Steuerberatung für Podologen
Sämtliche Berufe in der Branche Gesundheitswesen weisen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch steuerliche Besonderheiten auf. Besonders die Heilberufe, wie Physiotherapeuten, Ärzte, Heilpraktiker oder Hebammen, bedürfen einer speziellen Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater. Hier sind besondere Berufsqualifikationen notwendig, die sich durch die langjährige Arbeit als Steuerberater für Heilberufe entwickelt. Seit mehreren Jahren bin ich als Steuerberaterin im Gesundheitswesen tätig, daher kenne ich die Anforderungen an die steuerlichen Angelegenheiten, wie die Umsatzsteuer. Auch die Podologen, die sich mit erkrankten Füßen befassen, gehören zu den Gesundheitsfachberufen. In Abgrenzung hierzu stehen die kosmetische und medizinische Fußpflege. Die Steuerberatung für Podologen ist wichtig, um die Umsatzsteuer richtig aufzuführen und abzurechnen.
Podologen vs. Kosmetische und medizinische Fußpflege
Die Podologen behandeln Patienten mit medizinischer Indikation nach einer ärztlichen Verordnung. Rheumatiker, Diabetiker und weitere Risikogruppen profitieren von der Heilbehandlung. Für das sogenannte diabetische Fußsyndrom ist eine spezielle podologische Behandlung notwendig, die Diabetiker erhalten. Podologen müssen ihre berufliche Qualifikation mit einer staatlichen Prüfung nachweisen, damit sie die Berufsbezeichnung erhalten. Die Podologie und die medizinische Fußpflege werden synonym verwendet. Im Gegensatz dazu steht die kosmetische Fußpflege, die sich mit der Vorsorge von Krankheiten beschäftigt. In einer Behandlung wird der Fuß zu einem therapeutischen Zweck gepflegt, damit Krankheiten gar nicht entstehen können.
Besonderheiten der Steuerberatung
Sämtliche Leistungen der Podologie zeichnen sich durch eine Umsatzsteuerbefreiung aus. Ist eine umsatzsteuerfreie Leistung erbracht, darf sie nicht auf der Rechnung aufgeführt werden. Diese Steuerbefreiung hat demnach auch Auswirkungen auf die Vorsteuer. Denn diese wird nicht vom Finanzamt erstattet. Sie gilt allerdings nur, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist. Die kosmetische Fußpflege ist dementsprechend umsatzsteuerpflichtig. Um alle Leistungen ordnungsgemäß in der Buchhaltung aufzuführen, ist dir Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater notwendig. Mein Steuerbüro hat, hat bereits jahrelange Erfahrungen mit Mandanten im Gesundheitswesen gemacht, daher kennen wir uns mit sämtlichen Anforderungen aus.
Steuerberatung für Podologen
Dienstleister und Leistungserbringer in dieser Branche arbeiten häufig in Praxen, Krankenhäusern oder auch selbstständig. Bei der Existenzgründung sind in diesem Tätigkeitsfeld zahlreiche Bedingungen zu beachten. Neben der Kassenzulassung ist eine Meldung beim Gesundheitsamt und beim Finanzamt notwendig. In manchen Fällen stuft das Finanzamt Sie als Freiberufler ein, dies ist allerdings individuell zu bestimmen. Gerne beraten wir Sie umfangreich zur Existenzgründung in der Podologie. Nach einer erfolgreichen Gründung übernehmen wir gerne die steuerliche und wirtschaftliche Beratung für Sie. Kontaktieren Sie uns hierzu einfach und wir finden schnellstmöglich einen Termin.
Leistungen der Steuerberatung in der Podologie
Meine Mandanten bekommen stets den Rund-Um-Service von mir. Dazu gehören:
Bei diesen Tätigkeiten ist das richtige Know-How erforderlich. Durch meine langjährige Erfahrung als Steuerberater kenne ich mich mit den Besonderheiten im Gesundheitswesen aus. Ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die solide Beratung von steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten geht. Mit Ihnen gemeinsam arbeite ich eine individuelle Lösung aus, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und auf eine künftige Zusammenarbeit.