Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das im Jahr 2020 beschlossene Plattformen Steuertransparenzgesetz. Langer Namen, aber grundsätzlich einfach zu verstehen. Mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz werden die Betreiber von digitalen Plattformen wie Ebay, Vinted, Etsy und Co. verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden, wenn jemand mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft oder 2000 € einnimmt.
Das Gesetz fungiert darin, zu erkennen, ob es sich um private oder gewerbliche Händler:innen handelt. Ziel ist es, gewerbliche Händler:innen zu finden, die sich als Privatpersonen ausgeben und keine Steuern zahlen.
Sie sind eine Privatperson und planen im nächsten Jahr über digitale Plattformen zu verkaufen und machen sich Sorgen um steuerliche Abgaben?
Dann bleiben Sie dran. In diesen Artikel beantworten wir alle steuerlichen Fragen rund um das Plattformen-Steuertransparenzgesetzes und geben Ihnen die wichtigsten Informationen mit auf den Weg.
Auf welchen Plattformen greift das Gesetz?
Um verstehen zu können, bei welchen Anbietern das Gesetz greift, kann ein Blick ins Gesetz hilfreich sein.
Im § 3 des Plattformen-Steuertransparenzgesetz steht geschrieben:
„Eine digitale Plattform ist jedes System auf Basis von digitalen Technologien, das es Nutzern ermöglicht, mithilfe von Software über das Internet miteinander in Kontakt zu treten und Transaktionen abzuschließen.“
Somit sind nur Betreiber von Plattformen betroffen, bei denen Verkäufer und Käufer in Kontakt treten und am Ende auch die Transaktion auf der Plattform abschließen.
Betroffene Anbieter von der Meldepflicht sind beispielsweise: Ebay, Vinted, Airbnb, Etsy, Upwork und Lieferando.
Welche Tätigkeiten werden ans Finanzamt gemeldet?
Grundlegend wird im Plattformen-Steuertransparenzgesetz vorgesehen, dass vier Tätigkeiten auf digitalen Plattformen ans Finanzamt gemeldet werden müssen (ab 30 Verkäufen oder 2000 € Umsatz liegt eine Meldepflicht vor)
- Waren: der Verkauf von Waren speziell auf Plattformen wie Ebay, Amazon Marketplace etc.
- Dienstleistung: Dienstleistungen auf Plattformen wie Malt, Fiverr etc.
- Immobilien: das zeitweilige Vermieten von Immobilien über Plattformen wie Airbnb oder Ebay.
- Fahrzeuge: die zeitweilige Überlassung von Rechten am Fahrzeug auf Carsharing Plattformen.
Wenn meine Tätigkeiten beim Finanzamt gemeldet werden, bin ich automatisch dazu verpflichtet Steuern zu zahlen?
Nein, das sind Sie nicht. Im Plattformen-Steuertransparenzgesetz steht nur, dass Sie ab 30 Verkäufen oder 2000 € Umsatz auf einer digitalen Plattform von der Plattform beim Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden. Im weiteren Verlauf überprüft das Finanzamt anhand Ihrer Transaktionen, ob es sich um gewerbliche oder private Tätigkeiten handelt.
Ein kleines Beispiel:
- Fall 1: Sie misten Ihren Dachboden aus und verkaufen über Ebay mehr als 30 Produkte und erzielen einen Umsatz über 2000 €. Ihre Daten werden von Ebay an das Finanzamt übermittelt. Das Finanzamt überprüft nun, ob es sich hier um gewerbliche oder private Tätigkeiten handelt. Das Finanzamt entscheidet, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt und Sie zahlen keine Steuern.
- Fall 2: Sie misten im Jahr fünf Dachböden aus und verkaufen Ihre Fundstücke über Ebay. Sie verkaufen mehr als 30 Produkte und machen mehr als 2000 € Umsatz. Ebay übermittelt Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt für Steuern überprüft nun, um welche Tätigkeit es sich handelt: privat oder gewerblich. Das Finanzamt entscheidet, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, da es untypisch ist im Jahr fünf Dachböden auszumisten.
Welche Daten/Informationen werden von Anbietern von Online-Plattformen an das Finanzamt übermittelt?
Grundlegend werden eine Vielzahl von Informationen von den Anbietern an das Finanzamt weitergeleitet.
Folgende Informationen werden bei der Meldepflicht weitergeleitet:
- Name
- Geburtsdatum
- Adresse
- Umsatz
- Auszahlungskonto
- Anzahl der Transaktionen
- Steueridentifikationsnummer
- Umsatzidentifikationsnummer (falls angegeben)
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