Wie Sie sicher mitbekommen haben, gibt es für 2023 einige spannende und lohnenswerten Steueränderungen. Im folgenden Beitrag möchte ich Ihnen die wichtigsten Änderungen, die ab Januar 2023 gelten, dagelegen und Ihnen aufzeigen, wie Sie von den Steueränderungen 2023 profitieren können. Unterteilen werde ich meinen Beitrag in die Unterpunkte: Steueränderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für Eltern, für Sparerinnen und Sparer, und wichtige Änderungen für Hausbauerinnen und Hausbauer.

Welche Änderungen gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Erhöhung des Grundfreibetrags

Im Jahr 2023 kommen einige Änderungen hinsichtlich der Steuer auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu, von denen Sie profitieren können. Zuallererst hat die Bundesregierung beschlossen, dass der Grundfreibetrag erhöht wird. Unter dem Grundfreibetrag versteht man den Betrag, den eine steuerpflichtige Person nicht versteuern muss. Des Weiteren gilt: ist das Einkommen höher als der Freibetrag, werden die Einkünfte, die darüber liegen, grundsätzlich versteuert.

Im Jahr 2022 lag der Freibetrag noch bei 10.347 € und im Jahr 2023 wurde der Freibetrag um 561 € auf 10.908 € erhöht. Im Jahr 2024 soll der Grundfreibetrag um 696 € auf 11.604 € erhöht werden.

Volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge

Für das Jahr 2023 ist vorgesehen, dass alle Aufwendungen für die Vorsorge fürs Alter von der Steuer abgesetzt werden können. Diese Änderung sorgt dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger bei der Einkommensteuer entlastet werden.

Inflationsanpassungen

Um gegen die Inflation vorzugehen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich der Inflation nicht zu einer Erhöhung der Steuer führt, sollten die Löhne gemäß dem Anstieg der Inflation angepasst worden sein.

Erhöhung der Solidaritätsgrenze

Künftig wird von der Bundesregierung der Solidaritätszuschlag angepasst. Unter dem Solidaritätszuschlag versteht man einen Zuschlag auf die Einkommensteuer von 5,5 %. Eingeführt wurde der sogenannte „Soli“ auf Basis von anhaltenden Finanzierungslasten der Bundesregierung.

Während im Jahr 2022 die Freigrenze noch bei 16.956 € lag, wurde sie für das Jahr 2023 auf 17.543 € erhöht.

Regelungen im Homeoffice werden angepasst

Für steuerpflichtige Personen gibt es eine gute Nachricht für 2023. Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Arbeitszimmer können künftig bis zu 210 Homeoffice Tage mit einem pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Vorher waren 120 Tage nach dem Jahressteuergesetz 2022 möglich. Pro Homeoffice Tag können 6 € abgesetzt werden. Somit können insgesamt 1.260 € steuerlich geltend gemacht werden.

Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Zum Jahreswechsel 2023 hat die Ampel-Koalition beschlossen, die Höhe des Pauschbetrags für Werbungskosten zu erhöhen. Unter Werbungskosten versteht man jene Kosten, die entstehen, um Geld zu verdienen. Darunter fallen etwa Kosten für Arbeitskleidung, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Reisekosten, Kosten für das Arbeitszimmer etc.

Im Jahr 2023 wird der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.230 € angepasst. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Arbeitnehmende ihre Werbungskosten ohne den Nachweis von Belegen bei der Steuererklärung angeben.

Was ändert sich für Eltern?

Erhöhung des Kindergelds

Richtig gelesen. Für das Jahr 2023 hat der Bundestag beschlossen, das Kindergeld auf einheitlich 250 € anzupassen. Somit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 31 € monatlich und für das dritte Kind um 25 €. Zusätzlich wird der Kinderfreibetrag angepasst. Für das Jahr 2022 wird der Kinderfreibetrag rückwirkend um 160 € auf 8.548 € angepasst und zum 1. Januar 2023 um weitere 404 € auf 8.952 €. Für das Jahr 2024 ist vorgesehen, dass der Kinderfreibetrag um weitere 360 € auf 9.312 € angehoben wird.

Anpassung des Ausbildungsfreibetrags

Für Eltern, die Ihre Kinder beim Studium oder der Ausbildung finanziell unterstützen, wird der Ausbildungsfreibetrag angepasst. Die Voraussetzungen für den Freibetrag sind, dass das Kind volljährig ist und nicht mehr Zuhause wohnt. Dieser Freibetrag wird von 924 € auf 1.200 € pro Jahr angehoben.

Alleinerziehende Eltern werden unterstützt

Ab Januar 2023 werden alleinerziehende Eltern bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag steuerlich entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wird anlässlich der derzeitigen Situation mithilfe des Jahressteuergesetzes um 252 € auf 4.260 € angehoben.

Was ändert sich für Sparerinnen und Sparer im Jahr 2023?

Investieren und Sparen wird begünstigt

Mit dem Jahressteuergesetz wird das Investieren und Sparen im Jahr 2023 begünstigt. Mithilfe des Sparerpauschbetrags wird ein pauschaler Ausgleich erteilt, der einen Abzug der echten Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausschließt. Dieser Sparerfreibetrag wird von 801 € auf 1000 € für Alleinstehende angehoben und für Lebenspartner wird der Freistellungsauftrag von 1.602 € auf 2.000 € angehoben.

Welche wichtigen Änderungen gibt es für Hausbauerinnen und Hausbauer?

Förderung von klimagerechten Bauens

Angesichts der stetig steigenden Erwärmung der Erde erteilt der Deutsche Bundestag verschiedene Anreize zum klimagerechten Bau von Immobilien zum Wohnen. Zum Jahreswechsel wird der jährliche lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Immobilien zum Wohnen von 2 auf 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angepasst.

Energiewende vorantreiben

Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 werden Einnahmen aus Betrieb von Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 30 Kilowatt von der Ertragssteuer befreit. In diesen Fällen müssen keine Angaben in den Einkommensteuererklärungen gemacht werden, da kein Gewinn mehr zu ermitteln ist. Die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern unterliegen künftig einem umsatzsteuerlichen Nullsteuersatz. Zudem wird die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen im Kontext der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen erweitert.