Wer Beschäftigte hat, muss laufend Aufgaben zuverlässig organisieren. Personaldaten verändern sich, Meldungen sind zu übermitteln und Unterlagen müssen aktuell gehalten werden. Wir unterstützen Sie mit einer strukturierten Lohnbuchhaltung und einer persönlichen Betreuung, die zu Ihren betrieblichen Abläufen passt.

Bei Steuerberaterin Schmidt haben Sie einen direkten Ansprechpartner. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Informationen benötigt werden, welche Aufgaben wir übernehmen und wie Veränderungen aus Ihrem Betrieb zuverlässig in die laufenden Prozesse einfließen.

Was ist die Aufgabe der Lohnbuchhaltung?

Die Aufgabe der Lohnbuchhaltung besteht darin, die lohnbezogenen Daten und Vorgänge rund um Beschäftigungsverhältnisse laufend zu erfassen und zu verwalten. Dazu zählen insbesondere Personalstammdaten, Lohnkonten sowie erforderliche Meldungen an die zuständigen Stellen.

Die Lohnbuchführung begleitet ein Arbeitsverhältnis deshalb nicht nur zu einem einzelnen Zeitpunkt. Im Unterschied zur allgemeinen Buchhaltung und Finanzbuchhaltung konzentriert sie sich auf die lohnbezogenen Vorgänge rund um Beschäftigte. Eine Anmeldung bei Beschäftigungsbeginn, Änderungen während der Tätigkeit und eine Abmeldung beim Austritt müssen jeweils berücksichtigt werden. Für Unternehmen entsteht daraus ein fortlaufender Prozess, bei dem aktuelle Stammdaten und eine verlässliche Datenpflege besonders wichtig sind.

Was wir im Rahmen der Lohnbuchhaltung übernehmen

Je nach vereinbartem Leistungsumfang unterstützen wir Sie unter anderem bei:

  • Pflege von Personalstammdaten und Lohnkonten

  • An- und Abmeldungen von Beschäftigten

  • Lohnsteueranmeldung und weiteren steuerlich erforderlichen Meldungen

  • Sozialversicherungsmeldungen sowie Meldungen an die Krankenkasse

  • Beitragsnachweisen und weiteren erforderlichen Nachweisen

  • Verarbeitung relevanter Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

  • Aufbereitung und Pflege der erforderlichen Lohnunterlagen

Welche Aufgaben im Einzelfall notwendig sind, hängt von den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen und den Abläufen in Ihrem Unternehmen ab.

Hände auf einem Tisch voller Dokumente. Beispielbild für Lohnbuchhaltung bei Steuerberaterin Susanne Schmidt aus Essen-Kettwig

Neue Mitarbeiter in die Lohnbuchhaltung aufnehmen

Kommt ein neuer Mitarbeiter in Ihren Betrieb, müssen die benötigten Angaben zunächst vollständig erfasst werden. Dazu gehören persönliche Stammdaten und Informationen zum Beschäftigungsverhältnis. Je nach Fall können unter anderem Sozialversicherungsnummer, Lohnsteuerklasse, vereinbarte Arbeitszeit oder weitere Angaben erforderlich sein.

Für die Erfassung stellt unsere Kanzlei einen Personalfragebogen zur Verfügung. So lassen sich die notwendigen Informationen strukturiert aufnehmen und für die weitere Bearbeitung bereitstellen. Fehlende oder geänderte Angaben können Sie direkt mit uns abstimmen.

Meldungen an Finanzamt, Krankenkasse und Sozialversicherung

Zum laufenden Meldewesen gehören verschiedene steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorgänge. Im Rahmen der vereinbarten Betreuung übernehmen wir die erforderlichen Abrechnungen und Meldungen, soweit sie Bestandteil unseres Auftrags sind.

Dazu können Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt, Sozialversicherungsmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen sowie ein erforderlicher Beitragsnachweis gehören. Auch die Lohnsteuer ist Teil der lohnbezogenen Prozesse. Für die jeweilige Meldung gelten unterschiedliche Fristen. Deshalb ist es wichtig, dass uns relevante Veränderungen rechtzeitig mitgeteilt werden.

