Eine verlässliche Buchhaltung sorgt dafür, dass Ihre Zahlen klar sind und stellt eine bedeutende Basis für steuerliche Verpflichtungen und ökonomische Entscheidungen dar. Wir helfen Ihnen bei der laufenden Buchhaltung und gewährleisten eine strukturierte Erfassung von Geschäftsvorfällen und eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Unterlagen.
Dabei verstehen wir uns nicht nur als Steuerberater für die Bearbeitung Ihrer Zahlen. Wir möchten Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Persönliche Betreuung, individuelle Lösungen und ein direkter Ansprechpartner stehen deshalb auch bei der Buchführung im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Laufende Buchhaltung mit persönlicher Betreuung
Zur Buchhaltung gehört nicht nur das Aufschreiben von Belegen. Einnahmen, Ausgaben und weitere Geschäftsvorfälle müssen laufend eingeordnet und den entsprechenden Konten zugeordnet werden. Um Umsatzsteuervoranmeldungen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, die EÜR oder den späteren Jahresabschluss zu erstellen, bildet eine korrekte Buchhaltung die Grundlage.
Wir unterstützen Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bei der Organisation und Durchführung ihrer Finanzbuchhaltung. Dabei behalten wir nicht nur einzelne Buchungen im Blick, sondern betrachten auch die wirtschaftliche Entwicklung Ihres Unternehmens. Denn aussagekräftige Zahlen können Ihnen dabei helfen, Entscheidungen fundierter zu treffen.
Was wir im Rahmen Ihrer Buchhaltung übernehmen
Je nach Unternehmen und individuellem Bedarf kann unsere Unterstützung unterschiedliche Aufgaben umfassen:
Auch die Lohnbuchhaltung kann bei Bedarf Teil einer umfassenden steuerlichen Betreuung sein. Welche Leistungen für Sie tatsächlich sinnvoll sind, klären wir gemeinsam und persönlich.
Buchführungspflicht: EÜR oder doppelte Buchführung?
Nicht jedes Unternehmen muss seine Geschäftsvorfälle auf die gleiche Weise aufzeichnen. Ob Sie buchführungspflichtig sind, hängt unter anderem von der Rechtsform und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Kaufleute sind nach § 238 HGB grundsätzlich zur Führung von Büchern verpflichtet. Für bestimmte Unternehmen und Selbstständige können dagegen andere Regelungen gelten.
Als Steuerberater prüfen wir deshalb zunächst, welche Form der Buchführung für Ihre Situation erforderlich ist. Dabei geht es nicht darum, ein möglichst aufwendiges System einzusetzen, sondern eine Lösung zu finden, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und zu Ihrem Unternehmen passt.

EÜR und einfache Buchführung
Selbstständige und Freiberufler, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, können ihren Gewinn unter bestimmten Voraussetzungen über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Dabei werden im Wesentlichen Betriebseinnahmen und -ausgaben gegenübergestellt.
Umgangssprachlich wird in diesem Zusammenhang häufig von einfacher Buchführung gesprochen. Welche Form tatsächlich zulässig und sinnvoll ist, sollte jedoch individuell geprüft werden. Auch eine Befreiung von der Buchführungspflicht richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Doppelte Buchführung und Bilanzierung
Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst. Sie bildet unter anderem die Grundlage für Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Insbesondere Kapitalgesellschaften und andere buchführungspflichtige Unternehmen müssen ihre Geschäftsvorfälle nach diesem System dokumentieren.
Die laufende Buchhaltung bereitet dabei bereits wesentliche Informationen für die spätere Bilanzierung und den Jahresabschluss vor. Eine saubere Buchführung während des gesamten Geschäftsjahres erleichtert deshalb auch die weiteren steuerlichen Arbeiten.
Buchhaltung für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler
Jedes Unternehmen ist anders. Branche, Rechtsform, Größe und Umfang der Geschäftsvorfälle bestimmen mit, wie die Buchhaltung organisiert werden sollte. Ein kleines Unternehmen oder ein selbstständig tätiger Freiberufler benötigt häufig andere Strukturen als eine Kapitalgesellschaft mit zahlreichen monatlichen Buchungen.
Auch für Kleinunternehmer gelten Aufzeichnungs- und steuerliche Pflichten. Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer bedeutet nicht automatisch, dass auf geordnete Aufzeichnungen verzichtet werden kann. Wir besprechen mit Ihnen, welche Anforderungen für Ihre Tätigkeit gelten und wie sich Ihre Buchführung sinnvoll organisieren lässt.
Strukturierte Aufzeichnungen können auch bei privaten steuerlichen Sachverhalten von Bedeutung sein, zum Beispiel bei zusätzlichen Einkünften oder Vermietungen. Entscheidend ist deshalb immer Ihre individuelle Situation.
Buchhaltung selbst erledigen oder einen Steuerberater beauftragen?
Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit stellt sich häufig die Frage, ob man die Buchhaltung selbst erledigen kann. Moderne Buchhaltungssoftware kann bei der systematischen Erfassung von Einnahmen und Ausgaben unterstützen. Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch häufig darin, Geschäftsvorfälle steuerlich richtig einzuordnen und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
Ob sich ein Steuerberater für Ihre Buchhaltung lohnt, hängt deshalb nicht allein von der Anzahl Ihrer Belege ab. Durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater gewinnen Sie einen Ansprechpartner, der Ihre Zahlen kennt und steuerliche sowie betriebswirtschaftliche Zusammenhänge mit Ihnen besprechen kann.
Auch die Kosten für den Steuerberater sind vom individuellen Umfang der Buchhaltung abhängig. Dabei sind Faktoren wie die Zahl der Geschäftsvorfälle, die Größe der Unterlagen und die erforderlichen Leistungen relevant. Deshalb klären wir zu Beginn gemeinsam, welche Unterstützung Sie tatsächlich benötigen.
Ihre Buchhaltung bei Steuerberaterin Schmidt in Essen-Kettwig
Bei uns steht die persönliche Beratung im Vordergrund. Wir möchten nicht nur Ihre laufende Buchhaltung bearbeiten, sondern verstehen, was hinter Ihren Zahlen steht und welche Fragen Sie beschäftigen. So können wir Sie auch bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Entscheidungen unterstützen.
Als Steuerkanzlei in Essen-Kettwig begleiten wir Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen individuell und mit einem direkten Ansprechpartner. Von der laufenden Buchführung über die EÜR bis zum Jahresabschluss erhalten Sie bei uns eine Betreuung, die zu Ihrer persönlichen und betrieblichen Situation passt. Genau diese persönliche Begleitung gehört zum bestehenden Selbstverständnis der Kanzlei.
Sie möchten Ihre Buchhaltung professionell betreuen lassen oder haben Fragen zu Ihrer Buchführung? Vereinbaren Sie ein persönliches Kennenlerngespräch mit Steuerberaterin Susanne Schmidt.
