Eine akkurate Gehaltsabrechnung zeigt Ihren Mitarbeitern nachvollziehbar, wie sich ihr monatliches Entgelt zusammensetzt und welcher Betrag tatsächlich ausgezahlt wird. Die Erstellung erfordert für Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Berücksichtigung vieler persönlicher, steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Daten.

Steuerberaterin Schmidt unterstützt Unternehmen in Essen-Kettwig bei der monatlichen Gehaltsabrechnung ihrer Mitarbeiter. Bei uns handelt es sich nicht bloß um eine bloße Abrechnung. Wir möchten Sie kennen und Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Seite stehen, wenn sich beim Gehalt, der Arbeitszeit oder anderen abrechnungsrelevanten Angaben etwas verändert.

Gehaltsabrechnung für Unternehmen und Arbeitgeber erstellen lassen

Bei der Gehaltsabrechnung werden unterschiedliche Angaben zusammengeführt. Ausgangspunkt sind das vereinbarte Gehalt beziehungsweise der Bruttolohn sowie die persönlichen Daten des Arbeitnehmers. So werden unter anderem Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge vor der tatsächlichen Auszahlungssumme berücksichtigt.

Für Arbeitgeber ist wichtig, dass diese Angaben aktuell sind. Ändert sich zu dem die Steuerklasse, die Arbeitszeit oder eine Zulage, kann sich dies direkt auf die nächste Abrechnung auswirken. Eine betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile oder vermögenswirksame Leistungen können ebenfalls in die Berechnung einbezogen werden.

Wir übernehmen die Erstellung Ihrer Gehaltsabrechnungen und berücksichtigen die Angaben, die für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen relevant sind. Durch die persönliche Betreuung haben Sie dabei einen festen Ansprechpartner, mit dem Änderungen und Rückfragen direkt abgestimmt werden können.

Was steht auf einer korrekten Gehaltsabrechnung?

Eine Entgeltabrechnung soll transparent darstellen, wie sich Lohn oder Gehalt und der daraus resultierende Auszahlungsbetrag zusammensetzen. Das jeweilige Arbeitsverhältnis und die persönliche Situation des Arbeitnehmers bestimmen, welche Stellen tatsächlich enthalten sind.

Auch Angaben wie Steuerklasse oder weitere abrechnungsrelevante Daten müssen korrekt hinterlegt sein. So können Arbeitnehmer nachvollziehen, welche Beträge vom Bruttoentgelt abgezogen wurden und welcher Betrag am Ende auf ihr Konto überwiesen wird.

 Berechnung vom Gehalt durch Ihren Steuerberater

Vom Bruttogehalt wird nicht einfach ein pauschaler Betrag abgezogen. Die Entstehung von Abzügen hängt von verschiedenen persönlichen Faktoren ab. Neben der Lohnsteuer gehören dazu insbesondere die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Je nach persönlicher Situation des Mitarbeiters können außerdem Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag oder weitere Abzüge berücksichtigt werden. Auch die Höhe einzelner Sozialversicherungsbeiträge kann sich verändern. Für die monatliche Berechnung müssen deshalb die jeweils relevanten Angaben zugrunde gelegt werden.

Eine korrekte Gehaltsabrechnung bringt diese Informationen zusammen und zeigt transparent, wie sich vom Bruttogehalt beziehungsweise Bruttolohn der Nettobetrag ergibt, der schließlich ausgezahlt wird.

Typische Bestandteile einer Gehaltsabrechnung

  • Bruttogehalt oder Bruttolohn

  • Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

  • Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung

  • Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

  • Zuschläge, Zulagen und geldwerte Vorteile

  • Vermögenswirksame Leistungen oder betriebliche Altersvorsorge

  • Nettogehalt und tatsächlicher Auszahlungsbetrag

Unterschied zwischen Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt werden im Alltag häufig gemeinsam genannt und die Begriffe Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung teilweise synonym verwendet. Bei der Berechnung können jedoch Unterschiede bestehen.

Ein Gehalt ist typischerweise als fester monatlicher Betrag im Arbeitsvertrag vereinbart. Ein Lohn kann dagegen beispielsweise von der geleisteten Arbeitszeit abhängig sein. In diesem Fall können sich die Höhe des Bruttolohns und damit auch die Abrechnung monatlich verändern.

