Unternehmer, die Nicht-Kaufmann oder Freiberufler sind, geben jährlich für die Gewinnermittlung eine Einnahmenüberschussrechung (EÜR) ab. Sie sind von der Erstellung eines Jahresabschlusses befreit.

Ausnahme: Wenn der Umsatz eines Nicht- Kaufmanns größer als 500.000 Euro und der Gewinn über 50.000 Euro liegt, ist der Nicht-Kaufmann bilanzierungspflichtig, obwohl er kein Kaufmann im Sinne des HGBs ist.

Freiberufler sind von dieser Ausnahme nicht betroffen.

Unternehmen, die als Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmensgesellschaft (UG) oder Aktiengesellschaft (AG) tätig sind, sind aufgrund ihrer Rechtsform nach HGB bilanzierungspflichtig .

Weitere Ausnahme: Alle Unternehmer, die im Handelsregister stehen, weil sie es gern möchten, per Gesetz aber nicht dazu verpflichtet sind, sind bilanzierungspflichtig. Dazu gehören auch die Freiberufler.

Die EÜR ist eine der einfachsten Gewinnermittlungsmethoden bei der die Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen rechnerisch abgezogen werden. Das daraus errechnete Resultat ist der Gewinn, oder bei negativem Vorzeichen der Verlust.

4/3 Rechner

Personen die eine Einnahmenüberschussrechnung abgeben, werden 4/3 Rechner genannt, da die EÜR in der Vorschrift in § 4 Abs. 3 EStG zu finden ist.

Für die EÜR ist ausschließlich der Zufluss und Abfluss des Geldes innerhalb eines Kalenderjahres zu berücksichtigen. Nicht relevant ist, wann eine Rechung erstellt und / oder der Geldeingang erwartet wird.

Anlage EÜR

Ab Betriebseinahmen über 17.500 Euro ist zusätzlich mit der EÜR die Anlage EÜR (wird vom Finanzamt bereitgestellt) auszufüllen und abzugeben.

Typische Betriebseinnahmen sind:

●  steuerfreie Betriebseinnahmen

●  steuerpflichtige Betriebseinnahmen

●  vereinnahmte Umsatzsteuer

●  private Nutzung des Firmenwagens

● Entnahmen für den persönlichen Gebrauch

Typische Betriebsausgaben

●  Wareneinkäufe

●  betrieblich bezogene Dienstleistungen

●  Löhne der Arbeitnehmer

●  Abschreibungen

●  Kfz-Kosten (Firmenwagen)

●  Büromiete

Generell lohnt es sich gerade für Kleinunternehmen regelmäßig die Einnahmen und Ausgaben durchzurechnen, bzw. durchzugehen. Durch die intensive Beschäftigung mit diesem Thema wird so manchem Unternehmer vielleicht erst klar welche Einnahmen und Ausgaben wofür anfallen und wie Hoch diese jeweils sind. Anschließend kann eingegriffen werden um den Gewinn für das nächste Jahr zu erhöhen.

Gerne aber können wir die EÜR für Sie erstellen. Sprechen Sie uns an.