Steuerberatung für Steinmetz:innen

Als Steinmetz:in stehen Sie jeden Tag vor der Herausforderung, handwerkliche Präzision mit kaufmännischem Geschick zu vereinen. Doch während Sie kunstvolle Arbeiten aus Stein schaffen, bleibt oft wenig Zeit, sich um komplexe steuerliche und rechtliche Anforderungen zu kümmern. Genau hier kommen wir ins Spiel: Steuer-Kettwig – Ihre Experten für Steuerberatung speziell für Handwerksbetriebe wie Steinmetze.

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„Ich führe gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen, damit Sie sich nach eigenem Ermessen für mich als Partner entscheiden können. Für die Zusammenarbeit mit Ärzten und allgemein die Steuerberatung im Gesundheitswesen bringe ich Erfahrung und das nötige Know-how für die Arbeit mit meinen Mandanten mit.“

Welche steuerlichen Pflichten muss ein/e Steinmetz:in erfüllen?

Als Steinmetz:in unterliegen Sie in Deutschland verschiedenen steuerlichen Pflichten, die für einen reibungslosen Geschäftsbetrieb unerlässlich sind. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wichtigsten steuerlichen Verpflichtungen:

Einkommensteuer

Unabhängig von der gewählten Rechtsform sind alle Personen, die Einkünfte erzielen, zur Zahlung von Einkommensteuer verpflichtet. Das Finanzamt erhebt die Einkommensteuer auf den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte, einschließlich der Gewinne aus Ihrer handwerklichen Tätigkeit. Die Berechnung erfolgt auf Basis des zu versteuernden Einkommens, wobei persönliche Verhältnisse wie Familienstand und Anzahl der Kinder berücksichtigt werden.

Gewerbesteuer

Als selbstständige:r Handwerker:in sind Sie in der Regel gewerbesteuerpflichtig. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag Ihres Unternehmens erhoben. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Übersteigt Ihr Gewerbeertrag diesen Betrag, wird die Gewerbesteuer fällig.

Umsatzsteuer

Grundsätzlich unterliegen alle Gewerbetreibenden der Umsatzsteuerpflicht. Als Steinmetz:in müssen Sie auf Ihren Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen. Der reguläre Steuersatz beträgt derzeit 19 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, die Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Bauabzugssteuer

Erbringen Sie Bauleistungen, sind Ihre Auftraggeber unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, einen Steuerabzug von 15 % des Rechnungsbetrags vorzunehmen und an das Finanzamt abzuführen. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen.

Aufzeichnungspflichten

Sie sind verpflichtet, ordnungsgemäße Aufzeichnungen über Ihre Einnahmen und Ausgaben zu führen. Je nach Unternehmensgröße und -form kann dies die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die doppelte Buchführung umfassen.

Abgabe von Steuererklärungen

Sie müssen regelmäßig Steuererklärungen abgeben, darunter die Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Die Fristen hierfür sind einzuhalten, um Säumniszuschläge oder andere Sanktionen zu vermeiden.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den steuerlichen Pflichten vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den Überblick zu behalten und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Profitieren Sie von unseren Leistungen

Mit Steuer-Kettwig an Ihrer Seite profitieren Sie von einer maßgeschneiderten Steuerberatung, die genau auf die Bedürfnisse von Steinmetzbetrieben, auch für Freiberufler:innen, abgestimmt ist. Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten nicht nur effizient zu erfüllen, sondern auch gezielt finanzielle Vorteile zu nutzen. Ob es um die Optimierung Ihrer Steuerlast, die fristgerechte Erledigung aller Formalitäten oder die transparente Darstellung Ihrer Finanzen geht – wir beraten Sie mit unserem Fachwissen und persönlichem Engagement zur Seite.

Während wir uns um die steuerliche und rechtliche Seite kümmern, können Sie sich vollends auf Ihr Handwerk konzentrieren. Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihre Branche versteht und Ihre Ziele unterstützt. Unsere Steuerberatung für Handwerker besteht aus einem erfahrenen Team, das Sie in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten mit höchster Kompetenz betreut. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, sowie umfassende Beratung in allen relevanten Steuerfragen. Egal, ob Unterstützung bei der Buchführung gewünscht wird oder eine langfristige steuerliche Strategie erforderlich ist – bei uns stehen die Anliegen unserer Mandant:innen stets im Mittelpunkt.

Als Steinmetz:in können Sie sich also auf uns verlassen und haben einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie bei allen steuerlichen Fragen und Problemen unterstützt. Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre steuerlichen Herausforderungen. Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.