Steuerberatung für Handwerksbetriebe – Schornsteinfeger:innen

Als Schornsteinfeger:in sollten die steuerlichen Aspekte des Berufs über die grundlegende Steuererklärung hinweg nicht vergessen werden, denn sie zu verstehen und zu optimieren bringt viele Vorteile. Steuerberatung für Schornsteinfeger:innen spielt daher eine essenzielle Rolle, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können.

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„Gerne stehe ich Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung, damit Sie sich nach freiem Ermessen für mich als Steuerberaterin entscheiden können. Ich verfüge über Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Handwerksbetrieben sowie allgemein in der Beratung für Unternehmen jeglicher Art. Ich bringe diese Kenntnisse und Fähigkeiten in meine Arbeit mit meinen Mandant:innen ein.“

Warum ist Steuerberatung für Schornsteinfeger:innen wichtig?

Ein wesentlicher Grund, warum die Steuerberatung für Schornsteinfeger:innen von Bedeutung ist, liegt in den steuerlichen Vorteilen, die sich für sie ergeben. Durch professionelle, fachkundige Beratung können Schornsteinfeger:innen absetzbare Kosten identifizieren und somit ihre steuerlichen Aufwendungen optimieren. Zudem gibt es spezielle steuerliche Regelungen für Handwerksbetriebe, zu denen auch Schornsteinfeger:innen zählen.

Dienstleistungen und Steuerermäßigungen für Handwerksbetriebe

Steuerberater:innen unterstützen Schornsteinfeger:innen in vielerlei Hinsicht. Dazu gehört die Beratung zu steuerlichen Angelegenheiten speziell für diese Branche, um die steuerlichen Einsparungen zu maximieren. Des Weiteren helfen sie bei der Erstellung und Optimierung der Steuererklärung sowie bei der genauen Prüfung absetzbarer Aufwendungen für Handwerkerleistungen. Mithilfe einer kompetenten Steuerberatung können bestimmte Schornsteinfegerkosten abgesetzt werden.

Ein/e Steuerberater:in unterstützt Ihre Finanzverwaltung und ist Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen im Kontext Ihrer Arbeitskosten.

Steuerliche Pflichten im Baugewerbe

  • Umsatzsteuer: Grundsätzlich jede/r Handwerker:in muss Umsatzsteuer auf die Leistungen erheben und diese an das Finanzamt abführen. Derzeit beträgt die Umsatzsteuer 19 %. Es ist wichtig, dass die Umsatzsteuer korrekt berechnet und abgeführt wird, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
  • Gewerbesteuer: Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, müssen Sie Gewerbesteuer zahlen. Die Höhe der Gewerbesteuer wird durch den Gewerbeertrag bestimmt, den Sie in Ihrem Gewerbebetrieb erzielen. Es gibt allerdings Freibeträge und Freigrenzen, die dazu führen können, dass man mit einem geringen Gewinn keine Gewerbesteuer zahlen müssen.
  • Weitere Steuern und Abgaben: Je nach individueller Situation können auch weitere Steuern und Abgaben anfallen. Es ist daher wichtig, sich über die individuellen steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten zu informieren.

Im Kontext der steuerlichen Beratung für Schornsteinfeger:innen sind spezifische Themen relevant. Dazu zählen etwa die steuerliche Mess- und Regelungstechnik, Wartungskosten und damit verbundene steuerliche Einsparungen. Seien Sie steuerlich genauso gut ausgestattet wie zu Überprüfungsarbeiten und Feuerstättenschau!