Umsatzsteuersenkung
in der Gastronomie ab 2026:
Wer profitiert von der Mehrwertsteuersenkung?

Stand: 01.10.2025 – Hinweis: Das Gesetzgebungsverfahren läuft; Inhalte können sich im Parlament noch ändern.

Die geplante Umsatzsteuersenkung für Speisen in Restaurant‑ und Verpflegungsdienstleistungen ist ein viel diskutiertes Thema. Dieser Beitrag erklärt die aktuellen Regelungen, die anstehenden Änderungen und die Auswirkungen auf Betriebe und Verbraucher:innen. Wir zeigen, wer profitiert und wo Steuerberaterin Schmidt mit Beratung und Umsetzung ansetzt.

Aktuelle Regelungen bis 31. Dezember 2025

Derzeit gelten für Speisen, je nachdem, ob sie vor Ort konsumiert oder mitgenommen werden, unterschiedliche Mehrwertsteuersätze. Getränke unterliegen einem einheitlichen Steuersatz. Die folgende Tabelle fasst die Mehrwertsteuersätze zusammen:

Produkt Mehrwertsteuersatz
Speisen zum Verzehr vor Ort (Dine‑in) 19 %
Speisen zum Mitnehmen (Außer‑Haus) 7 %
Getränke 19 %

Rückblick: Die Corona-Pandemie führte 2020 bis 2023 zu einer temporären Entlastung (7 % auf Speisen vor Ort); die Sonderregel lief zum 31.12.2023 aus. Seit 2024 gilt vor Ort wieder 19 %.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2026?

Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf Speisen soll auf sieben Prozent sinken. Getränke bleiben bei 19 Prozent. Dies ist im Koalitionsvertrag so vorgesehen und politisch bekräftigt. Damit wird die Gastronomie ab 2026 bei Speisen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz erfasst. Die Regelung soll entlasten und zugleich Abgrenzungsprobleme reduzieren. Das betrifft Speisen in Restaurants, Bäckereien, Metzgereien sowie den Lebensmitteleinzelhandel mit Verpflegungsangeboten, außerdem Caterer sowie Kita‑, Schul‑ und Krankenhausverpflegung (jeweils bezogen auf Speisen).

Der Branchenverband DEHOGA begrüßt die Richtung, weil die reduzierte Mehrwertsteuer Betriebe stabilisieren kann. Sie fordern seit Langem, die Gastronomie dauerhaft zu stärken:

„Es ist absurd, dass für die Speisen in der Gastronomie 19% Mehrwertsteuer gelten, während das Essen To Go, der Fertigsalat aus dem Supermarkt und die Essenslieferung weiterhin mit 7% besteuert werden. Diese Ungleichbehandlung muss endlich dauerhaft beseitigt werden!“

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Mehr Informationen

Wer profitiert von der Steuersenkung?

Die Senkung eröffnet Spielräume. Unternehmer:innen können die Entlastung teilweise oder voll in die Preise geben – oder Marge und Liquidität stabilisieren. Beides ist politisch akzeptiert und betriebswirtschaftlich je nach Standort, Kostenstruktur und Zielgruppe sinnvoll.

Der Fernseh-Koch und Unternehmer Steffen Henssler vertritt eine ganz klare Meinung: Viele Häuser aus der Gastronomiebranche werden die Senkung eher zur Stabilisierung der Kalkulation nutzen als für flächendeckende Preissenkungen.

„Ich bin mir zu 100 % sicher, dass kein Gastronom die Preise senken wird.“
– Steffen Henssler im Gespräch mit Matze Hielscher (im Podcast „Hotel Matze“)

Viele Betroffene werden also prüfen, wo eine sichtbare Preissenkung sinnvoll ist und wo Stabilität wichtiger ist – etwa um Investitionen, Instandhaltung oder Löhne solide zu finanzieren.

Praxis-Checkliste für Gastronomiebetriebe

Damit der Wechsel in Kasse, Artikelstamm, Verträgen, Team und Kommunikation reibungslos klappt, haben wir die wichtigsten To‑dos kompakt und praxiserprobt zusammengefasst.

