Die verlegte Inventur ist nach § 241 Abs.1 Nr.1 HGB eine von vier möglichen Inventurarten. Dabei muss das Inventar zeitnah erstellt werden. Das Gesetz erlaubt, die Inventur in dem Zeitraum von 5 Monaten durchzuführen. Es ist zu beachten, dass der Zeitraum auf drei Monate vor dem Jahresabschluss und drei Monate danach begrenzt ist. Der Unternehmer muss dadurch kein Gesamtinventar am Abschlussstichtag erstellen. Ebenfalls ist zu beachten, dass veränderte Werte (Bestandsveränderungen) wertmäßig zum Bilanzstichtag (Abschlussstichtag) vor oder zurück gerechnet werden müssen.
Voraussetzungen
- körperliche Bestandsaufnahme oder
- permanente Inventur
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- Vermögensgegenstände müssen in einem besonderen Inventar festgehalten werden
Vorverlegte Inventur
Wert Inventurstichtag
+ Wert aller Zugänge
– Wert aller Abgänge
= Wert am Bilanzstichtag
Beispiel vorverlegte/vorgelagerte Inventur:
Der Wert am Inventurstichtag (01.12.) beträgt 30.000 Euro. Der Bilanzstichtag ist der (31.12.). Zwischen dem ersten und dem letzen Tag des Monats werden Waren im Wert von 20.000 Euro eingekauft und Waren im Wert von 10.000 Euro verkauft. Der Wert am Bilanzstichtag beträgt nun 40.000 Euro.
Wert Inventurstichtag | 30.000 Euro |
+ Wert Zugänge | Plus +20.000 Euro |
– Wert Abgänge | Minus -10.000 Euro |
= Wert am Bilanzstichtag | 40.000 Euro |
Nachgelagerte Inventur
Wert Inventurstichtag
– Wert aller Zugänge
+ Wert aller Abgänge
= Wert am Bilanzstichtag
Beispiel Nachgelagerte Inventur:
Der Wert am Inventurstichtag (01.02.) beträgt 30.000 Euro. Der Bilanzstichtag war der 31.12. des Vorjahres. Während dieser Zeit wurden Waren im Wert von 20.000 Euro eingekauft und Waren für 10.000 Euro verkauft. Der Wert der Bilanz beträgt 20.000 Euro.
Wert Inventurstichtag (01.02.) | 30.000 Euro |
– Wert Zugänge | Minus -20.000 Euro |
+ Wert Abgänge | Plus +10.000 Euro |
= Wert am Bilanzstichtag | 20.000 Euro |
Vorteile der verlegten Inventur
Die Inventur muss nicht an dem vorgeschriebenen Abschlussstichtag erfolgen. Weil bei vielen Unternehmen das Kalenderjahr zugleich das Geschäftsjahr ist, müssten die Unternehmen am 31.12. die Inventur durchführen. Durch die verlegte Inventur ist es möglich, den Zeitpunkt innerhalb des 5 Monatszeitraums selbst festzulegen. Dadurch kann die Inventur in saisonal schwächeren Zeiten durchgeführt werden. Außerdem ist es möglich, die Inventur dann durchzuführen, wenn die Bestände niedrig sind.
Nachteile der verlegten Inventur
Durch die wertmäßigen Fort- und Rückschreibungen können Differenzen in der Buchhaltung vorkommen. Zusätzlich entsteht durch das Vor- oder Zurück-Rechnen ein größerer Aufwand. Alternativen finden Sie in unserer Übersicht zu den vier Inventurarten.