Die Lohnbuchhaltung verbindet damit steuerliche Aufgaben mit Vorgaben aus dem Sozialversicherungsrecht. Bei Fragen zu einem konkreten Sachverhalt klären wir mit Ihnen, welche Angaben wir für die Bearbeitung benötigen.

Frau am Schreibtisch tippt auf einem Taschenrechner neben Unterlagen. Die Steuerkanzlei Kettwig erklärt die wichtigsten Rechengrößen für die Lohnabrechnung 2026.

Veränderungen bei Beschäftigten zuverlässig berücksichtigen

Während eines Beschäftigungsverhältnisses können sich zahlreiche Angaben ändern. Dazu zählen beispielsweise Arbeitszeit, Arbeitsstunden oder andere Stammdaten. Auch Angaben aus der Arbeitszeiterfassung können je nach Beschäftigungsverhältnis relevant sein. Urlaubs- und Krankheitstage oder ein Zuschlag für Feiertagsarbeit können ebenfalls Einfluss auf die weitere Bearbeitung haben.

Wenn sich bei Ihren Mitarbeitern etwas verändert, können Sie uns die neuen Informationen mitteilen. Wir ordnen sie in die bestehenden Abläufe ein und berücksichtigen sie im Rahmen der vereinbarten Leistung. So bleibt die Lohnbuchhaltung auch bei Veränderungen nachvollziehbar organisiert.

Wenn ein Beschäftigungsverhältnis endet

Auch beim Austritt entstehen Aufgaben. Stammdaten müssen aktualisiert und die erforderlichen Schritte zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt werden. Dazu kann insbesondere eine Abmeldung gehören.

Da die benötigten Personaldaten bereits aus der laufenden Betreuung vorliegen, lassen sich Veränderungen in bestehende Prozesse einordnen. Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis.

Unterschied zwischen Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung

Der Unterschied zwischen Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung liegt vor allem im Umfang der jeweiligen Aufgabe. Die Lohnbuchhaltung umfasst die laufenden Aufzeichnungs-, Melde- und Verwaltungsprozesse rund um Beschäftigte. Bei der konkreten Entgeltabrechnung steht dagegen die Abrechnung von Lohn und Gehalt bis zur Zahlung an Beschäftigte im Mittelpunkt. Dazu gehören die Aufschlüsselung des Entgelts, ein möglicher Abzug und der Auszahlungsbetrag. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Gehaltsabrechnung.

Kleingeld liegt zusammen mit einem Taschenrechner auf Dokumenten als Beispielbild für Lohnbuchhaltung bei der Steuerberaterin Susanne Schmidt.

Digitale Lohnbuchhaltung mit DATEV

Digitale Prozesse können die Zusammenarbeit bei wiederkehrenden Aufgaben erleichtern. Für die Erfassung von Personaldaten nutzt unsere Kanzlei DATEV. Dadurch können benötigte Informationen strukturiert für die weitere Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. Ob Schnittstellen genutzt werden können oder einzelne Abläufe automatisiert abgebildet werden, hängt von den eingesetzten Systemen ab.

Digitale Lohnbuchhaltung bedeutet für uns jedoch nicht, auf persönlichen Kontakt zu verzichten. Wenn Daten fehlen, sich Angaben verändern oder Rückfragen entstehen, können Sie diese direkt mit uns besprechen. Digitale Abläufe und persönliche Steuerberatung ergänzen sich so sinnvoll.

Lohnbuchhaltung intern führen oder auslagern?

Unternehmen können ihre Lohnbuchhaltung intern organisieren oder laufende Aufgaben an externe Dienstleister übertragen. Gerade kleinere Unternehmen möchten für wiederkehrende Tätigkeiten nicht zwingend eigene personelle Strukturen aufbauen.

