Steueränderungen 2027: Was sich zum Jahreswechsel ändert
Zum Jahreswechsel 2026/2027 stehen zahlreiche Neuerungen im Steuerrecht an. Sie betreffen Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen. Während einige Regelungen bereits beschlossen sind, befinden sich andere noch im Gesetzgebungsverfahren. Dazu gehören das Jahressteuergesetz 2026 und das Einkommensteuerreformgesetz 2027. Der Deutsche Bundestag hat beide Gesetzentwürfe am 8. Oktober 2026 erstmals beraten. Besonders wichtig sind die geplanten höheren Steuerzinsen, digitale Steuerbescheide und neue Anforderungen an die E-Rechnung. Auch der Mindestlohn und die Minijob-Grenze steigen. Welche Neuerungen bereits feststehen, welche noch geplant sind und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie in diesem Überblick.
Stand: 14. Oktober 2026. Beide Gesetzentwürfe befinden sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.
Jahressteuergesetz 2026: Welche Änderungen sind geplant?
Das Jahressteuergesetz 2026 sieht Anpassungen im geltenden Steuerrecht vor. Besonders relevant sind die geplante Erhöhung der Steuerzinsen und weitere Regelungen zur elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden.
Steuerzinsen 2027 sollen steigen
Der derzeit geltende Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a Abgabenordnung beträgt 0,15 Prozent pro vollem Monat. Für Verzinsungszeiträume ab 2027 soll der Satz auf 0,3 Prozent monatlich steigen. Das entspricht 3,6 Prozent jährlich. Für Steuerpflichtige mit größeren Steuernachzahlungen kann dies zu einer höheren finanziellen Belastung führen. Insbesondere Selbstständige und Betriebe sollten ihre voraussichtlichen Steuerzahlungen und bestehenden Vorauszahlungen rechtzeitig überprüfen.
Steuerbescheide werden zunehmend digital
Auch die Kommunikation mit dem Finanzamt wird weiter digitalisiert. Bereits seit 2026 gelten neue Regelungen für die elektronische Bekanntgabe bestimmter Steuerbescheide. Das Jahressteuergesetz 2026 soll diese Regelungen erweitern. Bei einem aktiven ELSTER-Nutzerkonto soll die elektronische Bekanntgabe künftig grundsätzlich unabhängig vom Übermittlungsweg der Steuererklärung möglich sein. Eine postalische Bekanntgabe soll unter den vorgesehenen Voraussetzungen weiterhin beantragt werden können. Steuerpflichtige sollten ihre elektronischen Bescheide regelmäßig kontrollieren, damit keine steuerlichen Fristen versäumt werden.
E-Rechnung ab 2027: Neue Pflichten für Unternehmen
Mit dem Jahreswechsel tritt eine weitere Stufe der bereits beschlossenen E-Rechnungspflicht in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro bei den betroffenen inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen. Für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von höchstens 800.000 Euro gilt nach den Übergangsregelungen des Bundesfinanzministeriums zur E-Rechnung grundsätzlich noch bis Ende 2027 eine verlängerte Frist. Weitere Ausnahmen sind zu beachten.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Rechnungsstellung und Finanzbuchhaltung die neuen Anforderungen erfüllen. Eine einfache PDF-Rechnung ohne strukturierte elektronische Daten gilt nicht als E-Rechnung im steuerrechtlichen Sinne. Die Steuerkanzlei Kettwig unterstützt Sie bei der Buchhaltung und Buchführung sowie bei der Organisation digitaler Buchhaltungsprozesse.
Mindestlohn und Minijob 2027: Änderungen für Arbeitgeber
Eine bereits beschlossene Neuerung betrifft den Mindestlohn. Dieser steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Damit erhöht sich auch die monatliche Minijob-Grenze 2027 von 603 auf 633 Euro. Die regelmäßige jährliche Verdienstgrenze für eine geringfügige Beschäftigung beträgt somit 7.596 Euro.
Für Arbeitgeber können dadurch höhere Personalkosten entstehen. Bestehende Arbeitsverträge, Arbeitszeitmodelle und Lohnabrechnungen sollten rechtzeitig überprüft werden. Zusätzlich sieht die geplante Einkommensteuerreform eine Erhöhung der einheitlichen Pauschsteuer für bestimmte Minijobs von zwei auf fünf Prozent vor. Diese Maßnahme ist jedoch noch nicht beschlossen.
Einkommensteuerreform 2027: Weitere Entlastungen geplant
Neben dem Jahressteuergesetz möchte die Bundesregierung Arbeitnehmer und Familien steuerlich entlasten. Dafür soll der Grundfreibetrag auf 12.564 Euro steigen. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben grundsätzlich steuerfrei. Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll auf 1.430 Euro angehoben werden. Für Familien sind ein höheres Kindergeld von 267 Euro monatlich pro Kind sowie eine Anpassung der Kinderfreibeträge vorgesehen. Gleichzeitig soll der Einkommensteuertarif angepasst werden. Wie hoch die persönliche Entlastung ausfällt, hängt unter anderem vom Einkommen und den individuellen steuerlichen Verhältnissen ab. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Beitrag zur Einkommensteuerreform 2027.
Welche Steueränderungen 2027 sind bereits beschlossen?
Nicht alle angekündigten Maßnahmen sind bereits geltendes Recht. Der höhere Mindestlohn, die neue Minijob-Grenze und die nächste Stufe der E-Rechnungspflicht stehen fest. Die geplanten Regelungen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 und des Jahressteuergesetzes 2026 müssen dagegen noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich einzelne Werte und steuerliche Grenzen verändern.
Steueränderungen 2027 rechtzeitig vorbereiten
Privatpersonen sollten insbesondere die geplanten Anpassungen bei steuerlichen Freibeträgen und Vergünstigungen berücksichtigen. Für Selbstständige und Unternehmen stehen die E-Rechnungspflicht, mögliche höhere Steuerzinsen und neue Vorgaben für die Lohnbuchhaltung im Mittelpunkt. Eine frühzeitige steuerliche Planung hilft, finanzielle Auswirkungen einzuschätzen und zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Persönliche Steuerberatung in Essen-Kettwig
Welche steuerlichen Neuerungen für Sie relevant sind, hängt von Ihrer persönlichen oder betrieblichen Situation ab. Die Steuerkanzlei Kettwig unterstützt Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen bei der Steuererklärung, Finanzbuchhaltung und betrieblichen Steuerplanung. Steuerberaterin Susanne Schmidt und ihr Team beraten Sie persönlich in Essen-Kettwig oder digital per Teams und Zoom. Sie möchten wissen, welche Regelungen Sie zum Jahreswechsel beachten sollten? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Kennenlerngespräch mit der Steuerkanzlei Kettwig.
