Steueränderungen 2024 | Das ändert sich 2024

Ab 2024 werden einige wichtige Steueränderungen eingeführt, die viele Bürger:innen betreffen werden. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft den Grundfreibetrag, der nach 2023 erhöht werden soll. Dadurch können Steuerzahler:innen mehr Einkommen steuerfrei nutzen. Des Weiteren wird auch der Einkommensteuertarif angepasst, um die kalte Progression zu mildern und die Inflation auszugleichen. Zudem sollen bestimmte Steuervergünstigungen und -ermäßigungen ausgeweitet werden, um Familien und Alleinerziehende finanziell zu entlasten. Allerdings sind auch einige steuerliche Maßnahmen geplant, die vor allem Besserverdienende und Unternehmen belasten werden. Dazu gehört beispielsweise die Begrenzung von Steuervorteilen bei der Einkommensteuer.

Was sind die grundlegenden Steueränderungen für Privatpersonen ab 2024?

Ab Januar 2024 gibt es mehrere grundlegende Steueränderungen in Deutschland. So wird beispielsweise der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer erhöht, was bedeutet, dass Steuerzahler von einem höheren steuerfreien Betrag profitieren werden. Außerdem wird die CO2-Bepreisung im Verkehr und im Wärmesektor angepasst, was höhere Kosten für Verbraucher bedeuten könnte. Zudem sind weitere Änderungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der Besteuerung von Kapitaleinkünften geplant. Insgesamt sollen die Steueränderungen dazu beitragen, die Steuerlast gerechter zu verteilen und Anreize für umweltfreundliches Verhalten zu setzen.

2024 bringt höheren Grundfreibetrag für Renter:innen

Für Rentner:innen wird es 2024 wieder eine Steigerung des Grundfreibetrages geben. Nachdem der Grundfreibetrag in den letzte Jahren schon stetig gestiegen ist, sieht das auch 2024 so aus. Der Betrag bestimmt die Grenze, unter der die Rente nicht versteuert werden muss.

Die Freigrenze soll dieses Jahr laut Bundesregierung auf 11.784 Euro angehoben werden. Jeder Cent der Rente, der über diesem Betrag liegt, muss also versteuert werden.

Wichtiger Tipp: Als Rentner:in geben Sie Ihre Rente in Ihrer Steuererklärung ab, denn auch Rente zählt als Einkommen. Wer stetig unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann sich dann von der Pflicht der Steuererklärung befreien lassen, da dann die Rente nicht versteuert werden muss.

Anhebung des Kinderfreibetrags

Dieses Jahr soll der Kinderfreibetrag erheblich abgehoben werden, und zwar von 3.012 Euro pro Elternteil auf 3.306 Euro angehoben werden. Das bedeutet sogar 6.024 Euro für beide Eltern insgesamt.

Der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll 2024 unverändert bleiben. Dieser wird allerdings bei der Einkommensteuerveranlagung mit dem Kinderfreibetrag zusammengelegt und beträgt pro Elternteil 1.464 Euro.

Solidaritätszuschlag nach 2024

Der Solidaritätszuschlag wird ab einer bestimmten Höhe der Einkommensteuer gezahlt. Dieser Zuschlag hat sich ebenfalls in den vergangenen Jahren deutlich erhöht und beträgt dieses Jahr 18.130 Euro.

Also sind dieses Jahr Alleinstehende bis 18.130 Euro Steuern pro Jahr vom Solidaritätszuschlag befreit. Wenn Partner zusammen veranlagt werden, doppelt sich der Wert.

Steuerfreibeträge ab 2024 im Überblick

2024 wird der Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Unter dieser Grenze ist der Steuerzahler von der Einkommensbesteuerung befreit. Das gilt für ledige Personen, bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag. Es ist eine weitere Erhöhung geplant, die noch dieses Jahr Rückwirkend geltend gemacht werden soll.

Welche steuerlichen Änderungen sind für Unternehmen im Jahreswechsel 2024 relevant?