Bei einer externen Betreuung stimmen wir zunächst gemeinsam ab, welche Tätigkeiten wir übernehmen und welche Informationen weiterhin aus Ihrem Betrieb kommen. Dieses Outsourcing kann den internen Verwaltungsaufwand reduzieren und klare Zuständigkeiten schaffen. Ob sich diese Form der Unterstützung für Ihr Unternehmen eignet, hängt von Ihrer Organisation und dem gewünschten Leistungsumfang ab.

Viele Aufgaben fallen monatlich an und benötigen verlässliche Abläufe. Wenn Sie diese Aufgaben durch einen Steuerberater begleiten lassen, haben Sie einen persönlichen Ansprechpartner, der Ihre Prozesse kennt und mit Ihnen klärt, wie die Zusammenarbeit organisiert werden kann.

Persönliche Lohnbuchhaltung bei Steuerberaterin Schmidt

Laufende Prozesse rund um Beschäftigte betreffen sensible Personaldaten und wiederkehrende Pflichten. Deshalb setzen wir auf eine verlässliche Abstimmung und persönliche Erreichbarkeit.

Wir möchten Ihre Abläufe verstehen und die vereinbarten Aufgaben so organisieren, dass Veränderungen unkompliziert weitergegeben werden können. Wenn Sie die Betreuung neu organisieren möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein persönliches Kennenlerngespräch.

Häufige Fragen zur Lohnbuchhaltung

Für die steuerliche Anmeldung im ELStAM-Verfahren werden insbesondere das Geburtsdatum, die steuerliche Identifikationsnummer und die Angabe benötigt, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Für die Sozialversicherung sind weitere Angaben zum Beschäftigten und zum Beschäftigungsverhältnis erforderlich. Dazu zählen etwa die Versicherungsnummer, der Beschäftigungsbeginn und die zuständige Einzugsstelle.

Damit wir die erforderlichen Informationen strukturiert erfassen können, stellen wir Ihnen auf unserer Website einen Personalfragebogen für Mitarbeiter zur Verfügung.

Arbeitgeber unterliegen verschiedenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten. Nach § 28a SGB IV sind unter anderem Meldungen bei Beginn und Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, bei bestimmten Änderungen der Beitragspflicht, bei Unterbrechungen der Entgeltzahlung sowie Jahresmeldungen vorgesehen. Hinzu kommen die lohnsteuerlichen Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung.

Welche Meldungen wir im Rahmen Ihrer Lohnbuchhaltung für Sie übernehmen, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem jeweiligen Beschäftigungsverhältnis.

Für eine laufende Betreuung benötigen wir aktuelle Angaben zu den Beschäftigungsverhältnissen. Relevant können unter anderem Änderungen bei Arbeitszeit, Vergütung oder Beschäftigungsart sein. Auch gesetzlich vorgesehene Meldetatbestände wie Beginn oder Ende der Beschäftigung, Änderungen der Beitragspflicht sowie Beginn oder Ende der Elternzeit müssen im Sozialversicherungssystem berücksichtigt werden.

Teilen Sie uns Veränderungen deshalb möglichst frühzeitig mit. So können wir prüfen, welche Auswirkungen diese auf die weitere Bearbeitung und gegebenenfalls erforderliche Meldungen haben.

Die Vergütung für die Lohnbuchführung ist in der Steuerberatervergütungsverordnung geregelt.

Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen, hängt vom tatsächlichen Auftrag und dem individuellen Leistungsumfang ab. Gerne können Sie hierzu Kontakt mit uns aufnehmen und Ihre Situation persönlich besprechen.

Die Lohnbuchhaltung umfasst die laufenden Aufzeichnungs-, Melde- und Verwaltungsprozesse rund um Beschäftigte. Dazu gehört beispielsweise auch die gesetzlich vorgeschriebene Führung eines Lohnkontos für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr.

Bei der Gehaltsabrechnung steht dagegen die konkrete Abrechnung des Arbeitsentgelts im Mittelpunkt. Wie sich Bruttogehalt, Abzüge und Auszahlungsbetrag zusammensetzen, erläutern wir ausführlich auf unserer Seite Gehaltsabrechnung.