Regelsteuersatz & ermäßigter Steuersatz

Die Umsatzsteuer ergibt sich aufgrund der Bemessungsgrundlage und dem Steuersatz. Das Umsatzsteuergesetz kennt zwei Umsatzsteuersätze:

  1. den Regelsteuersatz und
  2. den ermäßigten Steuersatz.

Regelsteuersatz §12 Abs. 1 UStG

Der Regelsteuersatz beträgt aktuell 19% welcher in den letzten 55 Jahren immer wieder etwas angepasst wurde. Im Jahr 1968 betrug dieser 10%.

Ermäßigter Steuersatz §12 Abs. 2 UStG

Der Gesetzgeber hat den ermäßigten Steuersatz eingeführt, um wichtige und lebensnotwendige Waren und Dienstleistungen durch die Umsatzsteuer nicht zu sehr zu verteuern oder sie zu begünstigen.

Der ermäßigte Steuersatz liegt unter anderem für folgende Umsätze vor (mit Ausnahmen):

Lieferungen, Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb in der Anlage 2 bezeichneten Gegenstände

Beispiele für ermäßigte Steuersätze

●  Leitungswasser

● Lebensmittel mit einigen Ausnahmen, wie Luxusartikel, für die der Regelsteuersatz gilt. Getränke unterliegen meistens dem Regelsteuersatz, bis auf Getränke für bestimmte Milcherzeugnisse, Kaffee und Tee.

●  Futter und Düngemittel

●  Bücher und Druckerzeugnisse

●  lebende Tiere

●  land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Restaurantleistungen

Grundsätzlich gilt für Leistungen, die man in einem Restaurant oder einer Gaststätte erhält, der Regelsteuersatz von 19%, wenn die Leistungen (sonstige Leistung) an Ort und Stelle verzehrt werden (§3 Abs. 9 UStG). Es sei denn, der Gast nimmt die Nahrungsmittel mit und verzehrt sie an einem anderen Ort. Dann gilt wiederum der ermäßigte Steuersatz von 7% (§3 Abs. 1b UStG).

Aus diesem Grund wird man in Schnellrestaurants oft gefragt, ob das Essen zum Mitnehmen oder zum Verzehr vor Ort sein soll.

Personenbeförderungsverkehr

Dies können Beförderungen mit Bussen, Taxen, Bahnen, etc. sein. Mietwagen sind hierbei ausgeschlossen.

Voraussetzungen:

●  Die Beförderung wird innerhalb einer Gemeinde durchgeführt

●  oder die Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer.

Leistungen von Museen, Theatern, Orchestern, Schwimmbädern usw.

Damit sind die jeweiligen unmittelbaren Leistungen, wie der Verkauf von Eintrittskarten, gemeint.

Leistungen für kurzfristige Beherbergung

Auch hier gilt die eine unmittelbare erbrachte Leistung, die das Entgelt für die Übernachtung in einem Hotel, einer Jugendherberge oder einem Campingplatz sein kann.

Nicht dazu gehören ausdrücklich Nebenleistungen wie ein Frühstück.