Eine Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz ist das Kindergeld.
Anspruchsberechtigte
Anspruchsberechtigte sind Personen, die
- im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder
- im Inland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder behandelt werden.
Zusammentreffen mehrerer Anspruchsberechtigter
Für jedes Kind wird nur einem Berechtigten das Kindergeld gezahlt. Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinem Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind gemeinsam mit den Eltern im Haushalt, so bestimmen diese gemeinsam den Berechtigten untereinander. Wenn das Kind allerdings im Haushalt eines Elternteiles lebt, so wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der für den Unterhalt aufkommt.
Altersgrenzen
Ein Kind wird berücksichtigt,
-
- ab dem Kalendermonat in dem es geboren wird bis zu dem Kalendermonat in dem es das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- wenn es das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitssuchender gemeldet ist,
- wenn es das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und-, für einen Beruf ausgebildet wird oder
● sich im Studium befindet
● sich in einer Phase zwischen zwei Ausbildungen befindet (Phase darf 4 Monate betragen)
● eine Ausbildung wegen Ausbildungsplatzmangel nicht fortsetzen oder anfangen kann
● ein freiwilliges soziales Jahr macht.
● Wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Dabei muss die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Berücksichtigungsfähige Kinder
Berücksichtigungsfähige Kinder sind:
● Kinder nach § 32 Abs. 1 EStG.
● von einem Berechtigten im seinem Haushalt aufgenommene Kinder des Ehegatten.
● von einem Berechtigten im Haushalt aufgenommene Enkel.
Einkommensgrenze
Ab dem Jahr 2012 ist die Einkommensgrenze für Kinder weggefallen. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen des Kindes gezahlt.
Höhe des Kindergeldes
Monatlich:
1. Kind | 184 Euro |
2. Kind | 184 Euro |
3. Kind | 190 Euro |
Ab dem 4. Kind | 210 Euro |
Auszahlung
Das Kindergeld wird in dem Monat gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und bis zum Ende des Monates, in dem diese Voraussetzungen nicht länger erfüllt werden. Der Kindergeldantrag kann bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden.