Steuerberatung für Krankengymnasten

Die Krankengymnastik wird immer beliebter. Ärzte schicken ihre Patienten zu einem Physiotherapeuten oder einem Krankengymnasten zur Rehabilitation. Nicht nur die älter werdende Gesellschaft, sondern auch die vermehrten Bürojobs und -tätigkeiten sorgen für mehr körperliche Beschwerden. Bei den sogenannten Heilberufen spielen natürlich auch die Steuern eine wichtige Rolle. Eine Praxis von Krankengymnasten stellt ähnliche Anforderungen an einen Steuerberatung, wie die Physiotherapeuten. Allerdings gibt es hier entscheidende Unterschiede, die sich vor allem in der Steuererklärung widerspiegeln. Denn Krankengymnasten bieten häufig Leistungen an, die über den freien Beruf hinausgehen. Dadurch ändert sich der steuerliche Rahmen für die Praxis, sodass ein erfahrener Steuerberater erforderlich ist.

Jetzt beraten lassen!

„Ich führe gerne ein kostenloses Beratungsgespräch mit Ihnen, damit Sie sich nach eigenem Ermessen für mich als Partner entscheiden können. Für die Zusammenarbeit mit Ärzten und allgemein die Steuerberatung im Gesundheitswesen bringe ich Erfahrung und das nötige Know-how für die Arbeit mit meinen Mandanten mit.“

Außergewöhnliche Belastung im Gesundheitswesen

Als Physiotherapeut oder Krankengymnast haben Sie also den ganzen Tag viel Arbeit zu tun. Aber damit ihre Praxis auch intern gut läuft, müssen Sie sich mit den Finanzen auseinandersetzen. Neben der steuerlichen Beratung ist auch die betriebswirtschaftliche Beratung wichtig, damit Sie dem wachsenden Druck der Wettbewerber gewachsen sind. Wir sind Ihr kompetenter Partner, wenn es um die fachgerechte Beratung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Angelegenheiten geht. Auf diese Weise können steuerliche Vorteile geltend gemacht werden und ich helfe Ihnen Ausgaben zu kürzen und Einnahmen zu erhöhen. Kontaktieren Sie mich gerne oder vereinbaren Sie direkt einen Termin über das Online-Portal!

Existenzgründung oder Übernahme

Besonders bei der Existenzgründung oder der Übernahme einer eigenen Praxis gibt es diverse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Neben der Rechtsform, die passend zur Praxis gewählt wird, gibt es zahlreiche weitere Fragen, bei denen ich Ihnen zur Seite stehe. Brauchen Sie eine Kassenzulassung? Wie bekommen Sie diese? Fragen, wie diese, sind bei einer Gründung oder Übernahme zu beantworten. Wenn Sie gesetzlich versicherte Patienten behandeln möchten, ist eine Krankenkassenzulassung erforderlich. Dadurch entsteht eine gewisse Einnahmesicherheit, da die meisten Deutschen gesetzlich versichert sind. Viele Praxen für Physiotherapie oder Krankengymnastik wähle aber auch das Mischmodell aus beiden Krankenkassen.

Welche Rechtsformen gibt es?

  • Einzelunternehmer: Hier sind Sie alleiniger Inhaber und Gründer der Praxis. Sie müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen und auch kein Haftungskapital hinterlegen. Allerdings muss das Finanzamt hier benachrichtigt werden und Sie haften mit Ihrem Privatvermögen.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Bei dieser Rechtsform schließen sich mehrere Krankengymnasten zusammen und gründen ein Unternehmen. Der Nachteil hier ist, dass die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen haften.
  • Mini-GmbH oder GmbH: Sie können allein eine Mini-GmbH gründen, da hier ein Kapital von mindestens 1 € erforderlich ist. Mit dem eingebrachten Kapital haften Sie auch. Bei der GmbH können Sie mit mehreren Krankengymnasten oder Physiotherapeuten eine Praxis gründen, sodass Sie mit dem jeweiligen Kapital haften.

Rechnungen richtigstellen

Als Physiotherapeut oder Arzt ist es besonders wichtig, dass alle medizinischen Tätigkeiten ordnungsgemäß abgerechnet werden. Hierzu müssen Sie auch wissen, für welche Leistungen Sie eine Umsatzsteuer zahlen müssen und für welche nicht. Ist eine ärztliche Verordnung vorhanden, müssen Sie keine Umsatzsteuer zahlen. Einen ermäßigten Steuersatz von 7 % müssen Sie zahlen, wenn die erbrachte Leistung oder Heilbehandlung im Heilmittelkatalog steht. Die volle Umsatzsteuer von 19 % zahlen Sie bei allen sonstigen Leistungen, wo kein Rezept vom Arzt vorliegt. Für weitere Informationen zur Umsatzsteuer kontaktieren Sie mich gerne!

Weitere Leistungen der Steuerberater

  • Jahresabschluss
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • Kosten- & Leistungsrechnung
  • Steuererklärung

Durch meine langjährige Erfahrung als Steuerberaterin im Gesundheitswesen habe ich das richtige Know-how, um Sie kompetent beraten zu können und Ihren Umsatz im Blick zu behalten. Zahnärzte, Ärzte und weitere Freiberufler gehören bereits zu meinen Referenzen. Oftmals verlangt das Finanzamt Nachzahlungen, wenn Sie nicht genau auf die steuerpflichtigen Umsätze und die richtige Ausstellung der Rechnungen achten. Haben Sie einen Firmenwagen für Hausbesuche? In diesem Fall ist es wichtig, ein Fahrtenbuch zu führen, denn dies kann von den Steuern abgesetzt werden. Auch um Themen wie diese kümmere ich mich gerne. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie sich kompetent von mir rund ums Thema Steuern beraten!