Auch Zuschläge oder andere variable Bestandteile können Einfluss auf das Entgelt haben. Entscheidend ist deshalb, dass die jeweilige Lohn- oder Gehaltsabrechnung die tatsächlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses korrekt berücksichtigt.

 Gehaltsabrechnung und Lohnbuchhaltung: Wo liegt der Unterschied?

Gehaltsabrechnung und Lohnbuchhaltung gehören eng zusammen, beschreiben aber nicht dieselbe Leistung. Bei der Gehaltsabrechnung steht die konkrete Berechnung des Entgelts eines Mitarbeiters im Mittelpunkt: vom Bruttolohn oder Bruttogehalt über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Abzüge bis zum Auszahlungsbetrag.

Die Lohnbuchhaltung umfasst dagegen weiterführende laufende Aufgaben des Arbeitgebers. Dazu können etwa Lohnkonten, An- und Abmeldungen, Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger sowie die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt gehören.

Wenn Sie neben der Erstellung Ihrer Gehaltsabrechnungen auch diese laufenden Aufgaben übertragen möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Lohnbuchhaltung.

Damit bleiben beide Leistungen klar voneinander getrennt und können gleichzeitig sinnvoll zusammenspielen.

Gehaltsabrechnung von Stuerberaterin Susanne Schmidt

 Gehaltsabrechnung nach § 108 Gewerbeordnung

Nach § 108 Gewerbeordnung ist Arbeitnehmern bei Zahlung des Arbeitsentgelts grundsätzlich eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Entgeltabrechnung soll erkennen lassen, wie sich das Entgelt zusammensetzt und welche Abzüge vorgenommen wurden.

Für Unternehmen bedeutet das, dass Gehaltsabrechnungen nachvollziehbar und korrekt erstellt werden müssen. Gerade bei Veränderungen des Arbeitsverhältnisses sollten die entsprechenden Daten deshalb rechtzeitig aktualisiert werden.

Auch die Aufbewahrung von Abrechnungen und weiteren lohnbezogenen Unterlagen kann für Arbeitgeber steuerlich relevant sein. Welche konkreten Fristen gelten, hängt von der Art der jeweiligen Unterlagen ab.

Wenn sich bei Ihren Mitarbeitern etwas verändert

Eine Gehaltsabrechnung bleibt nicht zwangsläufig jeden Monat identisch. Ein Mitarbeiter erhält eine Gehaltserhöhung, die Arbeitszeit wird angepasst, ein neuer Zuschlag kommt hinzu oder persönliche Angaben ändern sich.

Solche Veränderungen können sich auf die Berechnung von Lohnsteuer, Sozialversicherung oder Nettogehalt auswirken. Deshalb ist es wichtig, abrechnungsrelevante Informationen rechtzeitig weiterzugeben.

Hier zeigt sich auch der Vorteil unserer persönlichen Betreuung: Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt. Änderungen können direkt abgestimmt werden, ohne dass Sie bei jeder Rückfrage Ihre Situation erneut erklären müssen.

Fehler in der Gehaltsabrechnung frühzeitig klären

Trotz sorgfältiger Vorbereitung können Fragen zu einer Abrechnung entstehen. Ein Mitarbeiter kann unter anderem einen bestimmten Abzug nicht nachvollziehen oder es wurde eine Veränderung beim Gehalt beziehungsweise bei der Arbeitszeit noch nicht berücksichtigt.

In solchen Fällen prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Angaben der Abrechnung zugrunde liegen und ob eine Korrektur erforderlich ist. Unser Ziel ist eine Gehaltsabrechnung, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber nachvollziehbar bleibt.

Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Abrechnungen ist ein direkter Ansprechpartner hilfreich, weil Änderungen schnell eingeordnet und für die folgenden Gehaltsabrechnungen berücksichtigt werden können.

Gehaltsabrechnung korrekt erstellen lassen 1

Gehaltsabrechnung selbst erstellen oder auslagern?

Arbeitgeber können die Gehaltsabrechnung grundsätzlich selbst erstellen. Entsprechende Software unterstützt bei der Berechnung von Lohn und Gehalt und kann viele wiederkehrende Arbeitsschritte erleichtern. Trotzdem müssen die zugrunde liegenden Angaben korrekt sein und Veränderungen rechtzeitig berücksichtigt werden.

