Der Jahresabschluss ist ein wichtiger Bestandteil für das Unternehmen. Mit dem Jahresabschluss wird eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlust-Rechnung (G+V) oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellt, die unter anderem für Banken als Grundlage für Kreditentscheidungen dient. Die Bilanz oder EÜR, dient als Beweis für das Geschäftsjahr vor Gericht und für weitere Finanzierungszwecke. Nach dem Steuergesetz ist jedes Unternehmen verpflichtet eine Bilanz oder (unter bestimmten Voraussetzungen) eine Einnahmenüberschussrechnung aufzustellen.

Im Rahmen des Jahresabschlusses können wir bei folgenden Aufgaben behilflich sein:

2013-07-04-16.50.15Erstellung der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV)

Wir rechnen die Erträge und Aufwendungen zusammen und berechnen den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens. Die G+V ist der erste Schritt zur Bilanzerstellung.

Erstellung der Steuer- und Handelsbilanz

Auf Grundlage der Daten aus der Finanzbuchhaltung erstellen wir Steuer- und Handelsbilanzen. Aus Kostengründen versuchen wir immer eine Einheitsbilanz zu erstellen.

Erstellung des Anhangs

Kapitalgesellschaften sind über die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und Bilanz verpflichtet, einen Anhang zu erstellen. Der Anhang erläutert dabei kurz, wie es sich mit bestimmten Posten in der Bilanz verhält. So zum Beispiel, wenn Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen und wie hoch diese sind.

Erstellung des Lageberichts

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich zum Anhang, Gewinn- und Verlust-Rechnung und Bilanz einen Lagebericht erstellen. Der umfassende Lagebericht erklärt die momentane Situation des Unternehmens mit Überblick zur Marktlage.

Erstellung Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Wenn das Unternehmen nach dem Gesetz von der Erstellung einer Bilanz befreit ist wird stattdessen eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt. Hierbei wird nach Absprache versucht, nach steuerlichen Möglichkeiten, den Gewinn zu erhöhen oder zu verringern. Dies kann, je nach Situation des Unternehmers, mit Hinblick auf sein zukünftiges Vorhaben von Vorteil sein.

Anlagenverzeichnis

Im Anlagenverzeichnis werden alle Anlagen aufgelistet, die das Unternehmen besitzt oder welche produziert worden sind. Anhand dieses Verzeichnisses werden die Zu- und Abgänge festgehalten und später die steuerrelevanten Abschreibungen vorgenommen.

Jahresabschlussbesprechung

Der Jahresabschluss wird mit dem Mandanten genau besprochen. Sollten irgendwelche offenen Fragen bestehen, klären wir diese und halten Sie immer auf dem Laufenden.

Veröffentlichung

Ist das Unternehmen publizitätspflichtig werden die entsprechenden Veröffentlichungen von uns im Bundesanzeiger vorgenommen.