Steuerberatung für Hebammen

Das Gesundheitswesen zählt zu den wichtigsten Branchen in Deutschland. Wenn wir krank sind, gehen wir zum Arzt. Dieser schickt uns vielleicht weiter zum Physiotherapeuten, zum Heilpraktiker, zum Logopäden oder zum Ergotherapeuten. Auch die besondere Arbeit der Hebammen zählt zu den Heilberufen. Allerdings kommen auch die Heilberufe nicht um das Thema Steuern und Steuererklärung umher. Die Anforderungen ändern sich jedoch ständig, sodass eine professionelle Steuerberatung hilfreich ist. Durch meine langjährige Erfahrung mit Mandanten im Gesundheitswesen kennen wir uns stest mit aktuellen Änderungen und Anforderungen aus. Ich unterstütze Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und viele mehr als Steuerberater und stehe Ihnen von der Liquiditätsplanung bis hin zum gerichtlichen Konflikt zur Verfügung.

Jetzt beraten lassen!

„Ich führe gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen, damit Sie sich nach eigenem Ermessen für mich als Partner entscheiden können. Für die Zusammenarbeit mit Ärzten und allgemein die Steuerberatung im Gesundheitswesen bringe ich Erfahrung und das nötige Know-how für die Arbeit mit meinen Mandanten mit.“

Steuerberatung in den folgenden Bereichen

Die Tätigkeit als Hebamme ist mit den neuen Haftpflichtbeschlüssen nicht leicht, da die monatlichen Kosten sehr hoch sind. Zu meiner Tätigkeit als Steuerberater in der Berufsgruppe der Heilberufe zählt daher, neben der steuerlichen Beratung, auch die betriebswirtschaftliche Beratung. Das ordnungsgemäße Ausstellen von Rechnungen ist nur ein Punkt von vielen, in dem ich Sie unterstütze. Denn viele Unternehmer verlieren mit zunehmenden Einkommen den Überblick. Ich errechne den notwendigen Umsatz, damit Ihr Unternehmen besteht. Mit der Wirtschaftsberatung sorge ich dafür, dass Sie Kosten einsparen und investieren können. Haben Sie einen Firmenwagen? Dieser kann in der Steuerklärung aufgeführt und steuerlich geltend gemacht werden. Für weitere Informationen zur betriebswirtschaftlichen Beratung kontaktieren Sie mich gerne!

Fachliche Betreuung

Wenn Sie als Freiberufler tätig sind, haben Sie wichtigere Dinge im Kopf, als sich mit der Steuererklärung auseinanderzusetzen. Da Hebammen häufig als Selbstständige arbeiten, gelten hier besondere Vorschriften im Steuerrecht. Für welche Leistungen müssen Sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen? Wo greift die ermäßigte Umsatzsteuer? Als Heilberufler müssen Sie sich beim Finanzamt anmelden, was jedoch kompliziert sein kann. Aktuelle Informationen zu den Vorschriften bei freien Berufen gebe ich Ihnen persönlich. Gerne berate ich Sie bei Fragen wie diesen und erstelle ein individuelles Konzept zu Ihren Wünschen. Nutzen Sie hierzu meine Online-Terminbuchung.

Persönliche Steuerberatung

Mir, als erfahrene Steuerberaterin, ist wichtig, dass Sie eine auf Ihren Beruf abgestimmte Beratung erhalten. Ob Sie selbstständig arbeiten oder eine Praxis gründen wollen, ist entscheidend für meine Vorgehensweise. Aber auch bei der Existenzgründung bin ich Ihr kompetenter Steuerberater. Hier gibt es zahlreiche Aspekte, insbesondere in der Rechtsberatung, die zu beachten sind. Was können Sie von den Steuern absetzen? Meine Steuerkanzlei ist Ihr kompetenter Partner für die Beratung zur beruflichen und privaten Steuererklärung. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein individuelles Angebot zur Steuerberatung für Hebammen!