Warum treten immer mehr Menschen aus der Kirche aus? Die Gründe dafür sind von Person zu Person verschieden. Die Zugehörigkeit zur Kirche wird für immer mehr Menschen unwichtig. Die Meinung vieler Austretenden ist, dass sie auch Christ sein können ohne ein Kirchenmitglied zu sein. Hauptgrund bleibt aber vermutlich der finanzielle Aspekt. In Deutschland ist das Finanzamt für den Einzug der Kirchensteuer zuständig. Das Finanzamt behält vom steuerpflichtigen Mitglied die Kirchensteuer vom Lohn ein. Auch Banken behalten auf Kapitalsteuererträge die Kirchensteuer, die sie dann an das Finanzamt abführen. Durch den Austritt aus der Kirche muss der Steuerpflichtige keine Kirchensteuer mehr zahlen.
Wie trete ich aus der Kirche aus?
Je nach Bundesland ist das Austreten aus der Kirche bei unterschiedlichen Behörden zu erklären.
Personen aus den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hessen und NRW können den Antrag beim Amtsgericht stellen.
Bei allen anderen Bundesländern ist die Austrittserklärung beim Standesamt abzugeben.
Für den Kirchenaustritt fällt eine einmalige Gebühr zwischen 5 und 30 Euro an. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg ist der Kirchenaustritt kostenlos.
Wer aus der Kirche austreten will muss einen Personalausweis mitbringen. Bei Verheirateten je nach Verlangen das Stammbuch.
Folgen des Kirchenaustritts
Mit dem Kirchenaustritt verliert das Mitglied seine Mitgliedsrechte. Hier ein paar kurze aber nicht vollständige Rechtsfolgen.
Der Ausgetretene
● darf keine Kirchenämter und Funktionen mehr ausüben,
● darf kein Taufpate / Firmenpate werden,
● hat kein Wahlrecht in der Kirche,
● kann keine kirchliche Eheschließung mehr eingehen (mit Ausnahmen)
● muss damit rechnen, dass ihm im Todesfall ein kirchliches Begräbnis verweigert wird.
Arbeitsrechtliche Folgen
Wer in einem Dienstverhältnis der Kirche oder einem anderen christlichen Trägers steht oder stehen möchte, für den sollte der Austritt umso mehr wohl überlegt sein. Das Dienstverhältnis darf rechtlich aufgrund des Austritts gekündigt werden.