Eine Inventur muss dem Gesetz nach immer nach Geschäftsjahresende vorgenommen werden. Darüber hinaus bei Gründung, Übernahme oder Verkauf. Unternehmen, die eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, sind von der Regelung ausgenommen. Sie können eine freiwillige Inventur durchführen.
Was wird bei einer Inventur gemacht?
Bei der Inventur werden alle physischen Vermögensgegenstände körperlich erfasst. Sie werden gezählt, gemessen und gewogen. Sollte dies nicht möglich sein, so werden sie geschätzt.
Nicht physische Vermögensgegenstände wie Bankguthaben werden bei der Inventur saldiert und anschließend übernommen.
Anlagevermögen
Für das Anlagevermögen wird ein Anlagenverzeichnis erstellt indem der Name, Datum, Kosten und Bilanzwert vermerkt werden.
Die Inventurarten
Es existieren vier unterschiedliche Inventurarten mit Vor-und Nachteilen:
● Stichtagsinventur und zeitnahe Stichtagsinventur
Am Inventurstichtag wird die Inventur vorgenommen. Oft wird dafür der Betrieb geschlossen und die Vermögensgegenstände werden überprüft. Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Inventur an einem einzigen Tag durchzuführen, was auch naturgemäß aufgrund der vielen Vermögensgegenstände in großen Unternehmen zeitlich nicht möglich wäre. Unternehmen können oftmals durch diese Inventurmaßnahmen nicht am Tagesgeschäft teilnehmen, was Umsatzeinbußen zur Folge hat. So kann die Inventur zehn Tage vor und zehn Tage nach dem Stichtag durchgeführt werden. Alle Bestandsveränderungen werden durch entsprechende Belege mit berücksichtigt. Diese werden auf den Bilanzstichtag vor- oder zurückgerechnet.
● Verlegte Inventur
Eine andere Möglichkeit ist, die Inventur innerhalb von 3 Monaten vor und zwei Monate nach dem Bilanzstichtag durchzuführen. Hierbei werden die wertmäßigen Bestandsveränderungen auf den Stichtag vor oder zurück gerechnet. Vorteil dieser Inventur ist, dass dem Betrieb 5 Monate Zeit gegeben wird um die vorgeschriebene Inventur durchzuführen. Auch hier werden alle Bestandsveränderungen vor- oder zurückgerechnet und müssen genau erfasst werden. Weitere Informationen zur Verlegten Inventur.
● Permanente Inventur
In der heutigen Zeit werden Warenbestände durch ausgeklügelte Warenwirtschaftssysteme genau erfasst. Jeder Zu- und Abgang wird festgehalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine vom Unternehmen durchgeführte permanente Inventur ausreichend sein. Wichtig ist, dass alle Zu – und Abgänge belegmäßig erfasst werden. Auf Belegen muss der Tag, Menge und Bezeichnung eingetragen werden. Einmal im Jahr müssen Bestände körperlich überprüft werden um eventuelle Abweichungen festzustellen. Über die körperliche Inventur sind Aufzeichnungen durchzuführen, um deren Durchführung überprüfen zu können. Die körperliche Überprüfung der Vermögensgegenstände kann zeitweise über das Jahr verteilt werden.
Weitere Informationen zur Permanenten Inventur.
Eine weitere Maßnahme am Ende des Jahres ist der Jahresabschluss, bei dem wir Ihnen sehr gerne behilflich sind.