Ein Einkommensnachweis gilt als wichtiges Bönitätsindiz und ist im Wirtschaftsleben Teil der Bonitätsprüfung. Dabei gibt der Einkommensnachweis das verdiente Einkommen in der Vergangenheit wieder. Weil der Einkommensnachweis ein Dokument von entscheidender Bedeutung ist, kann sich die betreffende Person den Nachweis nicht selber ausstellen.

Wofür brauche ich einen Einkommensnachweis?

Kreditvergabe

Generell verlangen die Banken und Sparkassen einen aktuellen Nachweis, wenn ein Kredit beantragt wird, weil sie sichergehen wollen, dass der beantragte Kredit zurück gezahlt werden kann. Dafür ist es wichtig, einen Einblick in Ihre Finanzen zu haben. Welcher Nachweis dort genau notwendig ist, liegt im Ermessen der Bank.

Mietwohnung

Auch Vermieter verlangen vor Mietvertragsabschluss vom zukünftigen Mieter einen Einkommensnachweis. Der Vermieter möchte damit, ähnlich wie die Bank, durch einen Blick auf den Lohn sicherstellen, dass der Mietinteressent zahlungsfähig ist und die Miete bezahlen kann. Viele Vermieter sind unsicher, wenn der Mieter beispielsweise Arbeitslosengeld II beansprucht und wollen auch deswegen einen Einkommensnachweis, manchmal sogar mit Arbeitsvertrag, sehen.

Behörden

Wenn Sie öffentliche Mittel beantragen wollen, verlangen die Behörden ebenfalls einen aktuellen Einkommensnachweis. Es wird geprüft, ob der Antragsteller aufgrund seines Verdienstes, gefördert werden kann. Als Beispiel sei das Bafög genannt.

Wie sieht ein Einkommensnachweis aus?

Den typischen Einkommensnachweis gibt es nicht. Mit unterschiedlichen Belegen kann das verdiente Einkommen nachgewiesen werden. Zusätzlich kommt es immer darauf an, in welchem Umfang ein Einkommensnachweis abgegeben werden soll. Oftmals reicht eine Lohnabrechnung oder ein anderer Gehaltsnachweis.

Bei Arbeitern, Angestellten und Beamten

Es ist nicht immer das gleiche gefordert, wenn ein sogenannter Einkommensnachweis gefordert wird. Es wird von demjenigen festgelegt, der den Nachweis einfordert. Bei Angestellten können folgende Dokumente genutzt werden:

Gehaltsabrechnungen

Die letzten Gehaltsabrechnungen des Arbeitnehmers sind ebenfalls ein Nachweis über das Gehalt. Diese Abrechnung wird vom Arbeitgeber ausgestellt. Zum Thema Gehaltsabrechnung lässt sich noch sagen, dass der Arbeitnehmer diese sowieso regelmäßig ausgestellt bekommt und nicht extra anfordern muss.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag gilt als zusätzlicher Beleg für die Gehaltsabrechnungen. Es soll damit sicher gestellt werden, dass der Verdienst auch in Zukunft ausgezahlt wird. Hierbei wird nicht nur der Brutto und Nettolohn geprüft, sondern auch, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt.

Aktuelle Verdienstbescheinigung

Um sicher zu gehen, dass das Arbeitsverhältnis nicht vor Kurzem aufgelöst wurde, wird zusätzlich eine aktuellen Verdienstbescheinigung verlangt.

Kontoauszüge

Das Vorlegen eines aktuelle Kontoauszuges kann unter Umständen auch als Einkommensnachweis ausreichen.

Einkommensnachweise von Selbständigen / Freiberuflern

Einkommensnachweise von Selbständigen sind dagegen andere. Weil Selbständige auch Angestellte in Ihrem Unternehmen sein können, reichen Gehaltsabrechnungen nicht aus, weil sie in der Regel die Nachweise selbst ausstellen könnten. Vom Selbständigen werden folgende Nachweise verlangt:

Jahresabschlüsse

Als Einkommensnachweise dienen die letzten Jahresabschlüsse, zum Beispiel eine Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz. Diese müssen nach dem Steuerrecht ohnehin erstellt werden und liegen daher dem Selbständigen vor. Daran lassen sich Entnahmen für das eigene Einkommen und der Gewinn erkennen, nach Angabe von Löhnen der Mitarbeiter, Sozialabgaben und weiteren Posten.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Auswertung gibt zusätzlich die aktuelle Lage des Unternehmens wieder, weil Jahresabschlüsse nur die finanzielle Lage der letzten Jahre wiedergeben.

Steuerbescheide

Die Steuerbescheide der Finanzverwaltung zeigen ebenfalls auf, was der Steuerpflichtige verdient hat. Durch die Ausstellung des Finanzamtes gilt diese Variante als sehr aussagekräftig. Hier wird natürlich nicht nur die Lohnsteuer erfasst, sondern auch Gewerbesteuer und der Lohn des Selbständigen.

Weitere Einkommensnachweise

Zu den Verdienstnachweisen aus der beruflichen Tätigkeit können weitere Nachweise vorgezeigt werden und die Bonität positiv beeinflussen. Dies können Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Rentenbescheide oder Erträge aus Kapitalvermögen sein. Die Bonität hängt natürlich nicht nur vom Einkommen ab, sondern beispielsweise auch von der Schufa und monatlichen Belastungen. Eine professionelle Beratung beim Steuerberater kann Klarheit in dieser Situation schaffen.

Steuerberater

Als Steuerberater können wir ebenfalls einen Einkommensnachweis über Ihren Verdienst erstellen. Sprechen Sie uns einfach an.

Nachfolgende Erklärung

Den Umfang der Einkommensnachweise entscheidet immer die Person, bei der Sie den Nachweis erbringen müssen. Der Umfang hängt alleine von dieser Person ab. So kann es sein, dass ein Vermieter nur einen Kontoauszug sehen möchte und eine Behörde umfangreichere Nachweise verlangt. Wir kümmern uns gerne darum, ihnen bei der Beschaffung des richtigen und erforderlichen Dokumentes zu helfen.