Die permanente Inventur ist eine von vier Formen der Inventur. Sie ist im §241 Abs.2 HGB beschrieben. Sie wird häufig auch als rollende Inventur bezeichnet. Die anderen Inventurarten sind die Stichtagsinventur, die verlegte Inventur und die Stichprobeninventur. Hier finden Sie einen Überblick über die vier Inventurarten.

Lagerkartei/Lagerbuch

Die Lagerkartei dient als Überblick über den aktuellen Bestand. Um einen realitätsnahen Warenbestand anzeigen zu können, werden die Zu- und Abgänge der Waren laufend gebucht. Hierbei werden Zu- und Abgänge nach Tag, Art und Menge entsprechend aufgezeichnet und müssen belegmäßig nachgewiesen werden.

Prüfung

Einmal im Jahr muss überprüft werden, ob die Lagerkartei mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmt. Dabei kann der Zeitpunkt der körperlichen Bestandsaufnahme frei gewählt werden. Entsprechende Differenzen werden im Lagerbuch berichtigt. Die erstellten Protokolle unterliegen einer zehnjährigen Aufbewahrungsfrist. Der Zeitpunkt der Bestandsaufnahme ist in der Lagerkartei beziehungsweise  dem Lagerbuch zu vermerken. Dem Unternehmen steht frei, mehrere körperliche Bestandsaufnahmen durchzuführen, jedoch muss mindestens einmal im Jahr der Bestand geprüft werden.

Vorteile der permanenten Inventur im Überblick:

  • Ein Blick in die Software genügt, um sich den täglich aktuellen Lagerbestand anschauen zu können.
  • Es müssen nicht alle Bestände an einem Tag erfasst werden. Das Unternehmen kann sich entscheiden, wann die Bestände kontrolliert werden. Dadurch ergeben sich gute Gelegenheiten, in umsatzschwachen Monaten den Bestand zu prüfen.
  • Einige Prüfungen können dann zeitsparend erfolgen, wenn der Lagerbestand am niedrigsten ist.
  • Nach einer Prüfung fällt der eventuell angefallene Schwund zeitnah auf. Es können dann zeitnahe Nachforschungen betrieben werden.
  • Es ist keine körperliche Inventur an einem Abschlussstichtag zu erstellen. Der Druck für das Unternehmen ist geringer.

Nachteile der permanenten Inventur im Überblick:

  • Um die permanente Inventur durchführen zu können ist eine ordnungsgemäße Lagerbuchhaltung nötig.
  • Nach der körperlichen Bestandsaufnahme können Differenzen entstehen.
  • Die permanente Inventur ist nicht anwendbar bei unkalkulierbaren Abgängen. Das ist in der Regel bei verderblichen oder zerbrechlichen Sachen der Fall.
  • Sie ist ebenfalls bei sehr wertvollen Gegenständen nicht anwendbar.