Die Arbeit mit den Finanzen sowie die Steuerberatung von Geschäftsleuten und Privatleuten ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Nicht jede Person ist befugt, geschäftsmäßige Hilfeleistungen in Steuerangelegenheiten zu geben. Wer dennoch gewerbsmäßig in Steuersachen und Steuerberatung tätig ist, aber keine Befugnis hat, dem droht ein saftiges Bußgeld.

Dabei dürfen folgende Personen unbeschränkte Hilfeleistung geben:

  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte mit Niederlassung in der EU (Europäische Union)
  • Wirtschaftsprüfer
  • vereidigte Buchprüfer
  • Zusammenschlüsse der oben genannten Personen zu einer Gesellschaft.

Beschränkte Hilfeleistung geben dürfen unter anderem:

  • Notare
  • Patentanwälte
  • Arbeitgeber, soweit bei Sachverhalten, die die Lohnsteuer betreffen
  • Lohnsteuerhilfevereine, bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit bis zu einer bestimmten Höhe
  • Versicherungsvertreter oder Vermittler, die Altersvorsorgeverträge vermitteln oder schließen.

Nach § 6 StBerG (Steuerberatungsgesetz) ergeben sich Ausnahmen für Personen, die beschränkt Hilfeleistung geben dürfen. Hier zwei Beispiele:

  • bei unentgeltlicher Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten für Angehörige ( im Sinne des § 15 AO)
  • das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Anfertigen von Lohnsteueranmeldungen, wenn die Tätigkeit durch eine Person durchgeführt wird, die eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat und danach mindestens drei Jahre im Bereich des Buchhaltungswesens tätig gewesen ist. Dabei muss die Person mindestens für 16 Wochenstunden tätig gewesen sein.

Für andere Personen, die in §§ 3, 4 StBerG stehen, ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung verboten.

Pflichten des Steuerberaters

Aus den Pflichten ergibt sich das positive Erscheinungsbild, welches den Beruf der Steuerberater über viele Jahre geprägt hat. Ein Steuerberater steht Ihnen bei ihren Finanzen als treuer Begleiter zur Seite und unterstützt Sie bei Steuer-Fragen.

Der Steuerberater

Der Steuerberater muss unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung arbeiten. Darüber hinaus ist der Steuerberater verpflichtet sich, ständig fortzubilden, um Mandanten auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage beraten zu können. Gerade im Steuerrecht gibt es immer wieder zahlreiche Änderungen und Erweiterungen, sodass das Lernen und die Weiterbildung eines Steuerberaters nie endet.

Für den Steuerberater ist es nicht vereinbar, nebenbei eine gewerbliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit als Arbeitnehmer (mit Ausnahmen) auszuüben. Welche Voraussetzungen bestehen um sich Steuerberater nennen zu dürfen, erfahren Sie hier.