Für Unternehmen sind im Jahreswechsel 2024 verschiedene steuerliche Änderungen relevant. Zum einen wurde die Forschungszulage erweitert, sodass nun auch Unternehmen an diese steuerlichen Vergünstigungen kommen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Zudem treten Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von E-Autos in Kraft. Des Weiteren sind Änderungen im Bereich der Abschreibungen zu beachten. Zudem treten Anpassungen bei der steuerlichen Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen in Kraft, die Unternehmen bei der Qualifizierung ihrer Mitarbeiter unterstützen sollen. Zusammenfassend sind insbesondere die Forschungszulage, steuerliche Behandlung von E-Autos, Abschreibungen und Weiterbildungsmaßnahmen als relevante steuerliche Änderungen für Unternehmen zu nennen.

Das Wachstumschancengesetz 2024

Dieses Gesetz betrifft unter anderem die Überlassung von Elektrofahrzeugen zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer:innen durch Arbeitgeber:innen. Bisher war es gesetzlich so geregelt, dass reine Elektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 60.000 Euro bei privater Nutzung ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage anzusetzen hatten. Nun erhöht sich der anzusetzende Bruttolistenpreis auf 70.000 Euro.

Ein weiterer Punkt des Wachstumschancengesetzes ist die Erhöhung der Verpflegungsmehraufwendungen. Diese Pauschale von bisher 14 Euro auf 16 Euro beispielsweise an An- und Abreisetagen gesetzt werden sowie an vollen Tagen von 28 Euro auf 32 Euro.

Auswirkungen auf die Gastronomie

2024 soll die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wieder auf 19 % steigen. Während der Pandemie trat eine ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % für den Verzehr vor Ort in Kraft. Diese Senkung war allerdings befristet auf Ende 2023, daher ist sie ab 2024 automatisch wieder zurückgesetzt.

Wie wirken sich die Steueränderungen 2024 auf Arbeitnehmer aus?

Zum einen können Steuererleichterungen den Arbeitnehmern mehr Nettoeinkommen zur Verfügung stellen, was zu mehr finanzieller Flexibilität führen könnte. Andererseits könnten sich aber auch Verschlechterungen ergeben, falls bestimmte steuerliche Vergünstigungen wegfallen oder abgeschafft werden. In diesem Fall könnten Arbeitnehmer am Ende des Monats weniger Geld zur Verfügung haben. Es ist daher ratsam, regelmäßig über die aktuellen steuerlichen Entwicklungen informiert zu bleiben und gegebenenfalls eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Auswirkungen der Steueränderungen bestmöglich zu verstehen und entsprechend zu reagieren.

Arbeitnehmer-Sparzulage 2024

Zu Beginn von 2024 wird die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage mehr als verdoppelt. Diese Grenzen für förderfähige Sparformen werden auf 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen angehoben. Bei Partnerschaften, also einer Zusammenveranlagung, geht es dann um ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 80.000 Euro.

Was bringt das Jahr 2024 im Überblick für Vermögensbeteiligungen und -leistungen?

Im Jahr 2024 ergibt sich eine vielversprechende Entwicklung für Vermögensbeteiligungen und -leistungen. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und technologischen Innovationen werden neue Möglichkeiten für Investitionen und Vermögensverwaltung entstehen. Insgesamt wird das Jahr 2024 für Vermögensbeteiligungen und -leistungen von positiven Entwicklungen geprägt sein, die Anlegern eine vielfältige, transparente und nachhaltige Auswahl an Investmentmöglichkeiten bieten.

Übersicht der Steueränderungen 2024

Im Jahr 2024 werden verschiedene Steueränderungen in Deutschland wirksam. Zum einen wird die Einkommensteuerreform in Kraft treten, die eine Entlastung für viele Steuerzahler mit sich bringen soll. Zudem wird die Besteuerung von E-Autos angepasst, um Anreize für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeuge zu schaffen. Darüber hinaus sind Anpassungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung geplant, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken. Diese Übersicht der Steueränderungen für das Jahr 2024 zeigt, dass die deutsche Regierung bestrebt ist, das Steuersystem gerechter und zukunftsfähiger zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die einzelnen Maßnahmen in der Praxis auswirken werden und ob sie tatsächlich die angestrebten Ziele erreichen.