kraft setzt.
Für viele kleinere Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, da bestehende Systeme möglicherweise umgerüstet oder ersetzt werden müssen. Diese Neuerung kann vorwiegend Betriebe in der Gastronomie, dem Einzelhandel und dem Handwerk betreffen.
Warum richtet sich der Fokus auf kleinere Unternehmen?
Kleinere Betriebe verfügen oft über begrenzte Ressourcen, um gesetzliche Änderungen umzusetzen. Während größere Unternehmen häufig über interne Steuerabteilungen verfügen, fehlt in kleinen Unternehmen häufig die Expertise für die Umsetzung technischer und steuerlicher Vorgaben. Zudem stellen die Kosten für neue Kassensysteme oder notwendige Softwareanpassungen eine finanzielle Belastung dar.
Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Vorbereitung sind daher essenziell, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Die Meldepflicht für Registrierkassen tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Bis zu diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen ihre Kassensysteme an die neuen Anforderungen anpassen und bei der Finanzverwaltung melden. Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, riskieren empfindliche Strafen und Nachzahlungen.
Besonders wichtig ist es, die technischen Anforderungen der TSE zu prüfen. Diese muss vollständig integriert und funktionsfähig sein, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Hier haben wir Ihnen die Einzelheiten noch einmal übersichtlich dargestellt:
Unternehmer sind verpflichtet, bestimmte Informationen zu übermitteln, unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden (gemäß dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024):
- Typ des Kassensystems
- Seriennummer
- Datum der Anschaffung oder der Außerbetriebnahme
- Art der technischen Sicherungseinrichtung
Die folgenden Fristen und Besonderheiten gelten:
- Für Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Meldung bis zum 31. Juli 2025
- Für Kassen, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Meldung innerhalb eines Monats
- Jede Kasse muss einer bestimmten Betriebsstätte zugeordnet werden
- Ein Wechsel der Betriebsstätte muss gemeldet werden
So können wir Sie unterstützen
Als Steuerberatung für Unternehmen in Kettwig und Umgebung verstehen wir die Herausforderungen, die mit gesetzlichen Änderungen einhergehen. Unser Team hilft Ihnen dabei, Ihre Registrierkassen rechtzeitig und korrekt zu melden. Dabei unterstützen wir Sie bei:
- Der Prüfung Ihrer aktuellen Kassensysteme
- Der Auswahl eines geeigneten Anbieters für TSE-konforme Lösungen
- Der Meldung der Kassen bei den Finanzbehörden
- Der Erstellung einer gesetzeskonformen Dokumentation
Wir übernehmen nicht nur die steuerliche Abwicklung, sondern nehmen Ihnen auch jegliche Bedenken dazu, wie Sie die neuen Vorgaben effizient in Ihren Betriebsablauf integrieren können.
Wie minimieren Sie den Aufwand für Ihr Unternehmen?
Ein strukturierter Ansatz ist der Schlüssel, um den Übergang reibungslos zu gestalten. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam alle notwendigen Schritte planen können. Durch eine professionelle Begleitung und einen guten Spielplan sparen Sie nicht nur Zeit, sondern vermeiden auch unnötige Kosten.
Wir stehen Ihnen bei jeder Phase der Umsetzung zur Seite. Unser Ziel ist es, Sie zu entlasten, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Gut vorbereitet für 2025
Die neue Meldepflicht für Registrierkassen ist mehr als nur eine bürokratische Hürde. Sie stellt für kleinere Unternehmen eine echte Herausforderung dar. Doch mit der richtigen Unterstützung lässt sich diese Aufgabe problemlos meistern.
Wir bei Steuer Kettwig helfen Ihnen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, Ihre Betriebsabläufe zu optimieren und den Kontakt zum zuständigen Finanzamt zu vereinfachen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um auch 2025 steuerlich gut abgesichert zu sein!