Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2006 die durchschnittliche Steuererstattung berechnet. Bei der Berechnung wurden nur die Daten von Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit und ggf. Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt. Personen, die Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen, sind die Angehörigen der klassischen Berufe der Arbeiter, Angestellten und Beamten.

Ergebnis der Statistik

Die Steuerpflichtigen erhielten eine durchschnittliche Rückerstattung in Höhe von 832 Euro. Mehr Details (siehe Tabelle)

Steuerpflichtige Steuererstattung
1,4 Millionen Weniger als 100 Euro
7,2 Millionen 100 bis 1000 Euro
3,2 Millionen Mehr als 1000 Euro
Gesamt: 11,8 Millionen 832 Euro (Durchschnitt)

832 Euro Steuerrückerstattung sind möglich – ABER:

Jetzt könnte man zu der Annahme kommen, dass der durchschnittliche Steuerpflichtige eine Rückerstattung bekommt, welche sich aller Wahrscheinlichkeit nach am errechneten Mittelwert orientiert (832 Euro). Außerdem könnte abgeleitet werden, dass es immer zu einer Steuerrückerstattung kommt. Aus Transparenzgründen muss ich als Steuerberaterin jedoch diese Annahme teilweise relativieren. Es ist nämlich nicht so, dass immer mit einer solchen Steuerrückerstattung gerechnet werden kann. In einigen Fällen kann es sogar zu einer Steuernachzahlung kommen (siehe Tabelle).

Steuerpflichtige Steuernachzahlung
0,239 Millionen Weniger als 100 Euro
0,666 Millionen 100 bis 1000 Euro
0,173 Millionen Mehr als 1000 Euro
Gesamt: 1,078 Millionen 882 Euro (Durchschnitt)

Die Finanzämter forderten bei den Steuerpflichtigen Nachzahlungen in Höhe von insgesamt 0,95 Milliarden Euro ein. Im Gegensatz dazu erstatteten die Finanzämter eine stolze Summe von 9,8 Milliarden Euro.

Fazit

Wenn man sich alle Werte betrachtet, macht eine Steuererklärung in fast allen Fällen Sinn. Für gut 88,2 Prozent der Steuerpflichtigen (hauptsächlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit), die eine Steuererklärung machen ließen, hat es sich gelohnt. Die Werte geben jedoch keinen Aufschluss darüber, ob die Steuererklärungen privat oder durch einen Steuerberater angefertigt worden sind. Ebenfalls wichtig, dass es sich hierbei um Werte aus dem Jahr 2006 handelt. Steuerrechtlich hat sich in dieser Zeit einiges getan. Demnach können die Werte nur als Orientierung für die Zukunft dienen.

Lassen Sie sich von uns beraten. Zusammen können wir ermitteln, ob bei Ihnen eine Steuerrückerstattung im Bereich des Möglichen liegt!

(Quelle: Pressemitteilung Nr. 424 vom 18.11.2010 des Statistischen Bundesamtes)