In dem Zeichentrickfilm „Asterix erobert Rom“ haben die Protagonisten die Aufgabe den Passierschein A38 zu beantragen. Das Gebäude gleicht vermeintlich einer römischen Behörde. Dabei werden die beiden von A nach B geschickt, müssen vorher zahlreiche andere Formulare ausfüllen, ehe sie den begehrten Passierschein A38 erhalten. Durch einen Trick verlangt der findige Asterix schlussendlich den Passierschein A39, der angeblich im Rundschreiben B65 erwähnt wird. Mit diesem (ausgedachten) Schreiben bringt er die ganze Behörde durcheinander und letztlich vollkommen zum Erliegen. So bekommt er endlich den Passierschein A38.
Dieser Vorgang wurde von den Machern des Films natürlich bewusst überzeichnet dargestellt. Manchmal kommt es uns aber auch so vor, als müssten wir in realen Behörden einen vergleichbaren Spießrutenlauf überstehen um an bestimmte Anträge zu gelangen. Doch keine Angst: die Anlagen für Ihre Steuererklärung bekommt man leicht in den Finanzämtern. Die Anlagen sind meistens in einem öffentlich zugänglichen Bereich des Finanzamtes zu finden und können einfach mitgenommen werden.
Die wichtigsten Anlagen im Überblick:
Hauptvordruck – Mantelbogen
Ins Hauptformular gehören alle Angaben zur jeweilig steuerpflichtigen Person und deren Ehepartner. Hier werden persönliche Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen angegeben.
Vereinfachte Steuererklärung
Das Formular für die vereinfachte Steuererklärung kann nur von Arbeitnehmern abgegeben werden, die keine anderen Einkünfte haben. Es sind nur die gängigsten Werbungskosten absetzbar.
Anlage Kind
In der Anlage Kind werden alle Angaben zum jeweiligen Kind gemacht. Hier sind Angaben zur Erwerbstätigkeit, Krankenversicherung, Kinderfreibetrag etc. zu machen. Jedes Kind benötigt eine eigene Anlage K.
Anlage N – Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bei der Anlage N werden alle Angaben über den bezogenen Arbeitslohn (Übernahme der Daten aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung) und alle angefallenen Werbungskosten gemacht. Ebenfalls sind Lohnersatzleistungen zu erfassen.
Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewerbetreibende erfassen die Einkünfte in diesem Formular.
Anlage S – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Selbständige und Freiberufler erfassen ihre Einkünfte in dieser Anlage.
Anlage EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) werden die Betriebseinnahmen mit den Betriebsausgaben verrechnet. Werden Einnahmen unter 17.500 Euro erzielt, reicht eine formlose Gewinnermittlung aus. Weitere Informationen dazu in unserem Artikel über die Einnahmen-Überschuss-Rechung.
Anlage KAP – Einkünfte aus Kapitalvermögen
Hier werden Zinseinnahmen und andere Kapitalerträge eingetragen.
Anlage SO – sonstige Einkünfte
Bei den sonstigen Einkünften werden erhaltene Unterhaltszahlungen, private Veräußerungsgeschäfte etc. angegeben.
Anlage R – Einkünfte aus Renten
Renten und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen sind Bestandteil der Anlage R und dort zu erklären.
Anlage V- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung werden in der Anlage V erfasst. Zusätzlich dazu können auch alle abzugsfähigen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung angegeben werden.
Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern
Alle ausländischen Einkünfte werden in dieser Anlage erfasst.
Anlage AV
In diesem Formular werden Altersvorsorgebeiträge für die Riester- Rente angegeben.
Anlage Vorsorgeaufwand
In dieser Anlage werden die entsprechenden Vorsorgeaufwendungen (Sonderausgaben) eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für gesetzliche Rente und Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung etc.
Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einnahmen aus Land- und Forstwirtschaft werden hier eingetragen.
Anlage Unterhalt
In diesem Formular werden Angaben über die Aufwendungen für Bedürftige eingetragen, die steuerlich als „außergewöhnliche Belastung“ abgesetzt werden können.
Anlage U
Die Anlage U muss ggf. von geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Personen ausgefüllt werden.
Anlage NV-Bescheinigung
Die NV- Bescheinigung ist der Antrag für die Nichtveranlagung.
Anlage VL
Hat der Arbeitnehmer einen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen, wird das Formular VL benötigt.