Ein spannendes Thema ist die Bewirtung von Kunden, die nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 1 EStG geregelt ist. So sind die Bewirtungskosten für Geschäftsessen zum Teil absetzbar.

Hierbei gilt:

Der Unternehmer muss einen Bewirtungsbeleg anfordern, in dem der Ort, der Tag, die Teilnehmer, der Anlass der Bewirtung, sowie die Höhe der Aufwendung geschrieben steht. Am besten fragt man in der Gaststätte oder in dem Restaurant nach einer “großen Rechnung” oder einem Bewirtungsbeleg. Der Bewirtungsbeleg sollte später kopiert werden, da dieser meistens auf Thermopapier gedruckt ist.

Beispiel:

Wichtig ist, dass die Bewirtungsaufwendung angemessen sind. Wann aber ist etwas angemessen? Hier kommt es immer auf die Größe des Unternehmens an. Wenn ein kleines mittelständisches Unternehmen sich einen Bewirtungsbeleg über einen Ausflug seiner Kunden zum Oktoberfest anrechnen lassen möchte, wird dies schwierig vor dem Finanzamt zu rechtfertigen sein. Die Angemessenheit für einen solchen Ausflug aus betrieblichen Gründen muss erstmal belegt werden. Natürlich kann es in Einzelfällen zu so einer Angemessenheit kommen.
Wenn allerdings ein großer Konzern seine Kunden aus China auf die Wiesn auf das Oktoberfest schickt, um sie dort zu “bespaßen”, dann ist dies eher angemessen, da angenommen werden kann, dass er sie “bespaßen” musste, da sich dies unter Umständen positiv auf die zu erwartenden Umsätze auswirken kann.

Bewirtungsaufwendungen / Bewirtungskosten

Was kann abgesetzt werden?
Ist der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt, darf er die Vorsteuer “ziehen”. Ist der Unternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG , dann darf er die Vorsteuer nicht “ziehen”. Anschließend kann er 70% der Kosten als betriebswirtschaftliche Ausgaben steuermindernd geltend machen, die anderen 30% nicht. Der Vorsteuerabzugsberechtigte darf, wie oben erwähnt, zusätzlich die Vorsteuer abziehen.
Sie sehen, Bewirtungskosten & Bewirtungsaufwendungen ist ein wirklich großes und schwieriges Thema. Die Steuerberaterin in Essen-Kettig berät Sie gerne unverbindlich und kostenlos über dieses Thema. Welche Erfahrungen haben Sie mit Bewirtungskosten gemacht? Haben Sie schon einmal Fehler gemacht und das Finanzamt hat nachgefragt?