Je höher die steuerpflichtigen Summen sind, umso größer ist die Versuchung, die Steuerlast zu reduzieren. Die aktuellen Beispiele von Prominenten aus dem europäischen Fußball sind so schlagzeilenträchtig wie verschieden. Denn die sogenannten Steuerfälle Uli Hoeneß und Lionel Messi könnten unterschiedlicher nicht sein. In beiden Fällen ist es deutlich zu früh, von einem Steuerbetrug zu sprechen. Noch ist nichts bewiesen; und auch hier gilt der Grundsatz, dass der Ankläger die Schuld beweisen muss.
Während Uli Hoeneß direkt, also durch eigenes Hinzutun, den offensichtlichen Steuerstraftatbestand begangen hat, ist dies bei Lionel Messi bisher nicht abzusehen. Es ist kaum vorstellbar, dass er die mit einer Steuererklärung verbundene Problematik kennt oder kennen möchte. Er verlässt sich auf seinen Spielerberater oder auf seinen Steuerberater, ohne nähere Einzelheiten und Zusammenhänge zu kennen. Gleichwohl ist er der Steuerpflichtige, weil es um das Versteuern seines Einkommens geht. Bei Uli Hoeneß geht es nicht um die Versteuerung seines eigenen, privaten oder persönlichen Einkommens. Sein Steuervergehen, nach medienwirksamer Selbstanzeige, tangiert nur deswegen die Fußballwelt, weil er selbst eine Persönlichkeit des Fußballs ist. Wäre er das nicht, dann wäre der mutmaßliche Steuerbetrüger Uli Hoeneß ein anderer; so wie beispielsweise vor einigen Jahren Klaus Zumwinkel als damaliger Chef der Deutschen Post AG. Damals wurde allerdings nicht vom Steuerbetrüger aus der Welt von Briefen und Paketen gesprochen.
Lionel Messi als Steuerbetrüger ist schlagzeilenträchtig. Bis zu einem möglichen Verfahren ist der Weg jedoch weit. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden ist zu klären, was unter anderem vom Wohnsitz, dem ständigen Aufenthaltsort und vielem mehr abhängig ist. Die in der Presse genannten Zahlen sind verwirrend; handelt es sich dabei um die zu versteuernde Summe oder um die Steuerschuld selbst. Auch die Steuerart ist nicht benannt. Geht es um Einkommensteuer, um Mehrwertsteuer oder um eine andere Steuerart.
Schlimm und unverständlich ist in beiden Fällen die Verletzung des Amts- und des Steuergeheimnisses. Die Strafanzeige von Uli Hoeneß gegen Unbekannt ist mehr als verständlich, aber aussichtslos. In seinem Falle bleibt der Ausgang des Verfahrens abzuwarten; bei Lionel Messi hingegen darf man gespannt sein, wann, wo und ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt.