Das Sta­tis­ti­sche Bun­des­amt hat für das Jahr 2006 die durch­schnitt­li­che Steu­er­erstat­tung berech­net. Bei der Berech­nung wur­den nur die Daten von Steu­er­pflich­ti­gen mit Ein­künf­ten aus nicht selb­stän­di­ger Arbeit und ggf. Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen berück­sich­tigt. Per­so­nen, die Ein­künf­te aus nicht selb­stän­di­ger Arbeit bezie­hen, sind die Ange­hö­ri­gen der klas­si­schen Beru­fe der Arbei­ter, Ange­stell­ten und Beamten.

Ergeb­nis der Statistik

Die Steu­er­pflich­ti­gen erhiel­ten eine durch­schnitt­li­che Rück­erstat­tung in Höhe von 832 Euro. Mehr Details (sie­he Tabelle)

Steu­er­pflich­ti­ge Steu­er­erstat­tung
1,4 Mil­lio­nen Weni­ger als 100 Euro
7,2 Mil­lio­nen 100 bis 1000 Euro
3,2 Mil­lio­nen Mehr als 1000 Euro
Gesamt: 11,8 Millionen 832 Euro (Durch­schnitt)

832 Euro Steu­er­rück­erstat­tung sind mög­lich — ABER:

Jetzt könn­te man zu der Annah­me kom­men, dass der durch­schnitt­li­che Steu­er­pflich­ti­ge eine Rück­erstat­tung bekommt, wel­che sich aller Wahr­schein­lich­keit nach am errech­ne­ten Mit­tel­wert ori­en­tiert (832 Euro). Außer­dem könn­te abge­lei­tet wer­den, dass es immer zu einer Steu­er­rück­erstat­tung kommt. Aus Trans­pa­renz­grün­den muss ich als Steu­er­be­ra­te­rin jedoch die­se Annah­me teil­wei­se rela­ti­vie­ren. Es ist näm­lich nicht so, dass immer mit einer sol­chen Steu­er­rück­erstat­tung gerech­net wer­den kann. In eini­gen Fäl­len kann es sogar zu einer Steu­er­nach­zah­lung kom­men (sie­he Tabelle).

Steu­er­pflich­ti­ge Steu­er­nach­zah­lung
0,239 Mil­lio­nen Weni­ger als 100 Euro
0,666 Mil­lio­nen 100 bis 1000 Euro
0,173 Mil­lio­nen Mehr als 1000 Euro
Gesamt: 1,078 Millionen 882 Euro (Durch­schnitt)

Die Finanz­äm­ter for­der­ten bei den Steu­er­pflich­ti­gen Nach­zah­lun­gen in Höhe von ins­ge­samt 0,95 Mil­li­ar­den Euro ein. Im Gegen­satz dazu erstat­te­ten die Finanz­äm­ter eine stol­ze Sum­me von 9,8 Mil­li­ar­den Euro.

Fazit

Wenn man sich alle Wer­te betrach­tet, macht eine Steu­er­erklä­rung in fast allen Fäl­len Sinn. Für gut 88,2 Pro­zent der Steu­er­pflich­ti­gen (haupt­säch­lich Ein­künf­te aus nicht selb­stän­di­ger Arbeit), die eine Steu­er­erklä­rung machen lie­ßen, hat es sich gelohnt. Die Wer­te geben jedoch kei­nen Auf­schluss dar­über, ob die Steu­er­erklä­run­gen pri­vat oder durch einen Steu­er­be­ra­ter ange­fer­tigt wor­den sind. Eben­falls wich­tig, dass es sich hier­bei um Wer­te aus dem Jahr 2006 han­delt. Steu­er­recht­lich hat sich in die­ser Zeit eini­ges getan. Dem­nach kön­nen die Wer­te nur als Ori­en­tie­rung für die Zukunft dienen.

Las­sen Sie sich von uns bera­ten. Zusam­men kön­nen wir ermit­teln, ob bei Ihnen eine Steu­er­rück­erstat­tung im Bereich des Mög­li­chen liegt!

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Nr. 424 vom 18.11.2010 des Sta­tis­ti­schen Bundesamtes)