Steuerberatung für Zahnärzte

Ärzte, besonders Zahnärzte, benötigen eine umfassende steuerliche Beratung. Warum? Weil es viele Tücken gibt und Besonderheiten, die kompliziert in der steuerlichen Erfassung sind. Aber nicht nur deswegen, auch wegen der Potenziale, die sich auf steuerlichen Optimierungen erschließen lassen. Auch für eine große Gemeinschaftspraxis muss es nicht immer eine Steuerberatungsgesellschaft her, der richtige Steuerberater zeigt Ihnen den richtigen Weg zur Optimierung Ihrer steuerlichen Belange und hilft bei allen Themen rund um die Steuererhebung.

Für Zahnärzte biete ich eine umfangreiche steuerliche Beratung an, die über die Finanzbuchhaltung weit hinausgeht.

  • Finanzbuchhaltung

  • Lohnbuchhaltung

  • Jahresabschluss

  • Steuererklärung

  • Beratung in steuerlichen Angelegenheiten

  • Beratung in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten

Jetzt beraten lassen!

„Ich führe gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen, damit Sie sich nach eigenem Ermessen für mich als Partner entscheiden können. Für die Zusammenarbeit mit Ärzten und allgemein die Steuerberatung im Gesundheitswesen bringe ich Erfahrung und das nötige Know-how für die Arbeit mit meinen Mandanten mit.“

Als Ihr Steuerberater kümmere ich mich auf Wunsch um die Einrichtung und weitere Organisation der Finanzbuchhaltung. Denn es ist wichtig kontinuierlich Belege ordnungsgemäß zu sammeln, besonders für die folgende Steuererklärung bzw. den Jahresabschluss und etwa eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Natürlich kann auch der alltägliche Zahlungsverkehr mit in die Finanzbuchhaltung fallen, da dies ebenfalls ein wichtiger Teil des finanziellen Überblicks darstellt.

Die Lohnbuchhaltung, bzw. die Buchhaltung generell, ist ein ebenso wichtiger Teil einer umfangreichen Steuerberatung Ihrer Praxis. Ich bringe mein Know-how ein, um Ihre Lohnkontos ordnungsgemäß einzurichten. Die wichtigsten Fragen lassen sich meist schnell klären und verhindern Probleme bei der Lohnbuchhaltung.

Den Jahresabschluss wird mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung und einer Aufstellung aller Bilanzen inklusive Rechnungen und der steuerpflichtigen Umsätze, in Ihren Bilanzierungssystem aufgestellt. Ein solcher Jahresabschluss kann ein kompliziertes Unterfangen sein, besonders bei medizinischen Versorgungszentren bzw. grundsätzlich bei Heilberufen.

Steuererklärungen sind nicht nur für Zahnärzte von großer Bedeutung, sondern für jeden. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um einen Freiberufler, eine eigene Praxis, Gemeinschaftspraxen, angestellte Zahnärzte oder andere Besonderheiten handelt. All das muss berücksichtigt werden, sowohl bei der privaten als auch der betrieblichen Steuererklärung. Ich biete Ihnen für die private und auch geschäftliche Steuererklärung meine Unterstützung bei der Erstellung an.

Auch bei PrüfungenAnträgen und gerichtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen bezüglich steuerlicher Fragen selbstverständlich zur Verfügung. Mit Wissen und Erfahrung steht ein Steuerberater Zahnärzten in den verschiedensten steuerlichen Belangen zur Verfügung und stets mit Rat und Tat zur Seite.

Die steuerliche Beratung selbst umfasst natürlich alle oben genannten Themen und die dazu entstehenden Fragestellungen. Hier kommen allerdings auch noch andere Bereiche dazu wie die normale Steuererhebung bei der Dienstleistung, Sachgegenstände, Grundstück, Miete und viele weitere Aspekte des alltäglichen Vorgehens. Bei Zahnärzten gibt es die Besonderheiten, wie eigene Labore, Vorträge, die kassenzahnärztlichen Vereinigung und viele weitere, die es gesondert zu beachten  gilt.

Betriebswirtschaftliche Beratung beginnt bei der Paxisgründung und umfasst natürlich auch die Hilfe bei Finanzierungen beispielsweise bei der Aufnahme von Kauf- und Leasingverträgen sowie die Beratung bezüglich größeren Investitionen. Ich prüfe in diesem Zuge die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Projekts und berate Sie ausführlich, damit Sie die richtige Entscheidung treffen. Dabei gebe ich natürlich Handlungsempfehlungen, die Entscheidung liegt aber selbstverständlich weiterhin bei Ihnen. Die betriebswirtschaftliche Beratung liegt im Rahmen des Controllings, worunter natürlich auch die betriebswirtschaftliche Auswertung fällt. Bei der Praxisgründung kann es sich um eine Neugründung, eine Übernahme oder eine gemeinschaftliche Gründung bzw. einen Zusammenschluss handeln. Darum kann es sinnvoll sein, schon vor der Aufnahme einer neuen Praxis, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um den richtigen Start zu finden. Genauso wie die Gründung ist die Unternehmensfortführung ein wichtiger Aspekt, also der eventuelle Nachfolge der Zahnarztpraxis. Auch bei solchen Belangen unterstütze ich Sie gerne.