Für viele Unternehmen ist es deshalb sinnvoll, die Gehaltsabrechnung auszulagern und vom Steuerberater erstellen zu lassen. Sie müssen sich dann nicht jeden Monat selbst mit den einzelnen Berechnungsgrundlagen, Abzügen und Änderungen beschäftigen.

Bei Steuerberaterin Schmidt verbinden wir die Erstellung Ihrer Abrechnungen mit persönlicher Betreuung. Wenn sich Angaben ändern oder Fragen entstehen, haben Sie einen direkten Ansprechpartner, der mit Ihrem Unternehmen vertraut ist.

Persönliche Gehaltsabrechnung bei Steuerberaterin Schmidt in Essen-Kettwig

Lohn- und Gehaltsabrechnungen betreffen sensible Mitarbeiterdaten und einen Bereich, in dem korrekte Ergebnisse besonders wichtig sind. Deshalb legen wir Wert auf eine zuverlässige Bearbeitung und einen persönlichen Austausch mit unseren Mandanten.

Wir möchten nicht einfach monatlich Abrechnungen erstellen, sondern verstehen, was sich in Ihrem Unternehmen verändert. So können neue Angaben schnell abgestimmt und Fragen verständlich geklärt werden.

Sie möchten Ihre Gehaltsabrechnungen erstellen lassen oder die bisherige Abrechnung auslagern? Vereinbaren Sie ein persönliches Kennenlerngespräch mit Steuerberaterin Susanne Schmidt.

Die häufigsten Fragen zu Gehaltsabrechnungen

Für die lohnsteuerliche Erfassung eines neuen Mitarbeiters werden insbesondere die steuerliche Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe benötigt, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Für die Entgeltbescheinigung sind darüber hinaus unter anderem Name und Anschrift, Versicherungsnummer, Beschäftigungsbeginn sowie die jeweiligen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Merkmale vorgesehen.

Damit wir die erforderlichen Angaben strukturiert erfassen können, finden Sie einen Personalfragebogen in unserem Downloadbereich.

Grundsätzlich ist Arbeitnehmern bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Entgeltbescheinigungsverordnung sieht eine Entgeltbescheinigung für jeden Abrechnungszeitraum vor. Eine erneute Abrechnung ist jedoch nicht erforderlich, wenn sich gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung keine Angaben geändert haben beziehungsweise sich lediglich der Abrechnungszeitraum ändert.

Ändern sich beispielsweise Bestandteile des Arbeitsentgelts oder andere für die Abrechnung relevante Angaben, sind diese entsprechend in der Entgeltabrechnung zu berücksichtigen.

Die Vergütung eines Steuerberaters richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug und der Lohnbuchführung sieht die StBVV gesonderte Regelungen vor.

Wenn Sie wissen möchten, welche Vergütung für Ihren konkreten Auftrag anfällt, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, da sich die Kosten durch Ihrem individuellen Leistungsumfang festlegen.

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf eine Entgeltabrechnung grundsätzlich auch dadurch erfüllt werden kann, dass der Arbeitgeber die Abrechnung als elektronisches Dokument in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach bereitstellt. Eine Entgeltabrechnung muss nach § 108 GewO in Textform erteilt werden; eine Papierform schreibt die Vorschrift nicht vor.

Ob die Voraussetzungen für die konkrete digitale Bereitstellung erfüllt sind, ist anhand der jeweiligen Ausgestaltung zu beurteilen.

In der Entgeltabrechnungspraxis sind Korrekturabrechnungen vorgesehen. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung ausdrücklich sowohl ursprüngliche Abrechnungen als auch später erstellte Korrekturabrechnungen.

Rechtlich ist allerdings zu unterscheiden: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts begründet § 108 GewO keinen allgemeinen Anspruch auf die bloße „Berichtigung“ einer bereits erteilten Abrechnung. Erfolgt beispielsweise eine Nachzahlung, besteht ein Anspruch auf eine Abrechnung über diese Zahlung. Welche Anpassung im konkreten Fall erforderlich ist, richtet sich daher nach dem zugrunde liegenden Abrechnungssachverhalt.