Der Fahrausweis kann vom Finanzamt als Rechnung anerkannt werden, auch wenn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung dabei nicht erfüllt sind.

Hierfür müssen die folgenden Angaben auf dem Fahrausweis enthalten sein:

  1. vollständiger Name und die vollständige Anschrift des Beförderungsunternehmens. Dabei reicht es aus, wenn sich die Anschrift durch den Namen eindeutig feststellen lässt.
  2. das Ausstellungsdatum.
  3. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag in einer Summe.
  4. den anzuwendenden Steuersatz, wenn die Beförderungsleistung nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Beförderung außerhalb einer Gemeinde oder die Beförderungsstrecke mehr als 50 Kilometer beträgt. Bei Fahrausweisen der Bahn reicht die ausgewiesene Tarifentfernung.

Fehlt der anzuwendende Steuersatz, so reicht die Tarifentfernung bei Fahrausweisen der Bahn aus.

Bei einer grenzüberschreitenden Beförderung im Personenverkehr oder im internationalen Schienen-Personenverkehr ist es wichtig, dass das Beförderungsunternehmen angibt, welcher Anteil des Beförderungspreises die Strecke im Inland ausmacht. Zusätzlich ist zu bescheinigen, welcher Steuersatz auf diesen Anteil anfällt.

Wir empfehlen die Fahrausweise sofort einzuscannen oder eine Kopie von ihnen anzufertigen. Fahrausweise werden schnell unleserlich aufgrund des Druckes und des Entwertungsaufdruckes. Mit einer Kopie sorgen Sie für eine lange Haltbarkeit der Leserlichkeit.

Als Fahrausweise gelten keine Taxiquittungen, Rechnungen von Reisebüros oder Mietwagen.

Ähnlich kann mit Taxi-Quittungen umgegangen werden, denn auch dieses Beförderungsmittel wird gerne auf Dienstreisen genutzt. Vom Flughafen oder Bahnhof wird die Strecke zum Kunden oder zur Fachmesse sehr häufig mit dem Taxi zurückgelegt. Am Ende der Fahrt muss man den Fahrer um eine Quittung bitten, auf der das Datum, die Anzahl der beförderten Personen und die Strecke notiert werden. Oft gibt ein Taxifahrer dem Fahrgast nur eine Blanko-Quittung mit ausgeschriebener Mehrwertsteuer mit und der Rest muss selbst ausgefüllt werden. Ähnlich habe ich es schon oft in Restaurants oder bei IKEA erlebt. Große Rechnungen sind meist vorgedruckte Formblätter, dann kommt der Tacker und das Ausfüllen muss der Gast oder Kunde selbst übernehmen. Es spart oft zumindest einiges an Zeit.