Vorbereitung der Kassensysteme

Stellen Sie Kasse und ERP rechtzeitig um: Ab 1.1.2026 gelten 7 % auf Speisen (vor Ort & to‑go) und 19 % auf Getränke. Hinterlegen Sie neue Steuerkeys, testen Sie Mapping, TSE‑Konformität und Belegausgabe, und trennen Sie Speisen/Getränke im Artikelstamm (inkl. Menüs/Kombis/Buffets) sauber.

Warengruppen & Preise straffen

Speisen/Getränke klar trennen und Rezepturen prüfen (Menüs/Kombis/Buffets). Preisstrategie festlegen: Bruttopreise senken (Nachfrage) oder Preis halten (Marge) – teilweise Weitergabe ist politisch akzeptiert. Preiskommunikation zur Positionierung passend (z. B. Lunch‑Preisanker).

Vertragsklauseln und Catering-Anpassungen

Verträge & Gutscheine (Ein-/Mehrzweck), Catering sowie Schul-/Kita‑Verträge bis 01.01.2026 auf die neue USt anpassen: Speisen 7 %, Getränke 19 %. Arbeitsanweisungen aktualisieren, Team kurz schulen (gemischte Bons), FiBu‑Steuerschlüssel anpassen – für sauberen Durchlauf bis USt‑Voranmeldung/Reporting.

Kurze Checkliste: Was muss ich beachten?

  1. Kassensystem/ERP
    Neue Steuerkeys ab 01.01.2026: 7 % Speisen (vor Ort & to‑go), 19 % Getränke. Mapping testen, TSE‑Konformität & Belegausgabe prüfen.
  2. Warengruppen & Artikelstamm
    Saubere Trennung Speisen/Getränke; Menüs/Kombi‑Artikel (z. B. „Burger + Softdrink“) mit getrennten Steuersätzen.
  3. Preisstrategie dokumentieren
    Entscheidung „Brutto senken“ oder „Marge stärken“ – inkl. Kommunikation (Speisekarte, Website, Kasse, Lieferservice).
  4. Verträge & Gutscheine
    Catering‑Pauschalen, Schul‑/Kita‑Verträge, Ein‑/Mehrzweck‑Gutscheine auf richtige USt‑Behandlung prüfen.
  5. Schulung Team
    Service/Kassenkräfte zu neuen Sätzen, Belegen, Split‑Buchungen (Menü mit Getränk) briefen.
  6. Buchführung & Steuermeldungen
    Konten/Steuerschlüssel in FiBu/Lohn anpassen, Kontrolllisten für USt‑Voranmeldung.

Rechenbeispiele: Preis oder Marge?

  • Netto fix – Brutto sinkt
    Gericht 10,00 € netto → bei 19 %: 11,90 € brutto · bei 7 %: 10,70 € brutto → –1,20 € für Gäste.
  • Brutto fix – Marge steigt
    Gericht 14,90 € brutto → bei 19 %: 12,52 € netto · bei 7 %: 13,93 € netto → +1,41 € Netto‑Marge pro Gericht.

Tipp von Schmidt: Vergleichen Sie beide Modelle genau. Häufig lohnt sich Preis halten bei Bestsellern (Marge sichern) und gezielte Preissenkung bei Preisschildern mit hoher Außenwirkung (z. B. Lunch‑Gerichte).

FAQ (Kurz & praxisnah)

Gilt die Senkung für alle Speisen?
Ja, für Speisen im Rahmen von Restaurant‑/Verpflegungsdienstleistungen – Getränke sind ausgenommen (bleiben 19 %).

Wie werden Menüs mit Getränk behandelt?
Speisenanteil 7 %, Getränkeanteil 19 %. In Kasse und Beleg getrennt ausweisen.

Profitieren auch Bäckereien, Metzgereien, Lebensmitteleinzelhandel?
Ja, soweit dort Verpflegungsdienstleistungen erbracht werden (z. B. heiße Theken/Imbiss).

Muss man die Preise senken?
Nein. Eine teilweise Weitergabe ist politisch vorgesehen; betriebswirtschaftlich entscheidet jede Gastronomie selbst.

Jetzt vorbereiten – für einen reibungslosen Start

Die Senkung auf 7 % für Speisen kann die Wettbewerbsfähigkeit stärken – wenn Kasse, Prozesse und Preise durchdacht umgestellt werden. Wer früh beginnt, vermeidet Hektik zum Stichtag und nutzt die Spielräume strategisch. Die Maßnahme soll entlasten und die Gastronomie stärken.

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