Steuerberatung für Physiotherapeuten

Der Beruf des Physiotherapeuten fällt unter die Berufsgruppe der Heilberufe. Natürlich müssen auch sie sich mit den Steuern und den steuerrechtlichen Anforderungen befassen. Im Gesundheitswesen gibt es viele Kleinigkeiten, die unbedingt zu beachten sind. Um die Praxis steuerlich einordnen zu können, müssen verschiedene Faktoren beachtet und bewertet werden. Da zahlreiche Physiotherapeuten ausgelastet sind und keine Kapazitäten mehr haben, fehlt die Zeit sich mit der Steuererklärung oder anderen betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten zu befassen. Ein professioneller Steuerberater ist hier die richtige Lösung und nimmt Ihnen die lästige Arbeit ab. Für Physiotherapeuten biete ich die folgenden Leistungen an:

  • Finanzbuchhaltung
  • Steuererklärung
  • Jahresabschluss
  • Lohnbuchhaltung
  • Beratung in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

Jetzt beraten lassen!

„Ich führe gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen, damit Sie sich nach eigenem Ermessen für mich als Partner entscheiden können. Für die Zusammenarbeit mit Ärzten und allgemein die Steuerberatung im Gesundheitswesen bringe ich Erfahrung und das nötige Know-how für die Arbeit mit meinen Mandanten mit.“

Eröffnen einer Praxis

Sie wollen Ihre eigene Praxis eröffnen oder eine übernehmen? In diesem Fall kann es zu einigen Herausforderungen kommen, da viele Kleinigkeiten zu beachten sind. Welche Praxisform eignet sich? Wie sieht Ihr Businessplan aus? Besonders am Anfang ist es wichtig, finanzielle Polster zu haben, um Rückschläge einstecken zu können. Entscheidend bei jeder Übernahme oder Kauf ist ein individuelles Konzept mit den Finanzierungsinstrumenten und deren Laufzeit. Bei einer Übernahme muss der Firmenwert ermittelt werden. Dazu gehört das gesamte Inventar, die Qualifikationen der Mitarbeiter, der Patientenstamm, die Lage der Praxis, die Verkehrsanbindung und die Anzahl der Parkplätze. Eine Steuerberatung besitzt das nötige Know-How, um eine Gründung oder Übernahme erfolgreich zu gestalten.

Die Umsatzsteuer

Eine Praxis für Physiotherapie, die auch Selbstzahlerleistungen erbringt, muss unter Umständen eine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeben. Die Behandlung muss grundsätzlich durch einen Arzt verordnet werden. Ist dies nicht der Fall, dient die Behandlung der Vorbeugung und der Steigerung des Wohlbefindens. Es gilt also die folgende Unterteilung:

  • Mit einer ärztlichen Verordnung ist die Leistung umsatzsteuerfrei.
  • Ein ermäßigter Steuersatz ist möglich, wenn die Leistung nach den Heilmittel-Richtlinien und dem Heilmittelkatalog verordnungsfähig ist.
  • Alle anderen erbrachten Leistungen unterliegen dem normalen Steuersatz von 19 %.

Allerdings ist das ordnungsgemäße Erstellen von Rechnungen essenziell, um hohe Kosten zu vermeiden. Formfehler werden häufig im Rahmen einer Betriebsprüfung aufgedeckt und sind unbedingt zu vermeiden. Als Steuerberaterin kenne ich mich mit den Anforderungen der Umsatzsteuer aus und stehe Ihnen zur Verfügung.

Die Finanzbuchhaltung für Physiotherapeuten

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sind hier festzuhalten. Bei einer größeren Praxis mit mehreren Mitarbeitern und Patienten ist die Aufstellung sehr komplex und zeitaufwendig. Da sich das Steuerrecht schnell verändert, ist es wichtig, die Änderungen in der Buchhaltung stets im Blick zu behalten. Als Steuerberater habe ich Ihre Finanzen in ständiger Kontrolle, sodass ich direkt auf Veränderungen eingehen kann. Auf diese Weise können Sie schnell Maßnahmen ergreifen, wenn sich die finanzielle Lage Ihrer Praxis verschlechtert.

Steuerliche Beratung im Rundum-Service

Die Steuererklärung ist das Element, was an keinem Unternehmen und keiner Privatperson vorbeigeht. Fahrt- und Ausbildungskosten, Geschäftsessen oder Büromöbel können alle von den Steuern abgesetzt werden. Da Physiotherapeuten häufig Hausbesuche durchführen, besitzen zahlreiche Praxen einen Firmenwagen. Durch meine jahrelange Erfahrung und Expertise in der Steuerberatung im Gesundheitswesen sorge ich dafür, dass meine Mandanten sich auf Ihre Tätigkeit konzentrieren können. Gerne berate ich auch andere Heilberufe, wie Zahnärzte, Heilpraktiker oder Ärzte, bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der Existenzgründung.