Der Steuerberater ist ein ausgewiesener Fachmann in allen Steuerangelegenheiten. Er hat sein Handwerk gelernt. Oftmals hat er, wie es heißt, die Seiten gewechselt. Er war vor seiner Selbständigkeit in der Finanzverwaltung tätig und hat aus dieser Sicht die Praxis kennengelernt. Dieses Wissen, aber auch die Verbindungen hin zum örtlichen Betriebsfinanzamt, kommen ihm im Alltag seiner jetzigen Berufsausübung als freiberuflicher Steuerberater zugute.
Der Steuerpflichtige, also der Bürger als Privatperson, der Unternehmer oder der Freiberufler, stellt sich häufig die Frage, wann es sich für ihn lohnt, einen Steuerberater aufzusuchen. Die ganz allgemeine Antwort lautet: Das sollte immer dann der Fall sein, wenn sich die zu zahlenden Steuern um Vergünstigungen jedweder Art reduzieren lassen. Einerseits müssen verschiedene Steuern gezahlt werden, andererseits bietet der Gesetzgeber vielfältige Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern. Wenn das tatsächlich oder voraussichtlich der Fall ist, dann sollte sich der Steuerberater als Fachmann damit befassen. Selbst dann, wenn sich ein Steuerersparnis mit dem Honorar für die Steuerberatung aufhebt. Es ist allemal besser, für eine gute Steuerberatung zu bezahlen, als die Steuer unbesehen und ungeprüft an das Finanzamt zu überweisen.
Der Steuerberater erstellt nicht nur die eigene Steuererklärung, sondern er prüft auch den erhaltenen Steuerbescheid auf seine Richtigkeit. Es gibt vielerlei Situationen, in denen der Steuerpflichtige und das Finanzamt verschiedener Meinung sind. Die Behörde setzt ihr Recht durch, indem sie zunächst einen Bescheid erlässt. Dagegen muss form- und fristgerecht das vorgesehene Rechtsmittel eingelegt und anschließend begründet werden. Dazu wird der Steuerberater als Fachmann benötigt. Umso besser ist es dann, wenn er, aus seiner früheren Tätigkeit heraus, die Denk- und Handlungsweise der Finanzbehörde kennt. Das ist ein weiterer Anlass dafür, einen Steuerberater einzubeziehen.
Wenn dem Steuerberater nachweisliche Fehler unterlaufen, dann ist er dagegen versichert. Er muss sich entsprechend versichern, ansonsten würde er keine Zulassung erhalten. Der Mandant ist also diesbezüglich auf der sicheren Seite. Ihm wird ein finanzieller Schaden ersetzt, den der Steuerberater verschuldet oder verursacht hat. Unterläuft dem Steuerzahler selbst ein solcher Fehler, dann gibt es keinen Regressanspruch.
Der Steuerberater rechnet seine Tätigkeit nach einer feststehenden Gebührentabelle ab. Die Kosten sind in vielen Fällen deutlich niedriger, als es der private Steuerpflichtige zunächst vermutet. Und wenn ein Steuerberater die Steuererklärung abgibt, dann lässt sich die Abgabefrist von Ende Mai auf Ende September verlängern, in Ausnahmefällen sogar bis Ende Februar des Folgejahres.