Ausbildung zum Steuerberater

Der Weg zum Steuerberater ist ein langer Weg, der an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Nicht jeder darf sich Steuerberater nennen, da der Begriff geschützt ist. Anders ist es bei Unternehmensberatern, da hier nur die Eröffnung eines Gewerbes verlangt wird. Danach darf sich jede Person Unternehmensberater nennen.

Persönliche Voraussetzungen

Der Steuerberater sollte sein Werk gut beherrschen. Dazu gehört, dass er gut mit Gesetzestexten arbeiten kann. Viel wichtiger ist aber sicherlich eine gewisse Zahlenaffinität. Darum sagt man Steuerberatern auch nach, „Erbsenzähler“ zu sein. Steuerberater müssen allerdings auch sehr genau und präzise arbeiten.

Spaß am Umgang mit Menschen gehört ebenfalls zu den Voraussetzungen. Mandanten verlangen nicht nur die Erstellung einer Vielzahl von Steuererklärungen, sondern auch die unterschiedlichen Sachverhalte erklärt zu bekommen. Dazu sind Erklärungen notwendig, die der Laie versteht.

Steuerberaterprüfung – Werdegang eines Steuerberaters

Die Steuerberaterkammern der jeweiligen Bundesländer führen die Prüfung zum Steuerberater durch. Alleine an die Teilnahme zu der Prüfung sind einige Voraussetzungen geknüpft.

Grundsätzlich muss eine bereits bestehende Tätigkeit im Bereich des Steuerrechts nachgewiesen werden. Die jeweilige Tätigkeitszeit richtet sich nach dem jeweiligen akademischen oder beruflichen Abschluss.

Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer

  1. eine kaufmännische Ausbildung absolviert hat und danach 10 Jahre im Bereich Steuern gearbeitet hat. Zusätzliche Fortbildungen z.B. zum Bilanzbuchhalter verkürzen die Wartezeit.
  2. einen akademischen Abschluss im Bereich der Wirtschaftswissenschaften oder Rechtswissenschaften und danach eine zweijährige Tätigkeit im Bereich des Steuerrechts nachweisen kann. Hierbei sollte die Regelstudienzeit acht Semester betragen. Bei einer kürzeren Regelstudienzeit, wie es beim Bachelor der Fall ist, müssen drei Jahre Tätigkeit nachgewiesen werden.
  3. einen Abschluss als Diplom Finanzwirt und danach eine dreijährige Tätigkeit im Steuerrecht vorweisen kann.

Die Prüfung zum Steuerberater ist mit Abstand eine der schwierigsten in Deutschland. Was an den komplexen Fragestellungen in der Prüfung, aber auch an der knapp bemessenen Prüfungszeit liegt. Nicht umsonst liegen die Durchfallquoten hier oft bei 50% und mehr.

Bestellung zum Steuerberater

Ist man nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung Steuerberater? Nein. Von der Steuerberaterkammer wird man dann zum Steuerberater berufen, was wieder an Voraussetzungen geknüpft wird.

  • Es muss eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, sodass im Falle einer versehentlichen Falschberatung die Versicherung für den finanziellen Schaden aufkommen kann.
  • Außerdem dürfen keine Vorstrafen vorhanden sein.
  • Es müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorhanden sein.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird man zum Steuerberater berufen und darf sich als Steuerberater ausgeben.